Arglistige Täuschung? Verkäufer hatte mehrfach zugesichert dass nur die Batterien alle sein?

22. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
SuzukiBandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung? Verkäufer hatte mehrfach zugesichert dass nur die Batterien alle sein?

Hallo, ich habe diese Woche ein Auto gekauft.
So weit war alles OK, nur die Fernbedienung für die Zentralverriegelung hat nicht funktioniert.

Ich habe den Verkäufer !mehrmals! und ausdrücklich danach gefragt und er sagte das sie am selben morgen noch funktioniert hat und wahrscheinlich die nur die Fernbedienungsbatterie leer sei.

Nach dem Kauf neue Batterien gekauft und nix ging.
In die Werkstatt gefahren:Steuersystem kaputt,ca. 400 Euro :-(

Im Vertrag stand (wie immer) ausschluß jeder Gewährleistung etc.
Läßt sich da trotzdem was rechtlich erreichen, wel der Verkäufer mir ja mehrfach zusicherte das nur die Batterien alles sein?
Ich hatte übrigens 2 Zeugen dabei, er war alleine.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
oft muss nach dem Wechsel der Batterien die ZV neu Codiert werden. Waren Sie in einer Vertragswerkstatt??

Wenn wirklich danach nichts geht, ist der VK wohl in der Sachmängelhaftung, wenn er Ihnen versprochen hat, dass es nach den neuen Batterien wieder klappt.
Sollte es allerdings ein Privatverkauf gewesen sein, kann dieser die Gewährleistung sehr wohl ausschliessen.

Dann nutzt Ihnen auch der Zeuge nichts, denn Sie können Ihm sicher nicht beweisen, dass er Sie arglistig getäuscht hat.
Schließlich kündigt sich solch ein Defekt nicht vorher an.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
SuzukiBandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Auto habe ich von privat gekauft.
Mittlerweile habe ich auch noch festgestellt das der Auspuff undicht ist (kleinigkeit) und der Kupplungsrückdrücker!? defekt ist und angeblich noch die ganze Kupplung in mitleidenschaft gezogen hat.
Alles in allem (mit den Mängeln von oben) dürfte das dann 1500-2000 Euro werden.

Lässt sich da wirklich nix mehr machen?
Habe mal von einer 2 wöchigen Rückgabefrist gehört!?

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#3
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

haste das Auto bei ATU checken lassen ???

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#4
 Von 
SuzukiBandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, in der Werkstatt meines Vertrauens, aber was hat das damit zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

das mit ATU war nur ein Gedanke.


"und der Kupplungsrückdrücker!? defekt ist und angeblich noch die ganze Kupplung in mitleidenschaft gezogen hat"

was ist denn das für eine Aussage ?
Es wird das Ausrücklager sein.Ist aber nicht
schlimm.
Rückgabefrist gibt es nicht!!!


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SuzukiBandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Ausrücklager.
Mir ist nur nicht der Begriff gleich eingefallen.

Keine Rückgabefrist, OK.
Dann kann ich die Sache wohl vergessen..

Trotzdem Danke für eure Hilfe.

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