Auf E-Mail-Bestätigung beim Autokauf reingefallen

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf E-Mail-Bestätigung beim Autokauf reingefallen

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Auto und wollte dies nun verkaufen. Da der Unfall auf dem Weg zu meinen Eltern passierte ließ ich es dort stehen. Ich wohne ca 250 km entfernt.

Als erstes hab ich es über Autoscout 24 probiert. Dies war aber sehr zeitaufwendig und es meldeten sich viele unseriöse Leute, die z.B. Termine ausmachten und nicht erschienen.
Mittlerweile da einige Wochen vergangen waren, machten die Nachbarn meiner Eltern Stress, da das Auto dort noch stand.

Also wollte ich das Auto schnell verkaufen und suchte nach Händlern, die Unfallautos kaufen. Ich fand einen Händler. Füllte ein Formular mit einigen Angaben aus und lud Bilder vom Auto hoch. Auf den Bildern sah man alle Beschädigungen am Auto.

Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf. Der Herr wollte alles zum Auto wissen. Hab alles erzählt und er wollte mir eine E-Mail schicken, die ich bestätigen sollte und dann würde er sich wieder bei mir melden und wir würden alles zur Abholung besprechen.

Ich bestätigte die E-Mail. Den ganzen Tag hörte ich nichts mehr von dem Autohändler. Ich rief Abends nochmal an und der Herr sagte mir, dass sich am nächsten Tag jemand melden würde.

Am nächsten Tag meldete sich tatsächlich jemand und sagte, er wäre an 16 Uhr sowieso in der Stadt, in der meine Eltern wohnen und würde nach dem Termin vorbeikommen und das Auto abholen.

Er meldete sich dann telefonisch bei meinen Eltern und kam vorbei.
Dann ging es los. Er machte ganz viele Fotos uns sagte meinen Eltern, dass der Wagen nichts mehr wert sei und er ihn umsonst mitnehmen würde. Wir hatten 500€ ausgemacht. Angeblich wäre das Dach durch den Unfall total verzogen. Ich hatte einem seitlichen Unfall an der Leitplanke, da passiert nichts am Dach. Es ist eine ganz kleine Beule am Dach vorhanden auf diese hatte ich nicht hingewiesen. Aber mal im Ernst, dass Auto ist ein Unfallwagen und fast 10 Jahre alt. Da sind doch Gebrauchsspuren normal?

Auf jeden Fall lehnten dies meine Eltern ab und er drohte mit einem Anwalt.

Am nächsten Tag bekam ich eine E-Mail mit einer Schadensersatzklage von 2000 € !!!
Ich könnte den Wagen für 1€ abgeben oder ich müsste 2000€ bezahlen. Der Grund sei entgangener Gewinn. Ich hätte nicht auf das verzogene Dach hingewiesen + der Motor sprang nicht an. Ich hatte am Telefon darauf hingewiesen, dass die Batterie vom längeren Stehen leer ist und ein Starthilfekabel benötigt wird.

Gestern kam das gleiche per Post per Einschreiben. Ich habe die Annahme verweigert.

Was kann ich tun?

Ich weiß, dass ein Kaufvertrag per Mail zustande kam.
Aber vor Ort wurde der Vertrag ja nicht erfüllt, da das Auto nicht für 500 € abgeholt wurde.
Somit wurde mir ein neues Angebot gemacht für 1 €. Was ich ablehne. Es gibt keinen Vertrag mehr, oder?
In der Bestätigungsmail waren übrigens keine AGBs angegeben .

Wäre schön, wenn jemand einem Laien helfen könnte.

Grüße

-- Editier von Nanati am 22.09.2016 12:04

-- Editier von Nanati am 22.09.2016 12:05

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Nanati):
Wäre schön, wenn jemand einem Laien helfen könnte.

Es wäre schön, wenn man wüsste, was genau in den Mails steht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bestätige den Verkauf des Autos.

Mit freundlichen Grüßen
Xxxxx xxxxxx
--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit WEB.DE Mail gesendet.



Bxxxxschrieb:
KAUFBESTÄTIGUNG - Bitte bestätigen Sie den Verkauf des Fahrzeugs

KAUFBESTÄTIGUNG


Käuferdaten:
Mxxxxxxxxxxxxx
Xxxxxxxccccc
Xxxxxcxc xxxx
Fon: 0xxxx/xxxx


Sehr geehrte Frau xxxx,
hiermit bestätigen wir Ihnen den Kauf von folgenden Fahrzeug:

Citroen C2 Benzin Schaltgetrieb 60PS
Baujahr: 2007
Gesamtfahrleistung (Kilometer): 100000 KM
Unfall Beifahrerseite
Motor startet - Fahrbereit
Farbe: Schwarz
Ausstattung: Radio,
Deutsche Ausführung, deutsche Erstzulassung, Verkauf mit deutschen
Fahrzeugpapieren

Kaufpreis: 500,00 Euro
Bezahlung: Bar bei Abholung

Verkäufer:
Xxx xxxxx
Xxxxxcxc xx
Xxxxx xxx

Tel. +491xxxxx oder +49xxxxxx

Abholadresse: Xxxxxcxc xxxxcc


Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxcxc xxxxxx

Bitte bestätigen Sie diese E-Mail und damit den Verkauf vom Fahrzeug



Das war die Bestätigungsmail

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Nanati):
Motor startet - Fahrbereit

Und das stimmt? Oder nicht?



Zitat (von Nanati):
Ich hatte einem seitlichen Unfall an der Leitplanke, da passiert nichts am Dach.

Diese pauschale Annahme ist schlicht falsch. Je nach Aufprall kann es sogar die gegenüberliegende Türe negativ beinflussen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


- per Einwurfeinschreiben -
Frau
Xxxxxxxccccc xxxx
Xxxxxxx
Xxxxxx xxxxxx
- vorab per E-Mail an: xxxxx–
Citroen C2 Benzin Schaltgetriebe 60PS
Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn
Sehr geehrte xxxx xxxxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass wir unseren gesetzlichen
Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn in Höhe von 2.000,00 EUR
geltend machen.
Begründung:
Mit Datum vom 14.09.2016 haben Sie uns das Fahrzeug Citroen C2 zum Kauf angeboten.
Darin beschrieben Sie Ihr Fahrzeug wie folgt:
- Unfall Beifahrerseite
- Motor startet - Fahrbereit
Aufgrund Ihrer Beschreibung des Fahrzeugs machte Ihnen der Sachbearbeiter ein
Kaufpreisangebot in Höhe von 500,00 EUR. Bei diesen Vertragsbestandteilen kam es zu
einer Einigung. Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, welchen Sie
mit E-Mail vom selben Tag bestätigten.
Sodann wurde ein Termin zur Abholung des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Zahlung des
Kaufpreises für den 15.09.2016 bestimmt. An diesem Tag wurde das Fahrzeug durch
unseren Kundendienst in Augenschein genommen.
Dabei mussten wir leider feststellen, dass der Zustand des Fahrzeugs, erheblich von Ihrer
ursprünglichen Beschreibung abweicht. Folgende Mängel wurden vor Ort festgestellt:
Bearbeiter: Herr Exxx
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00-12:00 Uhr
Tel: +49 (0) 1xxxxxx
E-Mail: inkasso@autoankaufxxxxx.de
Freitag, 16. September 2016
Aktenzeichen: 502/2016

Das Fahrzeug ist einen Totalschaden
- Dach ist verzogen
Leider hatten Sie uns diese Mängel im Kaufgespräch nicht erwähnt. Diese Angaben waren
zur Ermittlung unseres Kaufpreises allerdings unerlässlich. Der Zustand des Fahrzeugs
weicht erheblich von der vertraglich zugesicherten Soll-Beschaffenheit ab.
Hätten Sie uns über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs aufgeklärt, hätten wir Ihnen
für das Fahrzeug keinesfalls 500,00 EUR angeboten. Vielmehr hätten wir Ihnen für das
Fahrzeug ein anderes faires Angebot unterbreitet. Sofern wir uns nicht geeinigt hätten,
hätten wir uns nicht die Mühe gemacht, Sie an Ihrem Ort aufzusuchen.
Da Sie Ihre Aufklärungspflichten verletzt haben ist uns durch den fruchtlosen
Annahmeversuch mit Fahrt- und Personalkosten ein Schaden in Form von vergeblichen
Aufwendungen entstanden, welche sie zu tragen haben.
Ferner haben wir einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, da das Fahrzeug viele
Mängel hat und sich nicht im vertraglich vereinbarten Zustand befindet und auch sonst nicht
mittlerer Art und Güte entspricht.
Im Interesse einer einvernehmlichen Lösung bieten wir Ihnen Zug um Zug gegen
Übereignung des Fahrzeugs die Zahlung von 1,00 EUR an. Damit wären dann alle
wechselseitigen Ansprüche erledigt.
Sollten Sie das Angebot nicht annehmen, so bin ich gehalten auf gerichtlichem Wege, die
Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs einzuleiten.
Das streitgegenständliche Fahrzeug wurde nach Abschluss des Kaufvertrages möglichen
Interessenten zum Erwerb vorgeschlagen. Das ist eine bei Gebrauchtwagengroßhändlern
übliche Vorgehensweise. In unserem Fall ist eine zügige Weitervermittlung von angekauften
Fahrzeugen besonders wichtig, da wir mit über 500 Bestandsfahrzeugen unsere räumlichen
Kapazitäten bereits ausgeschöpft haben. In den idealsten Fällen liefern wir ein angekauftes
Fahrzeug gleich an den Endabnehmer aus. Ein gewerblicher Kunde hat sich für den von
Ihnen angebotenen Citroen interessiert. Im Laufe der Verhandlung kam es zu einer Einigung.
Der Kunde hat sich bereit erklärt für ein gut gepflegtes Fahrzeug 2.500,00 EUR zu bezahlen.
Nach Besichtigung des Fahrzeugs haben wir dem Kunden den tatsächlichen Zustand des
Fahrzeugs offenbart. Der Kunde, der das Fahrzeug mit Gewinnerzielungsabsicht gekauft
hatte, teilte uns mit, dass in diesem Zustand ein Gewinn bringender Verkauf zu den
verhandelten Konditionen nicht zu erwarten wäre und löste sich anschließend vom Vertrag.
Durch den nicht erfolgten Verkauf ist uns ein Schaden in Höhe von 2.000,00 EUR
entstanden. Dieser Schaden ist in Form von entgangenem Gewinn gem. § 252 BGB
erstattungsfähig. Aufgrund der fehlenden Angaben hinsichtlich der festgestellten Mängel
haben Sie Ihre Aufklärungspflichten aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt. Diese Pflichtverletzung
haben Sie auch zu vertreten.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir diesen Anspruch geltend
machen. Im Interesse einer einvernehmlichen Lösung hoffe ich, dass dies nicht nötig sein wird.

Ihre verbindliche Rückmeldung erwarten wir bis zum
30.09.2016.


Hier der Brief der per Mail kam. Es ging leider nicht besser zu kopieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Käußere hatten ja Fotos vom Dach und allen Schäden. Und das Dach ist nicht verzogen gewesen.

Ja, wie ich den Käufern am Telefon mitgeteilt habe, startet der Motor mit Starthilfekabel.
Wenn ein Auto länger steht ist es klar, dass die Batterie leer wird.

Ich würde mich über ein paar hilfreiche Ratschläge freuen.

-- Editiert von Nanati am 22.09.2016 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Völliger Quatsch! Deine Angabe waren wahrheitsgemäß (solange der Motor startet). Du bist kein Kfz Sachverständiger und du kannst nicht die Auswirkungen des Unfalls erkennen (falls das Dach verzogen sein sollte). Der Käufer hat einen Wagen mit Unfall auf der Beifahrerseite erworben. !!!Welche Schäden dadurch entstanden sind ist überhaupt nicht Gegenstand des Vertrages!!! Unfall Beifahrerseite kann alle möglichen Schäden verursachen. Teil dem Käufer mit, dass er sich im Annahmeverzug befindet und er den Wagen innerhalb der nächsten 14 Tage abholen und bezahlen soll. Es hätte dich aber schon stutzig machen sollen, dass jemand für diesen Wagen noch 500€ bietet. Bei den kleinen C2 Benzinern ist bei 100.000km die Kopfdichtung kaputt, der ZR Wechsel steht kurz bevor. Ohne den Wagen überhaupt gesehen zu haben würde ich nach deiner Beschreibung niemals mehr als ca. 200€ dafür ausgeben. Nach deiner Beschreibung muss jedem klar sein, dass dieser Wagen selbstverständlich ein Totalschaden ist.






-- Editiert von micbu am 22.09.2016 12:40

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Micbu.
Die Antwort war sehr hilfreich.

-- Editiert von Nanati am 22.09.2016 12:33

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider nicht so viel Ahnung von Autos. Ich dachte die Teile(Motor usw) müssten noch um die 500 € wert sein. Ich hatte gesehen, dass selbst ein Motor mit höher Leistung für ca 300 € im Internet angeboten wurde. Daher hielt ich den Preis für ok.

Kann ich die Frist dem Käufer per E-Mail schicken? Oder muss das per Post erfolgen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nicht einschüchtern lassen. Das ist eine unseriöse Ankaufbude, die so versucht ihre Geschäfte zu machen.
Alles sichern und abheften, auch die vorherige Kommunikation, in welchem die Bilder geschickt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Nanati):
Kann ich die Frist dem Käufer per E-Mail schicken? Oder muss das per Post erfolgen?

Du kannst das per e-mail machen. Wenn du darauf eine Antwort bekommst, dann ist es o.k.
Antwortet der K nicht, dann hast du ein Problem den Zugang nachzuweisen. Wenn er nicht antwortet, dann per Post als Einwurfeinschreiben.
Ja, ein bebrauchter Motor ist durchaus noch 300€ wert, aber dann ist er auch schon ausgebaut! Überleg mal wieviel Zeit du benötigen würdest um den Wagen auszuschlachten und dann in Einzelteilen zu verkaufen. In Einzelteilen würdest du viel viel mehr bekommen als nur 500€. Du darfst den Wert der Arbeit des ausschlachtens nicht vergessen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich würde folgendes schreiben (E-Mail reicht, wenn keine Bestätigung kommt, dann nochmal per Einwurf Einschreiben)

Zitat:
Werer Herr XYZ,

Sie befinden sich mit der Annahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug, Verzugsschäden sind daher Ihr Problem (§293 ff BGB ).
Ihre unverschämte Drohung bezüglich des utopischen und völlig unrealistischen "Schaden"ersatzes wird keinen Erfolg haben, zudem wären Sie dem Grunde und der Höhe nach beweisbelastet (§138 ZPO ). Ich verweise Sie diesbezüglich auf eine gerichtliche Geltendmachung, derer ich ausgesprochen gelassen entgegensehe.
Die Straftatbestände des versuchten Betruges (§263 StGB ) und der Nötigung (§240 StGB ) werden zu gegebener Zeit zur Anzeige gebracht.

Sie haben ein Fahrzeug mit Unfallschaden (!) gekauft und sämtliche Beschädigungen auf den Bildern sehen können. Außerdem ist das Dach nicht verzogen, sondern hat nur altersentsprechende Gebrauchsspuren. Die fragliche Delle - welche nicht einmal vom Unfall herrührt - ist eine solche Gebrauchsspur, die Sie zudem bereits auf den Fotos sehen konnten.
Der Motor startet, das Fahrzeug ist diesbezüglich fahrbereit. Dass die Batterie bei einem Unfallwagen Probleme machen kann ist bekannt und sicherlich kein Mangel.

Ich fordere Sie daher auf, den Kaufvertrag Zug um Zug zu erfüllen, mir also die 500€ in bar zu übergeben und das Auto abzuholen. Hierfür setze ich Ihnn eine Frist von 18 Tagen ab heute (Datum des Schreibens). Bis dahin tragen Sie auch das Risiko des zufälligen Unterganges (§300 BGB ) und haben eventuelle Mehraufwendungen meinerseitz zu tragen (§304 BGB ).

Im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Frist kündige ich Ihnen bereits jetzt den Selbsthilfeverkauf nach §283 BGB an und werde einen Mindererlös bei Ihnen einklagen.


Sie mögen mit den Eingang dieser E-Mail umgehend bestätigen.

Mit vorzüglicher Hochachtung



Wenn du den Selbsthilfeverkauf wählst, dann musst du aber Ort und Zeit des Verkaufs dem "Käufer" mitteilen, sonst kann es Probleme geben.

Statt dem Selbsthilfeverkauf kannst du aber auch schreiben:
Zitat:
Im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Frist kündige ich Ihnen bereits jetzt eine Leistungsklage auf Erfüllung des Vertrages an.


-- Editiert von 3,141592653 am 22.09.2016 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

!!! Auf keinen Fall solch ein Schreiben losschicken!!!!!
@3,14..... Wie kommst du darauf solch einen Unsinn zu verfassen mit welchem sich der Fragesteller extrem angreifbar machen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Text klingt gut.
Aber lieber doch nur die Frist setzen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Der Text klingt überhaupt nicht gut! Mit diesem Text würdest du Eigenschaften zusichern! Auf diese könnte man dich dann festnageln. Du solltest nichts ausser der Fristsetzung und der Zurückweisung der Forderung schreiben. Also lediglich:
"Ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich fordere Sie auf, den Kaufvertrag zu erfüllen, also mir die 500€ in bar bei der Abholung des Wagens bis zum xxx (Datum) zu übergeben."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Was wird denn zugesichert?
Nichts, was nicht schon zugesichert wurde (lies mal die oben stehende zurückgeschickte Mail).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was wird denn zugesichert?

Na z.B. das hier:
Zitat (von 3,141592653):
Außerdem ist das Dach nicht verzogen,




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was wird denn zugesichert?
Nichts, was nicht schon zugesichert wurde (lies mal die oben stehende zurückgeschickte Mail).

Dann bin ich blind, zitier doch mal bitte die Stelle an der der VK dem K zugesichert hat, dass der Wagen nicht verzogen ist und erklär bitte auch, warum dies:
Zitat (von 3,141592653):
Bis dahin........ eventuelle Mehraufwendungen meinerseitz zu tragen (§304 BGB ).
gültig sein sollte, denn bis dahin ist noch überhaupt kein Verzug eingetreten! Von Betrug und Nötigung kann keine Rede sein wenn der K im Recht zu sein glaubt! Man müsste ihm also nachweisen, dass er das so geplant hätte. Sorry, deine Ausführungen sind so nicht haltbar. Man kann es als Bluff versuchen, aber so dumm sind Händler nicht.

-- Editiert von micbu am 22.09.2016 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also muss ich nur so viel schreiben? :

"Ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich fordere Sie auf, den Kaufvertrag zu erfüllen, also mir die 500€ in bar bei der Abholung des Wagens bis zum xxx (Datum) zu übergeben."

Sonst auf gar nichts eingehen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Würde ich so machen.

Manchmal ist weniger einfach besser.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Nanati):
E-Mail: inkasso@autoankaufxxxxx.de


Die emailadresse iss ja super. :grins:


Zitat (von Nanati):
Aktenzeichen: 502/2016



Und so ein Aktenzeichen macht sich auch immer gut in einer sonst so lächerlichen Mail.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nanati
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe den Text jetzt erstmal per E-Mail verschickt. Da gab es sogar eine Einschreiben Funktion, die habe ich Mal genutzt.

Wenn nichts kommt, schick ich es Morgen nochmal per Einschreiben per Post.

Ich melde mich, wenn eine Antwort kommt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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