hallo zusammen,
bin neu hier und hab gleich mal ne Frage:
und zwar hat sich meine Freundin im August 2006 bei einer Ford-Niederlassung einen Ford Ka gekauft mit 1jähriger Gebrauchtwagen-Garantie. Nun haben wir am Wochenende ihre Unterlagen durchsortiert und dabei fiehl mir auf, dass auf der Rechnung zu ihrem Kaufvertrag Alufelgen aufgeführt sind - Welche sie aber nie erhalten hat! Wie ist hier nun die rechtliche Lage? kann ich irgendwie einfordern, dass ich die Alufelgen noch erhalte, oder ist das ganze zu Lange her, um darüber noch zu verhandeln? Dass sie die Felgen bei Abholung des Wagens nicht erhalten hat, kann jemand bezeugen.
Vielen Dank schonmal!
André
Alufelgen nicht erhalten
22. Oktober 2007
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Frage vom 22. Oktober 2007 | 10:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alufelgen nicht erhalten
#1
Antwort vom 22. Oktober 2007 | 18:55
Von
Status: Lehrling (1395 Beiträge, 261x hilfreich)
Sie haben das schon richtig verstanden.
Wenn die Alufelgen Vertragsbestandteil waren, können diese auch eingefordert werden. Wenn Sie nun ein Jahr mit Stahlfelgen gefahren ist und diese dann zurückgeben will, kann aber dafür ein Nutzungsersatz fällig werden.
Mal mit dem Verkäufer reden...
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