Als Privatperson Gewerberabatt bekommen

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tobimonster
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Privatperson Gewerberabatt bekommen

Hallo,

es geht um folgendes. Es gibt dieses sehr spezielle Angebot. Ein Elektroauto, dank Umweltbonus vom Staat für 0 Euro im Monat, allerdings wieder mal nur für Gewerbetreibende.

Ich bin Vollzeit Angestellter in einer großen Firma, habe also kein eigenes Gewebe.

Gibt es irgend einen Lösungsweg, wie ich dieses Angebot in Anspruch nehmen kann ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Sie sollten vielleicht beim Anbieter mal nachfragen. Einfach ein Gewerbe anmelden um den Wagen zu nutzen wird sicherlich nicht klappen. Aber das sollte ja alles in den vertraglichen Bedingungen stehen.

Ist Ihnen dieses Angebot nicht gut genug?
https://www.autohaus-koenig.de/neuwagen/renault/zoe/781/

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Tobimonster
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es gibt meistens nicht viel, dass besser ist als ein kostenloses Auto.

Und bei deinem Angebot handelt es sich um den Vorgänger der ist nicht so meins

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Tobimonster):

es geht um folgendes. Es gibt dieses sehr spezielle Angebot. Ein Elektroauto, dank Umweltbonus vom Staat für 0 Euro im Monat, allerdings wieder mal nur für Gewerbetreibende.

Ich bin Vollzeit Angestellter in einer großen Firma, habe also kein eigenes Gewebe.

Gibt es irgend einen Lösungsweg, wie ich dieses Angebot in Anspruch nehmen kann ?

Nein.

Es gibt keinen Anspruch, von irgendjemand Rabatt zu bekommen.

Und man sollte auch auf die Idee verzichten, sich fälschlich als Gewerbetreibender auszugeben. Denn dann greifen die diversen Verbraucherschutz-Vorschriften nicht mehr, man wird dann hinsichtlich dieses Kaufvertrages als Gewerbetreibender behandelt.

Und das heißt: Gewährleistungsansprüche können vertraglich ausgeschlossen werden, der Preis kann ohne Umsatzsteuer genannt werden, etc.pp.
Das möchte man als Privatkäufer nicht unbedingt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Einfach ein Gewerbe anmelden um den Wagen zu nutzen wird sicherlich nicht klappen.

Ein Gewerbe anzumelden macht einen zum Gewerbetreibenden, und dann könnte man das Angebot nutzen.

Davon mal ganz abgesehen, daß es kein den Verkäufer verpflichtendes Angebot ist. Es ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. ("invitatio ad offerendum") Er kann immer noch sagen: "Nein, mit Ihnen mache ich keinen Vertrag."

Nur ist "ein Gewerbe anmelden" nicht "einfach" - sondern mit diversen Formalien verbunden und mit Kosten und Aufwand.
Und dann sollte man in die Vertragsbedingungen gucken, nicht daß da etwas drin steht wie: "Wenn der Gewerbetreibende sein Gewerbe aufgibt, dann..."

Unternehmer dürfen mit Unternehmern sehr viele Dinge vereinbaren, da herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit, das ist nicht wie zwischen Unternehmer und Verbraucher...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

P.S.: kleiner Nachtrag - niemand hindert einen Privatkäufer (Verbraucher), den Verkäufer zu fragen, ob er dieselben Konditionen bekommt.
Oder andere, die unterm Strich genauso attraktiv sind.

Sowohl Autoindustrie als auch Autohändler stehen im Moment extrem unter Druck. Die freuen sich über jeden Kunden einen Wolf. (Ich habe diese Woche gerade Preisnachlässe für Neuwagen in der Größenordnung von 25 ! Prozent gesehen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nur ist "ein Gewerbe anmelden" nicht "einfach"

Doch, das ist es. Man geht zum Amt, meldet es an, zahlt die 20-60 EUR und nimmt den Gewerbeschein mit.
Die diversen Formalien, Kosten und Aufwand kommen erst danach ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Nur ist "ein Gewerbe anmelden" nicht "einfach"

Doch, das ist es. Man geht zum Amt, meldet es an, zahlt die 20-60 EUR und nimmt den Gewerbeschein mit.
Die diversen Formalien, Kosten und Aufwand kommen erst danach ...

Ach, Harry... Textverständnisvermögen ist nicht jedem gegeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Nur ist "ein Gewerbe anmelden" nicht "einfach"

Doch, das ist es. Man geht zum Amt, meldet es an, zahlt die 20-60 EUR und nimmt den Gewerbeschein mit.
Die diversen Formalien, Kosten und Aufwand kommen erst danach ...

Ach, Harry... Textverständnisvermögen ist nicht jedem gegeben.
Ich muß gestehen, ich weiß auch nicht, auf was Sie hinaus wollen. Stadthaus, Formular ausfüllen ,, Ausweis vorzeigen, zahlen, fertig.

Aber dennoch ist der Rat, da dennoch vorsichtig zu sein, Gold-richtig! Dieses Forum ist voll von Beschwerden darüber, wie es Kunden ergangen ist, die gewollt oder ungewollt zum Gewerbetreibenden gemacht wurden, um ein supertolles Schnäppchen abzuziehen.....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Nur ist "ein Gewerbe anmelden" nicht "einfach"

Doch, das ist es. Man geht zum Amt, meldet es an, zahlt die 20-60 EUR und nimmt den Gewerbeschein mit.
Die diversen Formalien, Kosten und Aufwand kommen erst danach ...

Ach, Harry... Textverständnisvermögen ist nicht jedem gegeben.
Ich muß gestehen, ich weiß auch nicht, auf was Sie hinaus wollen. Stadthaus, Formular ausfüllen ,, Ausweis vorzeigen, zahlen, fertig.

Aber dennoch ist der Rat, da dennoch vorsichtig zu sein, Gold-richtig! Dieses Forum ist voll von Beschwerden darüber, wie es Kunden ergangen ist, die gewollt oder ungewollt zum Gewerbetreibenden gemacht wurden, um ein supertolles Schnäppchen abzuziehen.....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Aber dennoch ist der Rat, da dennoch vorsichtig zu sein, Gold-richtig! Dieses Forum ist voll von Beschwerden darüber, wie es Kunden ergangen ist, die gewollt oder ungewollt zum Gewerbetreibenden gemacht wurden, um ein supertolles Schnäppchen abzuziehen.....


Also zumindest dieses Forum hier ist eher nicht voll davon. Es ist eher voll davon, dass man versehentlich als Verkäufer gewerblich handelt und dann entsprechende Pflichten zu erfüllen hat bzw. ggü. dem Finanzamt ein "Problem" bekommt.

Zitat (von Harry van Sell):
Die diversen Formalien, Kosten und Aufwand kommen erst danach ...
Auch das hält sich in argen Grenzen. Quelle: eigene Erfahrung, was mich zu folgendem überleitet:

Zitat (von cirius32832):
Einfach ein Gewerbe anmelden um den Wagen zu nutzen wird sicherlich nicht klappen.
Doch, genau das tut es. Sogar recht häufig. Der Unterschied liegt hier im Detail. Das handhaben die vershciedenen Markenhersteller aber gänzlich unterschiedlich. Manche wollen nur den Gewerbeschein sehen, manche wollen eine EÜR, andere zusätzlich noch den Erstgeborenen...
Wie das Renault dann jedoch handhabt, keine Ahnung.
Was hier ein Problem sein könnte(!) ist die E-Auto-Prämie, welche meines Wissens nach den Angebotspreis erst erzeugt.
Keine Ahnung, ob die mit einer Briefkastenfirma erfolgreich beantragt werden kann.

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