Hallo, ich habe diese Woche ein Auto gekauft.
So weit war alles OK, nur die Fernbedienung für die Zentralverriegelung hat nicht funktioniert.
Ich habe den Verkäufer !mehrmals! und ausdrücklich danach gefragt und er sagte das sie am selben morgen noch funktioniert hat und wahrscheinlich die nur die Fernbedienungsbatterie leer sei.
Nach dem Kauf neue Batterien gekauft und nix ging.
In die Werkstatt gefahren:Steuersystem kaputt,ca. 400 Euro :-(
Im Vertrag stand (wie immer) ausschluß jeder Gewährleistung etc.
Läßt sich da trotzdem was rechtlich erreichen, wel der Verkäufer mir ja mehrfach zusicherte das nur die Batterien alles sein?
Ich hatte übrigens 2 Zeugen dabei, er war alleine.
Arglistige Täuschung? Verkäufer hatte mehrfach zugesichert dass nur die Batterien alle sein?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
oft muss nach dem Wechsel der Batterien die ZV neu Codiert werden. Waren Sie in einer Vertragswerkstatt??
Wenn wirklich danach nichts geht, ist der VK wohl in der Sachmängelhaftung, wenn er Ihnen versprochen hat, dass es nach den neuen Batterien wieder klappt.
Sollte es allerdings ein Privatverkauf gewesen sein, kann dieser die Gewährleistung sehr wohl ausschliessen.
Dann nutzt Ihnen auch der Zeuge nichts, denn Sie können Ihm sicher nicht beweisen, dass er Sie arglistig getäuscht hat.
Schließlich kündigt sich solch ein Defekt nicht vorher an.
Gruß Spezi
Hallo,
das Auto habe ich von privat gekauft.
Mittlerweile habe ich auch noch festgestellt das der Auspuff undicht ist (kleinigkeit) und der Kupplungsrückdrücker!? defekt ist und angeblich noch die ganze Kupplung in mitleidenschaft gezogen hat.
Alles in allem (mit den Mängeln von oben) dürfte das dann 1500-2000 Euro werden.
Lässt sich da wirklich nix mehr machen?
Habe mal von einer 2 wöchigen Rückgabefrist gehört!?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
haste das Auto bei ATU checken lassen ???
Nee, in der Werkstatt meines Vertrauens, aber was hat das damit zu tun?
das mit ATU war nur ein Gedanke.
"und der Kupplungsrückdrücker!? defekt ist und angeblich noch die ganze Kupplung in mitleidenschaft gezogen hat"
was ist denn das für eine Aussage ?
Es wird das Ausrücklager sein.Ist aber nicht
schlimm.
Rückgabefrist gibt es nicht!!!
Ja, Ausrücklager.
Mir ist nur nicht der Begriff gleich eingefallen.
Keine Rückgabefrist, OK.
Dann kann ich die Sache wohl vergessen..
Trotzdem Danke für eure Hilfe.
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