Arglistig getäuscht worden bei Autokauf?

21. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
PhilippPh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistig getäuscht worden bei Autokauf?

Hi liebe Hobbyjuristen,
ich bin gerad frischgebackener Erstsemestler und sehe mich daher leider noch nicht gewachsen, folgenden Fall selber auseinanderzuklamüsern:

Meine Freundin hat ca. im September 06 einen Gebrauchtwagen von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nicht, dass der Kaufpreis mit 4200€ für einen Ford KA 98er Baujahr mit 90000km runter maßlos übertrieben ist, nein, der Wagen war auch noch nen wandelndes Ersatzteillager!
Ca. ein halbes Jahr später hat sie den Wagen in die Werkstatt bringen müssen, dabei wurde folgendes festgestellt:
- Bremsbelege komplett runter
- Schlamm im Motor
- Zylinderkopfdichtungen verrostet
- andere div. Rostschäden.
Da waren noch paar Mängel, aber genaueres weiß ich erst die Tage.
Ferner ist strittig, ob die obigen Zeitpunkte richtig sind, werd ich auch erst die Tage wissen.

Mir fallen 2 Möglichkeiten ein:

1. Anfechtung des KV gem. §123 I BGB , wobei die Frist von dem Reperaturdatum der Werkstatt abhängt.

2. §437 BGB , wobei letztlich nur §§ 439 u. 441 in Betracht kommen, eine Verjährung dürfte gem. §438 BGB auch noch nicht eingetreten sein...

Sehr Ihr hier irgendeine Chance, dass meine Freundin nachträglich den Kaufpreis mindern kann bzw. die Reperaturkosten ersetzt bekommt?

Lieben Dank im Voraus.

Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Sehr Ihr hier irgendeine Chance, dass meine Freundin nachträglich den Kaufpreis mindern kann bzw. die Reperaturkosten ersetzt bekommt?


Weswegen????


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Leider sind die Ka,s von Ford reine Rostlauben.
Ob der Preis zu hoch war ist Ansichtssache. Der Kauf geschah ja freiwillig.
Alles in allem bestehen aus meiner Sicht leider kaum Möglichkeiten, den Kaufpreis noch zu mindern.
Ob hier irgendwelche Gewährleistungsansprüche bestehen, kann man so nicht sagen.
Der Auspuff z.B. fällt sicher nicht darunter.

Gruß Spezi

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#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Konkretes kann man wirklich erst sagen, wenn man die genauen Daten kennt. Sollte der Kauf wirklich im Sept. 06 erfolgt sein, ist vermutlich bereits die Verjährung eingetreten, da Gebrauchtwagenhändler die Verjährungsfrist für die ges. Gewährleistung auf 12 Monate beschränken dürfen und dies üblicherweise auch tun.

Weiterhin würde es Deiner Freundin obliegen zu beweisen, dass die o.g. " Mängel" tatsächlich Mängel im Rechtssinne sind, selbst wenn die Daten falsch sind. Das oben geschilderte sieht bei einem 9 Jahre alten gebrauchten sehr nach üblichem Verschleiß aus.

Wo Du eine arglistige Täuschung siehst, erschließt sich mir bisher noch nicht.

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#4
 Von 
Hixi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
was steht denn im Kaufvertrag bzgl. der Gewährleistungspflicht, 1 oder 2 Jahre oder ist die ausgeschlossen?
Ansonsten schau mal, wann das Fahrzeug produziert wurde. Wenn der Zeitraum von Herstellungs- zum EZ-zeiraum lange auseinander liegt, hättest du darüber eine Chance.
Es gibt nämlich ein Gerichtsurteil, dass sich ein Käufer eines Gebrauchtwagens darauf verlassen kann, dass das Fahrzeug in dem Jahr produziert wurde, in dem auch die EZ war. Ich weiß nicht wann der KA das erste Mal gebaut wurde. Vielleicht hilft dir das weiter.

Viele Grüße
Hixi

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#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Hixi
>>Es gibt nämlich ein Gerichtsurteil, dass sich ein Käufer eines Gebrauchtwagens darauf verlassen kann, dass das Fahrzeug in dem Jahr produziert wurde, in dem auch die EZ war. Ich weiß nicht wann der KA das erste Mal gebaut wurde. Vielleicht hilft dir das weiter. >>

Was ist das denn für ein Unsinn???????

Er hat einen Gebrauchtwagen!!! gekauft. Keinen Neuwagen!!

gruß spezi

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

@Hixi,

Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschliessen!

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PhilippPh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@GSXR#90
>>Wo Du eine arglistige Täuschung siehst, erschließt sich mir bisher noch nicht.<<

der gebrauchtwagenhändler könnte ja wissentlich ne schrottgurke verkauft haben und somit seiner pflicht als händler, einen in seinen eigenschaften einwandfreien wagen zu liefern, nicht nachgekommen sein.

noch hab ich nur etwaige daten bzw. schwammige angaben, aber bis spätestens freitag sollt ich alles im detail wissen...

"Kaufvertrag, arglistiges Verschweigen

Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer mit Vorsatz, d.h. wissentlich, handelt. Es genügt auch, wenn er mit dem Vorhandensein eines Mangels rechnet. Es genügt sogar, wenn der Verkäufer ohne Sachkenntnis Behauptungen über den Zustand der Sache aufstellt."

Bei einem Fall in der Vorlesung wurde letztlich auch auf arglistige täuschung entschieden, weil der verkäufer den wagen nicht überprüft hatte, ihm aber einen einwandfreien zustand attestierte, wobei letztlich diverse mängel auftraten.

hat jetzt keinen sinn hier zu spekulieren, ich werd die daten besorgen und hier posten, dann können wir ja ma schauen, ob ma da noch ne möglichkeit finden...

liebe grüße

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#8
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Du suchst eine Möglichkeit, Geld zu sparen. Dafür ist das Forum nicht gedacht. Der Preis war wahrscheinlich so hoch,weil da eine Finanzierung mit dranhängt. Dann gehe ich davon aus, daß auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde, die i.d.R. nach einem Jahr erlischt. Ihr habt den Wagen im September 2006 ( also vor 16 Monaten !!!! ) gekauft.
Könnt ihr für die Zwischenzeit auch Inspektionsnachweise bringen? In 16 Monaten kann einiges passieren, gerade wenn es ein Ford, bzw ein Ford KA und dazu noch einen mit einer sehr hohen Laufleistung handelt.

Die Reparatur ist schon 10 Monate her ( halbes Jahr nach Kauf ) und man hätte DAMALS sich mal beim Verkäufer melden müssen, denn im ersten halben Jahr nach dem Kauf bei einem gewerblichen Händler, besteht die Gewährleistung, wobei man davon ausgeht, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Ab dem 7. Monat nach dem Kauf trifft Euch eine Beweislastumkehr, d.h. ihr müsst beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf da war und nicht durch eure Nutzung entstanden ist.

Ich sehe da schwarz. Verbucht es als Lehrgeld und kauft Euch einen Gebrauchtwagenratgeber der Autobild oder vo Auto Motor Sport, dort stehen die zuverlässigen Modelle drin.

Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

@Philipp

Bei den genannten Dingen handelt es sich um übliche Verschleißerscheinungen. Auf üblichen Verschleiß muss ein Händler aber nicht hinweisen, da der Eintritt zu erwarten ist. Darüber gibt es auch schon einige Urteile und Kommentare.

Ist also nichts mit arglistiger Täuschung.

@Batavusfahrer

Innerhalb der ersten 6 Monate gibt es tatsächlich die Beweislastumkehr (vergl. BGB § 476 ). Allerdings hat der Verbraucher dennoch die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Rechtssinne, also für das Vorliegen einer Abweichung von der üblichen Beschaffenheit einer gebrauchten Ware, gemessen an vergleichbaren Kaufgegenständen.

Ich gebe Dir aber Recht, hier soll wohl wirklich versucht werden ganz weit im nachhinein Geld zu sparen.

Warten wir mal ab, ob wir noch konkrete Daten bekommen.





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" --- OO ---"

-- Editiert von GSXR#90 am 23.01.2008 18:31:29

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