Arglistige Täuschung? Schwungscheibe kaputt anstatt Anlasser

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
ya362776-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung? Schwungscheibe kaputt anstatt Anlasser

Hallo,

ich habe am Wochenende mein altes Auto verkauft, für 1200€. Das Fahrzeug hatte einen Mängel: das starten war nicht immer auf das erste mal möglich. Ich ging davon aus das der Anlasser einen defekt hat. Genau das hab ich dem Käufer gesagt und dieser akzeptierte dies auch so.
Heute rief der Käufer an und meldete das nicht der Anlasser (100€) sondern die Schwungscheibe (Ca. 800€) defekt sei! Ich wusste dies nicht. Der Käufer meinte das sei arglistige Täuschung. Der Standartvertrag von Mobile.de schliesst eine Sachmängelhaftung aus.
Der Käufer pocht nun auf eine Beteiligung an der Rechnung.
Was gilt jetzt bzw was soll ich machen??

MfG

tommy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

es kommt natürlich jetzt genau darauf an, was Sie im KV angegeben haben. Wenn Sie dort gesagt haben, dass der Anlasser defekt sei und ansonsten alles okay ist, dann muss das auch so sein. Immerhin plant der Käufer ein, nur den Anlasser reparieren zu müssen und anschließend läuft die Karre. Wenn Sie jedoch angegeben haben, dass ein Ihnen unbekanntes Problem beim Anlassen des Wagens vorliegt, dann sind Sie aus der Nummer raus. In dem Fall hätte der Käufer den Wagen eben mit einem Problem gekauft, das Ihnen nicht bekannt ist. Heißt also: Es könnte alles Mögliche im Eimer sein.

Grüße
pro_forma

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#2
 Von 
ya362776-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuallererst danke für die schnelle Antwort.
Im KV steht garnichts zu einem Mangel. Der Mangel war offensichtlich, da das Fahrzeug erst Bein 3-5 Startversuch anspricht. Ich habe mündlich auf den Anlasser sondern hingewiesen. (bin aber nicht vom Fach!!) Der Käufer meinte noch er hoffe das nicht die Schwungscheibe defekt sei..., worauf ich antwortete das ich dies auch nicht hoffe. Geschrieben wurde aber nichts...


-- Editiert ya362776-96 am 11.04.2013 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119446 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Im KV steht garnichts zu einem Mangel.

Sehr unklug einen Mangel nicht in den Vertrag aufzunehmen.



Jetzt müsste der Verkäufer nur noch beweisen können, das der Defekt bereits bei Gefahrenübergang vorlag und Dir bekannt war ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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