Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht und die Anzahlung 150 Euro geleistet . Er möchte aber auf einmal, dass ich es heute abholen komme. Nur habe ich noch kein Überführungskennzeichen und noch ein paar Dinge zu regeln und möchte den PKW erst am 14.06.2015 abholen. Kann er da mehr Geld verlangen wegen Lagerung oder so etwas ? Er darf doch nicht vom Vertrag zurücktreten oder ? Muss er mir nicht ne Frist setzen ?
Anzahlung geleistet, Abholen wann spätestens
13. Juni 2015
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Frage vom 13. Juni 2015 | 11:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzahlung geleistet, Abholen wann spätestens
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Juni 2015 | 14:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Nun der schriftliche folgt ja bei der Abholung
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juni 2015 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitat:Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht
Mit welchem Inhalt - insbesondere zur Abhilung - genau?
#4
Antwort vom 14. Juni 2015 | 10:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatZitat:Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht :
Mit welchem Inhalt - insbesondere zur Abhilung - genau?
Montag, aber der Verkäufer wollte mich drängen es Samstag abzuholen.
#5
Antwort vom 15. Juni 2015 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Wenn die Abholung für Montag abgemacht ist und man die Planungen darauf ausgerichtet hat, dann besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf frühere Abholung.
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