Arglistige Täuschung

10. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
sergioboy777
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Arglistige Täuschung

Hallo,
ich habe vor 2 wochen ein Fahrzeug für meinen Vater mit einem ADAC Kaufvertrag verkauft. Im Kaufvertrag steht: "Ausschluss der Sachmängelhaftung" und "soweit mir bekannt: behobener unfallschaden vorne rechts". Gekauft wurde das Fahrzeug von einem Renault Händler. Das Fahrzeug habe ich selber unfachmännisch instand gesetzt. Vor dem Verkauf sendete ich dem Händler ebenfalls die Fahrgestellnummer zu und weiste ihn darauf hin das der Wagen von mir behoben wurde. Dieser hielt es für unnötig sich den wagen anzuschauen und überweiste das Geld und schickte eine spedition zur Abholung.
Nach ein paar tagen schreibt er mir das dort ein paar sachen nicht fachmännisch behoben sind und fechtet den Kaufvertrag ,mit dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung, an. Als Verkäufer ist mein Vater eingetragen.
Wie sieht meine Rechtslage aus?

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten