Anzahlung zurückfordern ?

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dragon55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung zurückfordern ?

Hallo,

Ich habe ein Auto mit 1000 € angezahlt. Die Person sagte das sie es noch eine Woche brauchen würde da es noch nicht bei der Bank abbezahlt sei und der Brief noch dort ist. Jetzt rief sie nach zwei Tagen an das sie die restlichen 7000€ nicht selber aufbringen kann und ich es doch direkt an die Bank überweisen soll.

Wir haben noch kein vertag aufgesetzt sondern nur eine Anzahlung mit Namen und Gesamtbetrag.

Eigentlich brauche ich dringend ein Auto und möchte nicht mehr wie 1 woche warten.
Kann ich nun auf die 1 woche bestehen und bei nicht Erfüllung die Anzahlung zurück fordern ?
Sie Fahrt ihn ja auch noch täglich und der Wagen bekommt ja auch immer mehr km drauf.

Ware der Vertag überhaupt gültig obwohl sie den Wagen noch nicht vollständig abbezahlt hat ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

In dem Falle steht mal sicherlich fest, dass der KV (welcher mündlich und auch durch die schriftlich festgehaltene Anzahlung Bestand hat) gültig ist, denn Du wusstest ja, dass das Fahrzeug noch nicht abbezahlt ist.

Dass es zu Verzögerungen kommen kann, war wohl ebenso bekannt und es wurde wohl eher nicht vereinbart, dass der Wagen in der Zeit stehen zu bleiben hat. Nun einfach zurücktreten geht also schlecht. Wenn schon, dann eine Frist zur Lieferung setzen. Hier aber mangelt´s ja bislang schon an der Zahlung, welche Voraussetzung für die Lieferung ist. Nun wurde Barzahlung vereinbart, darauf kann auch theoretisch gepocht werden. Es bliebe in dem Falle, direkt zur Bank zu gehen und dort zu bezahlen gegen Auslieferung des Briefes. Aber was spricht dagegen, wenn es schnell gehen soll, eine Überweisung zu tätigen, sofern das Auto sonst ok ist? Natürlich kann man nun verlangen, dass Übergabe und Bezhalung in bar am Tag x zu erfolgen haben, es fragt sich nur, ob das dem Zeitdruck dienlich ist.

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