Anzahlung geleistet, Abholen wann spätestens

13. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
gigabytenjin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzahlung geleistet, Abholen wann spätestens

Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht und die Anzahlung 150 Euro geleistet . Er möchte aber auf einmal, dass ich es heute abholen komme. Nur habe ich noch kein Überführungskennzeichen und noch ein paar Dinge zu regeln und möchte den PKW erst am 14.06.2015 abholen. Kann er da mehr Geld verlangen wegen Lagerung oder so etwas ? Er darf doch nicht vom Vertrag zurücktreten oder ? Muss er mir nicht ne Frist setzen ?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gigabytenjin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun der schriftliche folgt ja bei der Abholung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht

Mit welchem Inhalt - insbesondere zur Abhilung - genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gigabytenjin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Hallo habe am 12.06.2015 einen mündlichen KV mit einem Händler gemacht
Mit welchem Inhalt - insbesondere zur Abhilung - genau?

Montag, aber der Verkäufer wollte mich drängen es Samstag abzuholen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn die Abholung für Montag abgemacht ist und man die Planungen darauf ausgerichtet hat, dann besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf frühere Abholung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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