Angebot und Vertrag

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb536793-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot und Vertrag

Ich habe ein Auto gekauft, wo ich ein Angebot mit Unterschrift des Verkäufers drauf habe, worin in der Ausstattung eine Anhängerkupplung aufgelistet ist.
Beim Kaufvertrag ist diese nicht mehr drin, den aber habe ich wegen Vertrauen nicht mehr mit dem Angebot verglichen.
Nun hat das Auto keine AHK und ich verde auf den Vertrag verwiesen.
Ist dieses rechtens oder habe ich Anspruch auf die AHK nach unterschriebenen Angebot.
Es ist ein kauf vom Namenhaften VW Vertragshändler.

Besten Dank im Vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Es wird entscheidend darauf ankommen, ob das Angebot verbindlich war, wie man dieses Angebot angenommen hat und ob es Bestandteil des Kaufvertrages wurde.

Da müsste man den Ablauf mal detailliert erläutern um das abschätzen zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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