Guten Tag,
wir haben ein Fahrzeug gekauft, wo wir im nachhinein mitbekommen haben, dass das Fahrzeug mein einen behobenen Diebstahlschaden hatte.
Das heißt das Navi System wurde mal geklaut und gegen ein anderes ersetzt mit noch ein paar elektro Teile.
Der Verkäufer hat davon nichts mitgeteilt.
Verkauf von Privat an Privat.
Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?
Viele Grüße
-- Editier von stylo67 am 28.08.2017 20:03
Arglistige Täuschung KFZ
Zitat :Der Verkäufer hat davon nichts mitgeteilt.
Wusste er überhaupt davon?
Wie könnte man das Wissen beweisen?
Zitat :und gegen ein anderes ersetzt mit noch ein paar elektro Teile.
Gleiche Teilenummern?
Oder zumindest Originalteile?
Wie wurde das Navi angepriesen / im Kaufvertrag aufgeführt, wenn es kein gleiches / Originalteil war.
Zitat :Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?
Die Fragen ergeben keinen Sinn ...
Der damalige Besitzer hätte es Ihm mit dem Schaden verkauft.
Also wusste er davon.
Es wurden originale Teile verbaut nur halt ein kleines Navi statt das große, aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.
Die Leitungen zum Navi wurden durch Löten Instandgesetzt.
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Zitat :Fehlt dies unter arglistige Täuschung? Oder muss dies nicht mitgeteilt werden, im gegensatz zu einem Unfallschaden?
Das ist ja kein Unfallschaden, denn beim Unfall geht es ja an erster Stelle um verzogenes Blech und Folgeschäden.
Zitat :Es wurden originale Teile verbaut nur halt ein kleines Navi statt das große, aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.
Dann ist es doch keine Täuschung, man hat genau das was in der Beschreibung war auch erhalten.
Zitat :aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.
Dann war es diesbezüglich ja gerade keine Täuschung, da es angegeben wurde, der Käufer also inforniert war.
Zitat :Die Leitungen zum Navi wurden durch Löten Instandgesetzt.
Das dürfte dem Stand der Technik entsprechen
Also ist er nicht verpflichtet, beim Kauf mitzuteilen dass das Fahrzeug einen Diebstahlschaden von ca 8.000€ hatte?
Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?
Zitat :Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?
Immer diese scheibchenweisen Infos ...
Noch irgendwas relevantes nicht mitgeteilt?
Was für ein Gutachten ist das dann überhaupt? Eines das vor der Inststandsetzung gemacht wurde oder eines was danach gemacht wurde? Seit wann genau hat man das Gutachten? Was genau staht da drin?
Das steht im Gutachten, was die Versicherung erstellt hat, am tag des Einbruchs.
Also beim Besitzer der es mit dem Schaden, dann weiterverkauft hat, da der Restwert plus Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert.
Das Gutachten habe ich nach dem Kauf bekommen, von dem Erstbesitzer der es an den Besitzer verkauft hat, der es dann Instandgesetzt ohne schaden uns verkauft hat.
Hallo.
Ich sehe das so:
Von arglistiger Täuschung kann hier keine Rede sein.
So wie ich das beschriebene verstehe, handelte es sich bei dem Einbruchsschaden um solche Dinge wie Scheiben(glas), geklautes Navi, ein paar zerschnittene Drähte, evtl. noch ein paar Kleinteile.
Da alles ersetzt / repariert wurde ist der Schaden behoben. Um Blechteile handelte es sich ja offenbar nicht.
Ich sehe daher keine ausreichende Begründing für eine "arglistige Täuschung".
Das "kleine" Navi wurde doch im Verkaufstext auch so angegeben. Sie haben also diesbezüglich das bekommen, was sie wollten.
Und eine Reparatur beschädigter Kabel durch Löten ist durchaus legitim. Das ist eine gängige Praxis und keinesfalls "gepfuscht".
Was in dem Gutaschen stand ist aus meiner Sicht für Sie irrelevant.
Man kann schließlich auch nicht von "arglistiger Täuschung" sprechen wenn man einen Wagen, der serienmäßig Alufelgen besitzt, "nur" mit Stahlfelgen bekommt.
Löten ist fachgerecht und Stand der Technik.
Zitat:Und auch nicht das die Leitungen nur mit Löten Instandgesetzt wurde, statt erneuen des Kabelbaums wie im Gutachten?
Das ist die Begründung für
Zitat:der Restwert plus Reparaturkosten höher waren als der Wiederbeschaffungswert.
Um Kabelbäume zu tauschen muss man sehr viel abbauen, montieren etc. Man hat daher gelötet - was dem Stand der Technik entspricht und völlig ok ist. Auf diese Weise kann man das Auto noch gut verkaufen. Ich denke, der Wagen war auch nicht so teuer.
Was im Gutachten steht ist für dich uninteressant, der Schaden wurde fachgerecht repariert und das Fahrzeug ist mit dem in der Anzeige beschriebenen Navi ausgestattet.
Danke für eure Antworten.
Auch wenn es oft so gemacht wird. Bei einem Kfz haben Kabelverbindungen durch Steckkontakte zu erfolgen, nicht durch löten. Lötstellen sind bei einem Kfz fehl am Platz. Du wirst kein Fahrzeug finden, welches von Haus aus Lötstellen in Kabelverbindungen hat. Das Problem ist, dass eine starre Verbindung entsteht. Durch Vibrationen können diese Verbindungen mit der Zeit brechen und große Probleme verursachen. Löten, bei einem Kfz, ist also weder fachgerecht noch Stand der Dinge. Wenn dann noch die Gewährleistung ausgeschlossen wurde spielt es auch dann keine Rolle mehr. Viele reparieren durch löten.Zitat :Löten ist fachgerecht und Stand der Technik.
Eine arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen.
-- Editiert von -Laie- am 29.08.2017 13:30
Arglistige Täuschung war auch nicht darauf bezogen wie es Instandgesetzt wurde sondern weil es beim Kauf durch den Verkäufer nicht mitgeteilt wurde...
Kaufvertrag ist unter Ausschluss der Sachmangelhaftung.
Verkauft wurde im Originalzustand.
Wenn der Kabelbaum durch Löten Instandgesetzt wurde, handelt es sich hierbei immernoch um ein Originalzustand?
Oder kann ich verlangen das der Kabelbaum erneuert wird ohne Lötstellen?
Da ich das Fahrzeug mit dem vorschaden, wenn der Käufer es angegeben hätte nicht gekauft hätte
Zitat :Du wirst kein Fahrzeug finden, welches von Haus aus Lötstellen in Kabelverbindungen hat.
Ach wirklich?
Zitat :Löten, bei einem Kfz, ist also weder fachgerecht noch Stand der Dinge.
Seltsam das gerade Löten im Sonderbau mit Schrumpfschlauch ein must have ist damit nichts oxidiert, so beim Umrüsten von Einsatzfahrzeugen.
Zitat :Wenn der Kabelbaum durch Löten Instandgesetzt wurde, handelt es sich hierbei immernoch um ein Originalzustand?
Damit ist es immer noch original.
Zitat :Oder kann ich verlangen das der Kabelbaum erneuert wird ohne Lötstellen?
Verlangen kann man alles, aber wohl nicht durchsetzen, da ja alles funktioniert.
Zitat :Verkauft wurde im Originalzustand.
Nö, denn
Zitat :aber in der Beschreibung war auch ein kleines angegeben.
Und jetzt?
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