Arglistige Taeuschung?

25. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wilma2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Taeuschung?


Hallo,

Folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr ein Auto gekauft,Privakauf.Der Verkaeufer ist angestellt in einem Autohaus als Mechaniker und lackierer.Der Verkauksort war das Autohaus.Die Gelduebergabe mit Abschluss des Kaufvertrages fuehrte ein Verkaeufer des Autohauses in Vetretung des eigentlichemVerkaeufers durch,da er zu dieser Zeit nicht im Ort war.Zum eigentlichen Verkaeufer hatte ich nur telefonisch Kontakt.
Ich sah mir das Auto mit meinem Vater an,und er meinte auch dass ich es kaufen koennte.Auch das Autohaus wirkte serieos auf mich.Haben auch noch nichts Schlechtes ueber das Autohaus gehoert.Der Eigentuemer sagte noch,dass das Auto Top in Schuss ist,und er ziemlich viel gemacht hat am Auto.
Es wurde zwei Tage vorher neuer Tuev gemacht.Tuv bemaengelte hintere Feder gebrochen,wurde laut Tuev nachgebessert.
Im November bemerkte ich ,dass die hintere Feder gebrochen ist.
Letzten Monat riss der Zahnriemen beim Fahren.Ich habe das Auto mit 124.000 km gekauft.Der Mechaniker in meiner Werkstatt,sagte,dass der Zahnriemen bei 60.000 km ausgetauscht werden muesse.Am Motor musste ziemlich viel gemacht werden.Die Reperatur und der Zahnriemenriss passierte im Ausland.
Also hat das der vorherige Eigentuemer gewusst mit dem Zahnriemen.

Ich wollte erst mal hier fragen,bevor ich Kontakt zum Vorbesitzer aufnehme.

Wilma

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Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
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#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Zunächst einmal muss geprüft werden, ob die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag rechtswirksam ausgeschlossen wurde, was bei einem Privatkauf wie in Ihrem Falle grundsätzlich möglich ist.

Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden.
Dem Käufer obliegt bei der Geltendmachung seiner Rechte in zweierlei Hinsicht die Beweislast. Zum einen hat er zu beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Zum anderen obliegt ihm der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war.

In Ihrem Falle kann ich keinen Mangel hinsichtlich der gebrochenen Feder erkennen, da dies wohl vor dem Kauf repariert wurde. Wenn diese nun nochmals bricht, müsste ein Sachverständiger klären, ob die erste Reparatur womöglich nicht ordnungsgemäss durchgeführte wurde.

Hinsichtlich des Zahnriemens müssen Sie dem Verkäufer schon Arglist nachweisen. Das heisst, er muss von dem fälligen Wechsel des Zahnriemens gewusst haben und Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen haben. Andererseits hatten Sie ja wohl auch Einblick in das Serviceheft und da hätte Ihnen der nicht durchgeführte Zahnriemenwechsel auch auffallen können.

Ich sehe leider keine großen Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


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#2
 Von 
Wilma2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Serviceheft gab es keins dazu.
Da der Vorbesitzer sich mit Autos auskennt(arbeitet als Mechaniker und lackierer im Autohaus)gehe ich davon aus,dass er vom Zahnriemen gewusst hat.
Das Auto ist mit 124.000 km verkauft wurden,das heisst das zu diesem Zeitpunkt der Zahnriemen gewechselt werden musste(aller 60.000km).Jetzt sind 134.000 km drauf.

Deswegen denke ich,dass es sich um arglistige Taeuschung handeln koennte.

Viele Gruesse

Wilma

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wie Sie schon richtigerweise ausführen, denken Sie, dass es sich um arglistige Täuschung handeln KÖNNTE.
Den Beweis, dass dem so ist, müssen Sie jedoch erbringen. In aller Regel ist dies nur sehr schwer anzutreten.

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