Arglistige Täuschung KFZ

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)
Arglistige Täuschung KFZ

Guten Tag,

wir haben ein Fahrzeug gekauft, wo wir im nachhinein mitbekommen haben, dass das Fahrzeug mein einen behobenen Diebstahlschaden hatte.

Das heißt das Navi System wurde mal geklaut und gegen ein anderes ersetzt mit noch ein paar elektro Teile.

Der Verkäufer hat davon nichts mitgeteilt.

Verkauf von Privat an Privat.

Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?

Viele Grüße


-- Editier von stylo67 am 28.08.2017 20:03




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130001 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von stylo67):
Der Verkäufer hat davon nichts mitgeteilt.

Wusste er überhaupt davon?
Wie könnte man das Wissen beweisen?



Zitat (von stylo67):
und gegen ein anderes ersetzt mit noch ein paar elektro Teile.

Gleiche Teilenummern?
Oder zumindest Originalteile?
Wie wurde das Navi angepriesen / im Kaufvertrag aufgeführt, wenn es kein gleiches / Originalteil war.



Zitat (von stylo67):
Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?

Die Fragen ergeben keinen Sinn ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Der damalige Besitzer hätte es Ihm mit dem Schaden verkauft.

Also wusste er davon.


Es wurden originale Teile verbaut nur halt ein kleines Navi statt das große, aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.

Die Leitungen zum Navi wurden durch Löten Instandgesetzt.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von stylo67):
Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?

Das ist ja kein Unfallschaden, denn beim Unfall geht es ja an erster Stelle um verzogenes Blech und Folgeschäden.
Zitat (von stylo67):
Es wurden originale Teile verbaut nur halt ein kleines Navi statt das große, aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.

Dann ist es doch keine Täuschung, man hat genau das was in der Beschreibung war auch erhalten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130001 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von stylo67):
aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.

Dann war es diesbezüglich ja gerade keine Täuschung, da es angegeben wurde, der Käufer also inforniert war.



Zitat (von stylo67):
Die Leitungen zum Navi wurden durch Löten Instandgesetzt.

Das dürfte dem Stand der Technik entsprechen



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#5
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ist er nicht verpflichtet, beim Kauf mitzuteilen dass das Fahrzeug einen Diebstahlschaden von ca 8.000€ hatte?

Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130001 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von stylo67):
Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?

Immer diese scheibchenweisen Infos ...

Noch irgendwas relevantes nicht mitgeteilt?



Was für ein Gutachten ist das dann überhaupt? Eines das vor der Inststandsetzung gemacht wurde oder eines was danach gemacht wurde? Seit wann genau hat man das Gutachten? Was genau staht da drin?



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#7
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Das steht im Gutachten, was die Versicherung erstellt hat, am tag des Einbruchs.

Also beim Besitzer der es mit dem Schaden, dann weiterverkauft hat, da der Restwert plus Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert.

Das Gutachten habe ich nach dem Kauf bekommen, von dem Erstbesitzer der es an den Besitzer verkauft hat, der es dann Instandgesetzt ohne schaden uns verkauft hat.

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#8
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo.

Ich sehe das so:
Von arglistiger Täuschung kann hier keine Rede sein.

So wie ich das beschriebene verstehe, handelte es sich bei dem Einbruchsschaden um solche Dinge wie Scheiben(glas), geklautes Navi, ein paar zerschnittene Drähte, evtl. noch ein paar Kleinteile.

Da alles ersetzt / repariert wurde ist der Schaden behoben. Um Blechteile handelte es sich ja offenbar nicht.
Ich sehe daher keine ausreichende Begründing für eine "arglistige Täuschung".

Das "kleine" Navi wurde doch im Verkaufstext auch so angegeben. Sie haben also diesbezüglich das bekommen, was sie wollten.
Und eine Reparatur beschädigter Kabel durch Löten ist durchaus legitim. Das ist eine gängige Praxis und keinesfalls "gepfuscht".

Was in dem Gutaschen stand ist aus meiner Sicht für Sie irrelevant.

Man kann schließlich auch nicht von "arglistiger Täuschung" sprechen wenn man einen Wagen, der serienmäßig Alufelgen besitzt, "nur" mit Stahlfelgen bekommt.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Löten ist fachgerecht und Stand der Technik.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat:
Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?


Das ist die Begründung für

Zitat:
der Restwert plus Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert.


Um Kabelbäume zu tauschen muss man sehr viel abbauen, montieren etc. Man hat daher gelötet - was dem Stand der Technik entspricht und völlig ok ist. Auf diese Weise kann man das Auto noch gut verkaufen. Ich denke, der Wagen war auch nicht so teuer.

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#11
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Was im Gutachten steht ist für dich uninteressant, der Schaden wurde fachgerecht repariert und das Fahrzeug ist mit dem in der Anzeige beschriebenen Navi ausgestattet.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Löten ist fachgerecht und Stand der Technik.
Auch wenn es oft so gemacht wird. Bei einem Kfz haben Kabelverbindungen durch Steckkontakte zu erfolgen, nicht durch löten. Lötstellen sind bei einem Kfz fehl am Platz. Du wirst kein Fahrzeug finden, welches von Haus aus Lötstellen in Kabelverbindungen hat. Das Problem ist, dass eine starre Verbindung entsteht. Durch Vibrationen können diese Verbindungen mit der Zeit brechen und große Probleme verursachen. Löten, bei einem Kfz, ist also weder fachgerecht noch Stand der Dinge. Wenn dann noch die Gewährleistung ausgeschlossen wurde spielt es auch dann keine Rolle mehr. Viele reparieren durch löten.
Eine arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen.



-- Editiert von -Laie- am 29.08.2017 13:30

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#14
 Von 
stylo67
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 12x hilfreich)

Arglistige Täuschung war auch nicht darauf bezogen wie es Instandgesetzt wurde sondern weil es beim Kauf durch den Verkäufer nicht mitgeteilt wurde...

Kaufvertrag ist unter Ausschluss der Sachmangelhaftung.

Verkauft wurde im Originalzustand.

Wenn der Kabelbaum durch Löten Instandgesetzt wurde, handelt es sich hierbei immernoch um ein Originalzustand?

Oder kann ich verlangen das der Kabelbaum erneuert wird ohne Lötstellen?

Da ich das Fahrzeug mit dem vorschaden, wenn der Käufer es angegeben hätte nicht gekauft hätte

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du wirst kein Fahrzeug finden, welches von Haus aus Lötstellen in Kabelverbindungen hat.

Ach wirklich?
Zitat (von -Laie-):
Löten, bei einem Kfz, ist also weder fachgerecht noch Stand der Dinge.

Seltsam das gerade Löten im Sonderbau mit Schrumpfschlauch ein must have ist damit nichts oxidiert, so beim Umrüsten von Einsatzfahrzeugen.

Zitat (von stylo67):
Wenn der Kabelbaum durch Löten Instandgesetzt wurde, handelt es sich hierbei immernoch um ein Originalzustand?

Damit ist es immer noch original.
Zitat (von stylo67):
Oder kann ich verlangen das der Kabelbaum erneuert wird ohne Lötstellen?

Verlangen kann man alles, aber wohl nicht durchsetzen, da ja alles funktioniert.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130001 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von stylo67):
Verkauft wurde im Originalzustand.

Nö, denn
Zitat (von stylo67):
aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.




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