Hallo zusammen.
Habe da nochmal eine Frage an euch?
Habe vor ca 3 Monaten einen Pkw gebraucht privat verkauft. Nach einigen Wochen rief der Käufer mich an und teilte mir mit, das das Fahrzeug defekt sei. Es hat wohl ein paar Tage im Regen gestanden und nun habe er erhebliche Mengen Wasser im Auto ( Fußraum Beifahrerseite ). Er wirft mir vor, das es ein Unfallfahrzeug sei und ich diesen Mangel gekannt habe und ihn arglistig verschwiegen habe. Einige Tage später landete ein Schreiben seines Anwalts im Briefkasten indem ich aufgefordert wurde mich zu äußern wie ich den Mangel beseitigen bzw dem Käufer entgegenkommen wolle. Das Auto war während meines Besitzes absolut unfallfrei. Habe mich natürlich sofort bei verschiedenen Ford Händler erkundigt, die mir unabhängig voneinander bestätigten, das es sich hierbei um eine Verschleißerscheinung handelt. Kein großer Kostenaufwand. Habe dem Anwalt geantwortet, das ich mir keiner Schuld bewußt bin und nicht für diesen Mangel aufkommen werde. Soweit so gut. Heute bekomme ich ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem Antrag des Käufers auf ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren wegen Feststellung von Schäden und Kosten der Beseitigung. Habe leider erst seit 2 Monaten eine Rechtsschutzversicherung die in diesem Falle nicht greift. Wie soll ich mich nun verhalten? Was muß ich nun tun? Was bedeutet dieser Antrag für mich? Ich bin mir sehr sicher, das mich in diesem Fall keine Schuld trifft? Für ein paar Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
Ärger beim privaten Pkw Verkauf
17. Juni 2009
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Frage vom 17. Juni 2009 | 18:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger beim privaten Pkw Verkauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2009 | 01:02
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
> Er wirft mir vor, das es ein Unfallfahrzeug sei und ich diesen Mangel gekannt habe und ihn arglistig verschwiegen habe.
Das müßte er beweisen können.
#2
Antwort vom 18. Juni 2009 | 06:48
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 116x hilfreich)
Also hier hilft dann wirklich nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Wenn tatsächlich schon Anträge über das Gericht laufen besteht die Gefahr, dass Du aus Ahnungslosigkeit überrumpelt wirst...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juni 2009 | 17:38
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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