Ich habe bei mobile.de einen Wagen entdeckt. Das Auto befindet sich im Betriebsvermögen einer GmbH, d. h. der Verkäufer ist Unternehmer i. S. d. BGB. Ich habe mit dem Verkäufer fernmündlich vereinbart, dass ich den Wagen kaufe, wenn sich das Auto (EZ 10/98, 112 Tkm), wie vom Verkäufer in der Anzeige versichert, in "tadellosem Zustand" befindet. Ich habe eine Anzahlung von 1.000 EUR geleistet. Bei Besichtung des Wagens 3 Tage später, stelle ich starke Gebrauchsspuren im Innenraum fest, außerdem werden bei einer DEKRA-Untersuchung "fachgerecht reparierte Unfallschäden" festgestellt. Daraufhin weigere ich mich den Wagen abzunehmen und die Restsumme zu zahlen. Der Verkäufer verweigert die Rückzahlung der Anzahlung. Rechtslage?
-- Editiert von Ganz am 25.04.2004 03:15:30
Anzahlung zurückfordern wegen Unfallschaden
25. April 2004
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Frage vom 25. April 2004 | 03:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung zurückfordern wegen Unfallschaden
#1
Antwort vom 25. April 2004 | 09:08
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 207x hilfreich)
Hallo,
bei einem Firmenwagen ist immer mit Gebrauchsspuren zu rechnen, da die Fahrer dieser Autos mit dem fremden Eigentum nicht so umgehen wie mit einem eigenen Auto, daher normal, dass muss man wissen. Also aufbereiten lassen.
Zu den fachgerecht Reparierten Unfallschäden : Das muss kein Hinderungsgrung sein, es sei denn, in der Anzeige ist die Unfallfreiheit des Autos zugesichert worden.
Gruß Spezi
#2
Antwort vom 25. April 2004 | 12:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich denke, auf einen Unfallschaden muss der Verkäufer auch ohne Frage ausdrücklich hinweisen. Da dies nicht geschehen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten, da es sich bei dem reparierten Unfallschaden um einen wesentlichen Mangel handelt. Oder?
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