Arglistige Täuschung? ESP

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung? ESP

Haben im Juli einen Gebrauchtwagen (Santa Fe Bj. 12/06) angesehen, der zu dem Zeitpunkt i. d. Aufbereitung stand. Haben Vertrag unterschrieben und ihn 1 Woche später abgeholt.
Auf dem Weg nach Hause stellten wir mit Entsetzen fest (nach Blick in den Fahrzeugbrief), dass es sich um ein Fahrzeug aus Litauen handelt.
Was für uns ausschlaggebend war, dass dieses Auto kein ESP besitzt.
Der Händler hatte uns nicht darüber aufgeklärt, daß dieser Santa Fe NICHT die serienmäßige Ausstattung hat, die dt. Fahrzeuge haben.
Wollten das Auto auf jeden Fall zurückgeben, Händler wollte einen anderen Wagen besorgen (wo wir auch bereit sind noch mehr Geld zuzuzahlen), aber irgendwie werden wir hingehalten. Es passiert nichts. Wir rufen dort des Öfteren an, suchen selber Autos, die er für uns besorgen könnte, aber irgendwie passiert nichts. Jetzt heisst es auf einmal, der Geschäftsführer will nicht mehr, daß für uns ein anderes Auto besorgt wird (obwohl wir bereit sind, ca 5 - 7 Tausen Euro dazuzuzahlen). Was kann man da noch tun. Haben wir gar keine Rechte?

LG
Sasa
Entschuldigung für die Länge des Themas....


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33 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du hättes vor dem Kauf die Vorgeschichte erfragen müssen wenn es dich interessiert hätte. Dazu kann man meist auch den Brief einsehen. Das macht man eh am Kauftermin um sicherzugehen das der Verkäufer drin steht.

Jetzt ist es dafür zu spät, es sei denn der VK hätte erklärt es handelt sich im ein deutsches Fahrzeug.

Ich sehe keine arlistige Täuschung, sondern nur jemanden der beim Kauf etwas unbedacht war.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.

Hmmmh, muss ich tatsächlich bei einem Vertragshändler von Hyundai die Geschichte eines Autos erfragen??!! Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht, mich darüber aufzuklären, dass es sich nicht um ein dt. Auto mit serienmäßiger Ausstattung handelt?!
Wir hatten uns ja vorab über diese Automarke informiert, vor allem weil es sich ja um den "neuen" Santa Fe handelt, der auch eine gewisse Ausstattung hat. Kann man sich auf der Homepage v. Hyundai ansehen.
Wir sind nie davon ausgegangen, daß es Importfahrzeuge mit anderer Ausstattung gibt (vor allem kein ESP vorhanden ist). Darüber mussten wir uns erst nach dem Kauf übers Internet aufklären lassen....Also haben wir doch keine Rechte? Oder doch Rechtsberatung einschalten? Evtl hat ja jmd. noch einen kompetenten Rat.
LG
Sasa


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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Bei einem Gebrauchtwagen kauft man das Fahrzeug vor einem. Dabei sind alle Eigenschaften zu sehen. Wenn man bestimmte Eigenschaften will muss man eben diese zusichern lassen oder selber prüfen lassen. Die Prüfung hier war ja anhand der Papiere schnell gemacht und selbst ein Laie erkennt den Import.

Die Herstellerfirma liefert kaum Informationen zu dem Fahrzeug. Kann ja bereits einen anderen Motor haben, andere Strossdämpfer oder Reifen vom Konkurrenten.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.
Die "Eigenschaften" dieses Autos waren aber nicht zu sehen, da es in der Aufbereitung stand, wir es nicht fahren konnten, es uns aber äußerlich gefiel.
Soetwas wie ein "Verkaufsschild" vorne hinter der Windschutzscheibe gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Wir waren also völlig auf den Verkäufer angewiesen.
Da wir uns ja vorher erkundigt hatten, welche Ausstattung dieser Wagen mit diesem Baujahr eigentlich hätte haben müssen, haben wir eben nicht weiter gefragt.
Sicherlich dumm von uns....., aber die Frage ist doch, ob der Händler nicht DOCH in der Pflicht gewesen wäre, uns UNGEFRAGT daraufhinzuweisen, daß es sich um ein Importfahrzeug handelt, das eine andere Ausstattung hat, als die dt. Fahrzeuge mit diesem Baujahr.
Man denkt ja an nichts Böses, vor allem, weil wir nicht wussten, daß es sogenannte Import-Fahrzeuge mit anderer Ausstattung gibt. Hinterher ist man immer schlauer.
LG

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Nö ist wie beim Metzger, wenn man auf das Würstchen zeigt bekommt man es. Ist dem Metzger doch egal das man kein Pferd essen will.

K.

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#6
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) K.
Ich denke mal, mit diesen Antworten kann ich nicht viel anfangen.
Das hat nichts mit Kompetenz zu tun.
Aber trotzdem danke.

Sasa

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das musst die auf www.zustimmung.de oder www.abnicken.de gehen.
Was du willst ist kein Rat sondern eine Zustimmung das alle anderen Schuld sind nur du nicht.

K.

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#8
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.
Ich denke einfach mal, persönliches Angreifen sollte man unterlassen
Hoffe, daß jmd. evtl. so oder ähnliche Erfahrung gemacht haben. Ich frage ja nicht, nur um mein persönliches Ego - sprich Zustimmung, oder abnicken - befriedigt zu bekommen.
Es gibt - lt. Internet - ein Urteil v. 07.12.2005 OLGR Naumburg 2006, das besagt, daß der Autohändler ungefragt darauf hinweisen muss, daß es sich um ein Import-Fahrzeug handelt.
Ich lege also keinen Wert darauf, Dein Anicken oder Deine Zustimmung zu bekommen, sondern will mich schlicht und einfach informieren, ob jmd. evtl. soetwas auch schon mal erlebt hat oder was zu tun ist.
Es geht schliesslich um Geld und darum dass ich mich getäuscht fühle u. es auch worden bin. LG

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Gebrauchtwagenkauf: Hinweispflicht bei Importfahrzeug
Bei einem Gebrauchtwagen aus erster Hand, der erst ca. ein Jahr alt ist, stellt der Umstand, dass es sich um einen Importwagen handelt, einen Mangel dar. Hierauf muss der Verkäufer unaufgefordert hinweisen.

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2003
24 S 548/02
DAR 2003, 420

Wobei ich bei einem älteren Gebrauchtwagen ?!?! andere Meinung wäre. Wohl auch der Richter hier der extra darauf abziehlte.

quote:<hr size=1 noshade>Ich denke einfach mal, persönliches Angreifen sollte man unterlassen <hr size=1 noshade>


Na da solltest du mal deine Beiträge lesen und meine.

Kl

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#10
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.
...hmmh, anscheinend gibt es mehrere Urteil.


LG

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Unterhalb eines BGH gibts es immer verschiedene "Einzelfallentscheidungen" und selbst der BGH ist dem Wandel unterlegen.Und man muss sich das ganze Urteil durchlesen, nicht die Kurzfassung

Die Frage ist: War es für dich völlig unerwartet einen Wagen zu erhalten der nicht dem Verkaufsprosekt für Neuwagen des Herstellers entspricht. Und mit zunehmendem Alter ist mehr zu erwarten....

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#12
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.
Ja, für mich war es unerwartet, da wir darauf bedacht waren, den "neuen" Santa Fe zu erwerben.
Lt. Homepage Hyhundai ist eben diese Ausstattung - vor allem ESP - serienmäßig ab Baujahr 2006.
Er hätte sogar noch Werksgarantie (wenn denn das Scheckheft vorliegen würde).
Händler hat uns nur ein ganz neues Betriebshandbuch ins Auto gelegt. Das haben wir ja auch angemekelt.....

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Der Händler hatte uns nicht darüber aufgeklärt, daß dieser Santa Fe NICHT die serienmäßige Ausstattung hat, die dt. Fahrzeuge haben.

Dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Eine Aufklärungspflicht welche Eigenschaften das Auto nicht hat ist nicht vorgesehen.
Er muss nur aufklären welche Eigenschaften das Auto hat, das der Käufer erwerben will. Und dies auch nur wenn derjenige fragt.
Man darf auch nicht automatisch davon ausgehen das ausländische Fahrzeuge (wie z.B. der Hyundai Santa Fe oder der Dacia Logan) die selben Standards haben wie deutsche Autos. Selbst bei deutschen Autos gibt es keine 'Standards'.

Eine arglistige Täuschung liegt hier also nicht vor.


Die einzige Möglichkeit wäre eventuell den Vertrag nach § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) an zu fechten.
In wie weit dies erfolgreich sein könnte, würde ich einen Anwalt beurteilen lassen, dazu muss man die Verträge mit dem Händler kennen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#14
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry_van_Sell.
Hier noch mal eine Antwort aus dem Internet....

Standard Hier noch was zum Thema Reimport Mauscheleien
AG St. Ingbert 1999-01-07 9 C 806/96
Leitsatz der Gerichtsurteils:
Ein Autoverkäufer muß den Erwerber beim Gebrauchtwagenkauf darüber informieren, ob es sich um ein Import-Auto handelt. Verschweigt er dies, so kann der Käufer einen bereits geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und damit hinfällig machen.
Ein Autoverkäufer hatte einen Gebrauchtwagen mit der Angabe verkauft, der Wagen sei im Juli 1995 erstmalig zugelassen worden. Es stellte sich jedoch heraus, daß der Wagen bereits im Mai 1995 zugelassen worden war. Man hatte ihn zunächst nach Frankreich und von dort zurück nach Deutschland gebracht. Ein sogenannter Re-Import. Die Ausstattung des Wagens entsprach den französischen Standards, weswegen für die Zulassung in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war. Davon hatte der Verkäufer gewußt. Der Erwerber bemerkte jedoch erst bei der Übergabe des Fahrzeugbriefes, daß es sich um ein Importauto handelte. Daraufhin wollte er sich sofort vom Vertrag lösen. Sein Recht zur Vertragsauflösung bestätigte das Amtsgericht St. Ingbert. Der Verkäufer sei verpflichtet, den Käufer über die Herkunft des Autos aufzuklären. Diese sei nämlich ein wichtiger Punkt bei der Kaufentscheidung. Wer ein Auto in Deutschland kaufe, dürfe davon ausgehen, daß es auch für den deutschen Markt produziert sei und somit deutschen Standards und Vorschriften entspreche. Verschweige der Verkäufer diesen Umstand, obwohl er davon Kenntnis habe, so handle es sich um eine arglistige Täuschung. Dies ist ein Grund, sich im Wege einer Anfechtung vom Vertrag zu lösen.
???
LG
Sasa

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Das Urteil lässt sich nicht auf diesen Fall übertragen.

quote:<hr size=1 noshade>Wer ein Auto in Deutschland kaufe, dürfe davon ausgehen, daß es auch für den deutschen Markt produziert sei und somit deutschen Standards und Vorschriften entspreche. <hr size=1 noshade>

Der gekaufte 'Santa Fe' entspricht den deutschen Standards und Vorschriften, da ESP nicht bei allen Fahrzeugen (auch nicht den deutschen) Standard ist und auch nicht vorgeschrieben ist.
Musste für den 'Santa Fe' für die Zulassung in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden? Nein?
Dann kann man das Urteil vergessen.
Das Auto aus dem Urteil entsprach nicht den deutschen Standards und Vorschriften. Desweiteren handelte es sich wenn ich richtig informiert bin bei dem Auto aus dem Urteil um das Auto eines deuschen Herstellers.

Desweiteren handelte es sich bei dem Auto um einen RE-Import, bei dem 'Santa Fe' um einen Importwagen.


Wie gesagt, ich sehe die einzige Möglichkeit der Anfechtung nach § 119 BGB .




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 14.09.2009 23:24

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#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Du hast einen Gebrauchtwagen ohne Probefahrt, ohne Überprüfung gekauft weil es dir äußerlich gefallen hat? Und jetzt beschwerst du dich, weil es kein ESP hat? Sei froh das die Kiste a) nicht geklaut ist und b) überhaupt fährt

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#17
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Interessant wie mancher nicht mehr von seiner (falschen) Meinung weg will.

Natürlich muss der Käufer eines GW, egal welchen Alters, ungefragt darüber aufgeklärt werden, ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht für den deutschen Markt produziert wurde.

Ein Re-, Parallel, Grau- oder wie auch immer Import, abseits des offiziellen deutschen Importeurs stellt einen wertmindernden Faktor dar, genau wie eine Nutzung als Mietwagen oder als Fahrschulauto.

Das ist genau wegen der möglicherweise abweichenden Ausstattung so.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Händler offensichtlich Markenhändler für Hyundai ist. Begibt sich ein argloser Verbraucher zu diesem, darf er damit rechnen über eine so wesentliche Abweichung, hier das Fehlen des ESP, aufgeklärt zu werden.

Aber, bevor man nun los schießt sollte man mal in den Vertrag schauen, ob dort nicht vermerkt ist, ob es sich möglicherweise um EU- Importfahrzeug handelt. Ich meine mich zu erinnern, dass in vielen Vordrucken ein solches Feld vorhanden ist.

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#18
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo GSXR.
Danke für dein Statement. Hab schon gedacht, ich liege total daneben.Es geht mir um konkrete und tatsächliche Dinge. Nicht um irgendwelche Meinungen und persönliche Angriffe.
Es ist so, dass wir das Auto bei einem Markenhändler für Hyundai gekauft haben. Wir hatten uns vorab über die Ausstattung dieses Models des Baujahrs 2006 informiert. Dies Auto wurde uns gezeigt, es stand für die Aufbereitung bereit. Deshalb konnten wir es nicht fahren. Da wir aber wussten, wie sich ein Santa Fe fährt, haben wir uns auf die Aussage des Verkäufers verlassen, dass dieser Wagen tipptopp in Ordnung gebracht wird (kl. Kratzer, innen sauber gemacht etc.) und er bekommt neu TÜV u. AU. Dekra-Siegel bekommt er auch.
Er hat aber mit keiner Silbe erwähnt, dass es ein Import-Wagen ist und auch eine etwas andere Ausstattung hat - eben kein ESP - von dem man aber ausgehen konnte.
Wir haben einen Vorvertrag abgeschlossen, mit der Option, wenn unser Auto, dass wir privat verkauft hatten, nicht abgeholt wird, können wir vom Kauf des Santa Fes zurücktreten.
Er hat in den Vertrag geschrieben: Klimaanlage, Winterreifen uvm.
In die unteren Spalten hat er eben die Option eingetragen - alles Handschriftlich - und so ganz nebenbei - Eu-Wagen.
Wir haben uns nichts dabei gedacht. Kannten uns mit den sogenannten EU-Wagen überhaupt nicht aus, hatten nichtmal davon gehört, was sich dahinter verbergen könnte.
Der Verkäufer wusste ganz genau, warum er seine Sch... gehalten hat, denn verkauft bekommen hätte der nicht nicht so schnell, wären wir "Blöden" nicht gekommen. Haben auch schon versucht, ihn zu verkaufen, d. h. in Zahlung zu geben, aber ohne ESP - ziemlich aussichtslos. Und haben eben mal knapp 18.000 Euronen bezahlt !! Wir haben jetzt einen Anwalt eingeschaltet.
Im Moment denke ich einfach, nur Händler habe Rechte. Die Käufer nur Pflichten und dumm sind sie auch noch....
LG
Sasa

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Wir hatten uns vorab über die Ausstattung dieses Models des Baujahrs 2006 informiert.

Falsch. Ihr hattet euch vorab über die Ausstattung eine der vielen möglichen Modellvarianten des Baujahrs 2006 informiert.



quote:
Er hat in den Vertrag geschrieben: Klimaanlage, Winterreifen uvm.

Na das wäre doch der ideale Zeitpunkt gewesen nach dem ESP und dem ganzen Rest zu fragen?



quote:
Wir haben uns nichts dabei gedacht. Kannten uns mit den sogenannten EU-Wagen überhaupt nicht aus, hatten nichtmal davon gehört, was sich dahinter verbergen könnte.

Einfach mal fragen?


Warum unterschreiben Leute eigentlich Verträge deren Inhalte sie nicht verstehen und suchen die Schuld hinterher beim Vertragspartner?


Es dürfte sehr schwer werden die Unterschrift unter dem Vertrag weg zu argumentieren.
Würde mich mal interessieren was der Anwalt und der Richter dazu sagen ...




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#20
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Du!
....sag mal, kann es sein, dass Du Autoverkäufer bist!?
1) das Model - Baujahr 2006 - hat SERIENMÄSSIG ESP !!!!!!!!! Himmelnochmal...
2) nochmal - wenn wir davon ausgehen, dass ESP vorhanden ist, fragen wir nicht danach !!
3) kannst Du eigentlich lesen !!!?????

Entschuldige bitte. Ich habe es so geschrieben, wie es gewesen ist. Ich weiss jetzt - mittlerweile - auch, dass wir blöd waren oder unwissend oder naiv oder oder oder.
Aber bitte lass deine immer wiederkehrenden unqualifizierten Bemerkungen, die nichts bringen.
Eine gute Nacht.
Sasa

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
....sag mal, kann es sein, dass Du Autoverkäufer bist!?

Nein, Computerverkäufer
Da kommen auch immer Leute die ganz verwundert sind, das das gekaufte Modell qwertz 0815 nur eine kleine Festplatte hat. Weil im Internet stand doch das das Modell eine ganz große Festplatte hat.
Beratung - nein brauchen wir nicht, wir haben uns doch schon im Internet informiert ...

Andere lassen sich beraten und sagen dem Verkäufer was Sie erwarten. Die wundern sich dann hinter her auch nicht.



quote:
1) das Model - Baujahr 2006 - hat SERIENMÄSSIG ESP !!!!!!!!! Himmelnochmal...

Bestreitet ja auch niemand das die Beschreibung so im Internet steht. Man darf halt nur nicht automatisch davon ausgehen, das jedes Auto dieses Typs welches man sieht das dann auch hat.



quote:
2) nochmal - wenn wir davon ausgehen, dass ESP vorhanden ist, fragen wir nicht danach !!

Woher soll der Verkäufer wissen wovon der geneigte Käufer ausgeht?
Wenn alles im Kaufvertrag im Detail aufgeführt wird und dann etwas das erwartet wurde fehlt, na warum wohl?



3) kannst Du eigentlich lesen !!!?????
Nö, stand aber auch nicht in den Nutzungsbedingungen das man das können muss...



quote:
unqualifizierten Bemerkungen

Ich nenne das Meinung. Wenn die nicht euren Geschmack trifft, Pech ich kann damit leben.

Das sind übrigens alles Fragen die man euch warscheinlich auch vor Gericht stellen wird ... gewöhnt euch schon mal dran.




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#22
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)



Schlaumeier.....

...wenn die Leute zu dir kommen, um einen Computi zu kaufen, erzähltst du denen dann auch nichts?
Ich denke mal, man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen....
Außerdem hat man uns erklärt (Beratung v. Anwalt), daß man als Autoverkäufer natürlich auch Pflichten hat - sprich Aufklärungspflicht - ungefragt!
Ich gebe es ja zu (bestimmt zum 3.), daß man hinterher immer schlauer ist...
Vor allem habe ich - wenn ich das Auto - privat - verkaufe, auch die Pflicht, darauf hinzuweisen, daß es sich um ein Import-Auto handelt. Und da muss mich der Interessent nicht erst fragen....
Gruß
Sasa


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
In die unteren Spalten hat er eben die Option eingetragen - alles Handschriftlich - und so ganz nebenbei - Eu-Wagen.


Und damit ist das Thema dann durch. Der Händler hat darauf hingewiesen, ungefragt. Der Sache beizukommen wird nicht funktionieren.

Im Vertrag steht- durch die handschriftliche Eintragung sogar individual vereinbart- dass es sich um ein EU- Auto handelt. Sie haben das ohne weiter zu hinterfragen unterschrieben. Ihr Versäumnis. Eine arglistige Täuschung ist hier nicht zu erkennen.

Ob das Verhalten vom Verkäufer im Verkaufsgespräch moralisch in Ordnung war, sei dahin gestellt. Vertraglich hat er alles richtig gemacht.



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#24
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)



ok. Danke.

LG
Sasa

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hixi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hm, wenn ich das hier lese wie ein Hyundai Vertagshändler mit "Worten" spielt, kann ich nur sagen: Vorsicht bei Hyundai!!!
Natürlich gibt es auch seriöse Händler, aber auch unsere Erfahrung hat etwas anderes gezeigt. Wir liegen nämlich seit 2005 mit einem Vertragshändler vor Gericht. Die Klage war, dass der Wagen nicht so richtig funktioniert wie er soll. Allerdings nur ab und an. Im Laufe des Verfahrens (allerdings nach 2 Jahren) haben wir erfahren, dass der Wagen bei Kauf schon mehr als 20 Monate alt war. (Wir haben den Wagen vor dem Urteil vom 15.10.2003 als Neu gekauft) Nochmals später haben wir rausbekommen, dass der Wagen einen zweiten Brief bekommen hat (das Datum wurde natürlich nicht zurückdatiert). Nun hat der Vertragshändler, der gleichzeitig auch Verkäufer war, in seiner Aussage vor Gericht gesagt, dass er den Wagen als gebraucht mit wenig Kilometern gekauft hat. Wir haben, wie schon erwähnt, einen Neuwagen mit Kilometern gekauft (die Kilometer wurden uns vom Verkäufer so erklärt, dass er mit potentiellen Kunden diese gefahren hat). Das hieß für uns, dass der Wagen unter "Aufsicht" gefahren wurde, also nicht geheizt.
Das Urteil ist noch offen. Und die Spannung ist groß.
Aber vielleicht solltest du einfach mal nachschauen, welche FIN das Auto hat. Bist du sicher, dass es ein 2006er Model ist? Und in welchem Monat wurde es gebaut. Hatte es Standzeiten? Hat alles was mit dem Verkauf zu tun :)
Viele Grüße

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#26
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hixi!
Was bedeutet FIN?
Wir haben ja einen neuen Kfz-Brief bekommen, in dem ist der 26.05.2006 angegeben (gebaut? oder Erstzulassung oder Standzeit bis 12.06.2006?) Gekauft haben wir ihn mit 12/2006.
In dem neuen Brief ist auch kein Vorbesitzer eingetragen.
Wir haben auch keine Kopie vom alten Kfz-Brief bekommen, oder das Scheckheft zu sehen bekommen.
Lieben Gruß
Sasa

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

FIN
= Fahrzeugidentnummer
= Fahrzeug-Identifizierungsnummer
= Fahrgestellnummer



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#28
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...

Danke für die Aufklärung (FIN) :)
Ich schau mal nach..

LG
Sasa

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Hixi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sasa,
die FIN müsste mit KMH anfangen. Die 10 Stelle ist eine Zahl, die ist das Modelljahr. Das heißt, wenn der Wagen ne 6 hat, ist er ab 2005 produziert worden. Der Modellwechsel erfolgt im laufenden Jahr, nicht zum 1.Januar. Ein Händler kann dir genau sagen, wann der Wagen vom Band gelaufen ist. (Oder auch Hyundai, Anruf in Heilbronn).
Wann ist denn der Brief ausgestellt worden? Und steht in dem Brief drin, dass das Fahrzeug aus dem Ausland kommt.
LG

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#30
 Von 
Sasa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hixi!
Danke. Hier mal die Nr.: KMHSH81WP7U115035
Der Brief (auf unseren Namen) wurde am 24.072009 ausgeschrieben. Der Händler, von dem wir das Auto kauften, hat ihn angemeldet. Wir haben allerdings nicht die Kopie des alten Briefes in die Hand bekommen, sondern nur den neuen ausgehändigt, als wir das Auto abholten.
In dem Brief steht unter "zusätzliche Vermerke": Importfahrzeug aus Litauen.

LG
Sasa


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