Auf einen Betrug reingefallen beim Autokauf

3. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf einen Betrug reingefallen beim Autokauf

Hallo,
ich bin völlig ratlos und hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe gestern ein Anruf bekommen, der Herr hat mir 5000,- € für mein Auto angeboten, ich war damit einverstanden. Er sagte er schickt mir einen Fahrer mit dem Geld heute 10.32 Uhr vorbei und ich soll ihm den Kaufvertrag per Mail bestätigen. Er fragte mich danach nach der FIN, die ich ihm gab, er rief mich zurück und meinte angeblich hatte mein Auto schon einen Unfall und wurde schon gewerblich genutzt ( was aber nicht stimmen kann), er zahlt jetzt 1000,- € oder er verklagt mich, weil er schon Ausgaben hatte. Ich sage das er das tun soll, ich verkaufe das Auto nicht zu dem Preis. Nun meine Frage wenn der wovon ich ausgehe heute nicht auftaucht, was muss bzw darf ich machen, kann ich mein Auto weiter verkaufen oder muss ich abwarten?

Problem nach Autokauf?

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35 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
Nun meine Frage wenn der wovon ich ausgehe heute nicht auftaucht, was muss bzw darf ich machen, kann ich mein Auto weiter verkaufen oder muss ich abwarten?


Letztendlich kommt es darauf an, was man von dem Herren vorliegen hat und was man dem Herren selber schon geschickt hat.

- Hat man den Kaufvertrag per Mail zurückgesendet?
- Hat man von dem Herren eine Adressse?

Ich tendiere auf nichts machen und das Auto weiter inserieren. Derart dubiose Gestalten scheuen in der Regel das Licht und eine anwaltliche Auseinandersetzung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Hat man den Kaufvertrag per Mail zurückgesendet?
- Hat man von dem Herren eine Adressse?


Danke für die schnelle Antwort. Ich habe ihm den Kaufvertrag per Mail bestätigt.
Es steht nur Autocenter-Nord, Handynummer und Mailadresse als Käufer, keine Adresse Nix. Er hat gesagt er hat schon einen Termin auf einem Schiff gebucht und das Auto weiter verkauft und nun muss ich Schadenersatz zahlen oder das Auto für 1000 Euro verkaufen und er schickt mir eine Mail mit der Info das der Fahrer nicht kommt, kurz darauf rief er wieder an und sagte er bietet 2000,- , ich sagte ihm das ich Gutachter und Polizei eingeschaltet habe und er legte auf. Die Bestätigung per E-Mail kam noch nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
was muss bzw darf ich machen, kann ich mein Auto weiter verkaufen oder muss ich abwarten?

Das kommt auf die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich durchaus aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe ihm den Kaufvertrag per Mail bestätigt.


Zukünftig nur!!! Kaufverträge vor Ort schliessen. Nicht per Mail Whatsapp o.ä.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kommt auf die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich durchaus aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Dankeschön, ich versuche mal den Kaufvertrag reinzupacken. Ich musste dann bestätigen das ich mit dem Kauf einverstanden bin und der Rest lief per Telefon, alle Beleidigungen und Beschuldigungen. Der Typ ist heute auch nicht am Bahnhof gewesen ich habe gewartet. Ich werde jetzt wohl erstmal warten müssen ob sein Anwalt sich meldet, er sagte ja er schaltet seinen Rechtsanwalt ein.?

KFZ-Kaufvertrag:

Käufer
-------
Autocenter-Nord
Tel.: 0178 -
E-mail: xxxxx@gmx.de

Verkäufer
---------
Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt von:

Vorname / Nachname: xxxxxx

Straße und Haus Nr.: xxxxxStraße xx


DE-xxxxxx
Tel.: +49
Tel.: +49


Ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von:

Marke-und-Type: Skoda Yeti 1.2 TSI Active Active
Datum zu K. ( Eg Typ. ): 09/2012 Erstzulassung: 09/2012
Preis-in-Euro: 5000 Euro (+ halb voller Tank)

Das Kraftfahrzeug wird unter folgenden Bedingungen/Vereinbarungen gekauft:

unfallfrei: ja
Nachlackierungen: keine
Re-/Import: nein
(ehmalig) gewerblich genutzt: nein
Anzahl der Fahrzeughalter: 3
KM-Stand: 162.000 km

8-fach bereift.

Personalausweise beider Vertragsparteien müssen vor Ort vorgelegt werden.

Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 03.09.2024 in: Wolfenbüttel gegen Bargeld statt.

Vertragsnummer: 6419

Mit freundlichen Grüßen

( Autocenter-Nord )

Unterhalb des Vertrages befinden sich dann die Vertragsbedingungen:
AGB:
1. Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig.
2. Mündliche und schriftliche Absagen sind nach wechselseitiger KFZ-Kaufvertrag nicht gültig.
3. Unsere Vertragsnummer dient nur unserer Firma für den Kauf und nicht für Absage oder Rücktritt.
4. Der Verkäufer bestätigt die Richtigkeit der im Kaufvertrag und in der Anonce/Anzeige festgehaltenen Angaben.
5. Die Ausstattungsmerkmale unterhalb des Kaufvertrags sind bestand des Kaufvertrags und werden vom Verkäufer bestätigt.
6. Schadensersatzansprüche können vom Käufer bei falschen Angaben geltend gemacht werden.
7. Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug.

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#6
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zukünftig nur!!! Kaufverträge vor Ort schliessen. Nicht per Mail Whatsapp o.ä.


Ja leider ist es immer so das man hinterher schlauer ist, ich werde nie wieder ein Auto verkaufen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14239 Beiträge, 4432x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag ist ziemlich eindeutig, und zwar insbesondere beim Preis. Der Käufer hat sich also verpflichtet, 5.000 Euro zu zahlen.
Die Zusicherung "unfallfrei" und "nicht gewerblich" gilt regelmäßig "nach bestem Wissen und Gewissen", für etwas was man nicht weiß haftet man auch nicht.

Zitat:
angeblich hatte mein Auto schon einen Unfall und wurde schon gewerblich genutzt ( was aber nicht stimmen kann)
Warum kann das nicht stimmen? Kennst du das Fahrzeug seit dem Neukauf?

Zitat:
er zahlt jetzt 1000,- € oder er verklagt mich, weil er schon Ausgaben hatte.
Das werte ich als Erpressung, insbesondere weil der Gegenwert (4.000 Euro) absolut unangemessen erscheint (hätte er gesagt er will 500 Euro Rabatt, ja das könnte ok sein).
Außerdem: Welche Ausgaben will er denn gehabt haben?

Zitat:
Nun meine Frage wenn der wovon ich ausgehe heute nicht auftaucht, was muss bzw darf ich machen, kann ich mein Auto weiter verkaufen oder muss ich abwarten?
Das dürfte das größte Problem sein. Du hast dem Vertrag zugestimmt, und der steht erstmal; das man das Datum als Vertragsende ansehen darf denke ich nicht.

Zitat:
und das Auto weiter verkauft
Vielleicht kannst du mal herauskitzeln, für wie viel er weiterverkauft haben will (etwa "wie hoch ist denn der entgangene Gewinn für den ich aufkommen soll?").
Nennt er dann einen Preis unter 5.000 Euro ist das imho ein Eigentor.

Zitat:
er hat schon einen Termin auf einem Schiff gebucht
Da soll er doch mal eine Bestätigung vorlegen. Und zwar - später - nicht nur von der Buchung, sondern auch einen Beleg für den freien Platz auf dem Schiff (ich kenne solche Schiffe nämlich eher so, dass die erst komplett voll losfahren, und dann gibt es keinen Schaden, ergo auch keinen Schadenersatz).

Stefan

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33987 Beiträge, 5871x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
ich bin völlig ratlos
Da die dubiose Übergabe NICHT stattfand, du dein Auto noch hast und dich heute seit 10.32 in X auch niemand zu Hause bedroht, belästigt oder nur aufgesucht hat--- ist nichts außer Abwarten zu tun.
Nichts tun ist auch...nicht mehr kommunizieren.

Wie ist dieser Herr überhaupt auf dich gekommen?
Wo und wie hast du deinen Yeti angeboten?

Zitat (von 2mm):
kann ich mein Auto weiter verkaufen...ich werde nie wieder ein Auto verkaufen
Da kann ich nur ---raten---erstmal beruhigen und ein paar Tage abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da kann ich nur ---raten---erstmal beruhigen und ein paar Tage abwarten.

Richtig.


Man könnt noch einen Trick anwenden und die Anzeige wieder einstellen mit dem Vermerk "Verkäufer hat nicht gekauft" o.ä.
Wenn sich Leute dann melden, würde ich höchstens was unverbindliches schreiben wie z.B. "habe viele Interessenten, muss sortieren, melde mich wenn sie in Frage kommen".
Nach 1 Woche dann als "verkauft" markieren.

Wenn sich dann der empörte Verkäufer / Anwalt meldet, teilt man mit, dass das Kfz wie vereinbart zu 5000 EUR zum abholen bereit steht und der Verkäufer sich mangels erscheinen zum vereinbarten Termin im Annahmeverzug befindet.

Dafür sollte man allerdings in solchen Sachen "sattelfest" sein.



Zitat (von reckoner):
Die Zusicherung "unfallfrei" und "nicht gewerblich" gilt regelmäßig "nach bestem Wissen und Gewissen", für etwas was man nicht weiß haftet man auch nicht.

Das sehen Gesetzgeber und Gerichte deutlich anders.
Das "unfallfrei" und "nicht gewerblich genutzt" ist eine zugesicherte Eigenschaft, welche sich gerade eben nicht daran beschränkt ob man was weis dazu oder nicht.
Genau deshalb werden diese Formulierungen auch von solchen Abzockern so gerne verwendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Noch ein Ansatz:

Autocenter Nord impliziert einen gewerblichen Verkäufer. Es wird aber keinerlei Angabe gemacht, an welcher Adresse dieses Autocenter Nord sitzt und welche genaue Firmenbezeichnung es trägt. Geschweige denn, wer der Inhaber ist. Firmenangaben sind bei gewerblichen Käufern / Verkäufern Pflicht.

Fehlende Pflichtangaben führen zur Nichtigkeit des Vertrages, da man ja garnicht weiss mit wem man es denn zu tun hat. Da soll dieses ominöse Center dann mal darlegen, dass es auch tatsächlich existiert.

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https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum kann das nicht stimmen? Kennst du das Fahrzeug seit dem Neukauf?


Naja im Fahrzeugschein stehen Privatpersonen und die kenne ich auch und keine davon hat das Fahrzeug gewerblich genutzt und hatte einen Unfall oder Parkrempler.

Zitat (von reckoner):
Vielleicht kannst du mal herauskitzeln, für wie viel er weiterverkauft haben will (etwa "wie hoch ist denn der entgangene Gewinn für den ich aufkommen soll?").
Nennt er dann einen Preis unter 5.000 Euro ist das imho ein Eigentor.


Ich möchte nicht mehr mit dem telefonisch in Kontakt treten, meine Kinder hatten schon Angst, das mir was passiert, weil ich wegen meines zu hohem Blutdruck gerade nicht arbeiten darf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie ist dieser Herr überhaupt auf dich gekommen?
Wo und wie hast du deinen Yeti angeboten?


Über mobile, habe ich das Auto angeboten

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Fehlende Pflichtangaben führen zur Nichtigkeit des Vertrages, da man ja garnicht weiss mit wem man es denn zu tun hat. Da soll dieses ominöse Center dann mal darlegen, dass es auch tatsächlich existiert.


Das habe ich auch vermutet, aber im Internet findet man viele Artikel, das es kein wichtiger Bestandteil eines Vertrages ist, wie gesagt ich kann da nichts zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Wegen dem möglichen Unfall: Kannst ja mal bei deinem Händler vorbeischauen und lieb fragen ob er mal in die Reparaturhistorie schaut. Was anderen kann dein komischer Käufer ja auch nicht gemacht haben.

Vielleicht beruft sich der Händler auf Datenschutz, aber zwinkert dir wenigstens zu obs einen Unfallschaden gab oder nicht. Ein Anrecht auf Auskunft hat man meines Wissens aber leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Fehlende Pflichtangaben führen zur Nichtigkeit des Vertrages,

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage - in Gegenteil, besagt das Gesetz das für das schließen von Verträgen keine der Pflichtangaben nötig ist.



Zitat (von 2mm):
Ich möchte nicht mehr mit dem telefonisch in Kontakt treten

Das sollte man auch nicht - der Inhalt von Telefonaten lässt sich in der Regel nicht beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Ich würde eventuell mal das "richtige" Autocenter-Nord anrufen (München) und den Fall schildern.
Da kann man garantiert sagen, ob dein Verkäufer echt oder falsch ist.

Ein Autocenter mit @gmx.de und ohne Adresse und Namen ist auch schon mehr als merkwürdig.

https://autocenter-nord.de/

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1393 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die Zusicherung "unfallfrei" und "nicht gewerblich" gilt regelmäßig "nach bestem Wissen und Gewissen", für etwas was man nicht weiß haftet man auch nicht.
Nein, das sind in diesem Moment zugesicherte Eigenschaften.

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#18
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die zahlreichen Meinungen und Hilfe. Ich habe jetzt mal das Handelsregister durchstöbert und kein Autocenter Nord in Hamburg bzw in Deutschland gefunden welches kein großes Autohaus war. Wenn er also gewerblich gar nicht registriert ist und der Vertrag auf eine Firma ausgestellt wurde, kann er mir doch gar nichts oder?
Vielleicht meldet er sich deshalb nicht mehr per E-Mail, weil ich ihm sagte ich werde wegen dieser Betrugsmasche die Polizei einschalten und meine Rechtschutzversicherung informieren.
Ich denke ich werde jetzt 14 Tage warten ob was von seinem Anwalt kommt und dann das Auto an eine Privatpersonen verkaufen, meint ihr das ist okay?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage - in Gegenteil, besagt das Gesetz das für das schließen von Verträgen keine der Pflichtangaben nötig ist.


Das ist richtig. Aber mit Fantasiefirmen kann man keine Verträge schliessen. Und genau das ist mein Punkt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11096 Beiträge, 4279x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
meint ihr das ist okay?

Nein.
Der Vertrag ist immer noch gültig, daran ändern auch 14 Tage Wartezeit nichts.
Und vermutlich, ist es genau das, worauf der "Autocenter Nord" abzielt.
Er stellt sich tot und wartet, bis Du das Auto anderweitig verkaufst, dann kommt die "Schadenersatzforderung".
Die Masche ist nicht neu, aber leider effektiv.

Mangels Adresse, um den Verkäufer anzumahnen, würde ich so vorgehen, wie Harry es in #9 vorgeschlagen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von 2mm):
Wenn er also gewerblich gar nicht registriert ist und der Vertrag auf eine Firma ausgestellt wurde, kann er mir doch gar nichts oder?

Genau ... oder.

Wobei die Neigung solcher Leute den Kontakt zur Justiz zu suchen naturgemäß recht gering ist - man beschränkt sich in der Regel auf mehr oder weniger massive Drohungen.



Zitat (von 2mm):
Ich denke ich werde jetzt 14 Tage warten ob was von seinem Anwalt kommt und dann das Auto an eine Privatpersonen verkaufen, meint ihr das ist okay?

Nö, das ist überhaupt nicht okay, denn man hat ja noch den Vertrag mit dem ersten Käufer.
Den müsste man erst mal sauber beenden, bevor man wieder verkaufen kann.


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11096 Beiträge, 4279x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Aber mit Fantasiefirmen kann man keine Verträge schliessen.

Nur hat man keinerlei Beweis dafür, dass es eine Fantasiefirma wäre.
Ich hab hier im Umkreis von 5 Kilometern zum Beispiel 3 x Autohandel Nord, davon steht keiner im Handelsregister, oder taucht auch sonst nicht in irgendwelchen öffentlich einsehbaren Verzeichnissen auf, weil diese Firmen schlicht aus 1 Person mit Handy und einem Bürocontainer auf dem Platz bestehen.
Trotzdem haben sie eine ganz normale Gewerbeanmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich hab hier im Umkreis von 5 Kilometern zum Beispiel 3 x Autohandel Nord

Ich glaube, dass dieser Name in bestimmten Teilen dieser Brache sich aus gewissen Gründen so großer Beliebtheit erfreut ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich hab hier im Umkreis von 5 Kilometern zum Beispiel 3 x Autohandel Nord, davon steht keiner im Handelsregister, oder taucht auch sonst nicht in irgendwelchen öffentlich einsehbaren Verzeichnissen auf, weil diese Firmen schlicht aus 1 Person mit Handy und einem Bürocontainer auf dem Platz bestehen.


Sofern die dann aber nur und ausschließlich als Autohandel Nord auftreten ist das illegal und kann mit Bußgeldern und auch Gewerbeuntersagung geahndet werden (Abmahnungen natürlich auch). Nicht-Eingetragene Firmen müssen nämlich zwingend Vor- und Nachnamen angeben.

Das gilt dann auch in Verträgen. Ein Vertrag mit einer nicht eingetragenen Firma Autohandel Nord ist schlicht und ergreifend deswegen nichtig weil es diese Firma so nicht geben kann.

Es müsste schon "Max Mustermann - Autohandel Nord" sein.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
2mm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mangels Adresse, um den Verkäufer anzumahnen, würde ich so vorgehen, wie Harry es in #9 vorgeschlagen hat.


Ich könnte über E-Mail schreiben bin mir nur nicht sicher was ich da schreiben soll ohne das ich was falsches schreibe und vorher möchte ich beweise sammeln und sicher stellen das, es gelogen war was er behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es müsste schon "Max Mustermann - Autohandel Nord" sein.

Dafür fehlt es schlicht und ergreifend an einer rechtlichen Grundlage.
Die alleinstehende Geschäftsbezeichnung reicht.



Zitat (von Tehlak):
Ein Vertrag mit einer nicht eingetragenen Firma Autohandel Nord ist schlicht und ergreifend deswegen nichtig weil es diese Firma so nicht geben kann.

Nö, auch da fehlt es schlicht und ergreifend an einer rechtlichen Grundlage. Die Verwendung von Pseudonymen / Phantasienamen macht einen Vertrag nicht nichtig.


Signatur:

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#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11096 Beiträge, 4279x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es müsste schon "Max Mustermann - Autohandel Nord" sein.

Nein.
Das war einmal und stand in § 15b der GewO.
Dann gibt es aber das "Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) vom 17. März 2009.
Dort findet sich unter Artikel 9: Änderung der Gewerbeordnung Die Angabe zu § 15b wird wie folgt gefasst:
„§ 15b (weggefallen)".


0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
„§ 15b (weggefallen)".


Hmm stimmt... wobei meine IHK stand 8.2024 immer noch bei den Gründerunterlagen auf diese Paragraphen verweist... sind aber eh nie die schnellsten.

Anderseits hab ich mittlerweile § 2 DL-InfoV gefunden - danach muss ein Dienstleister (und Handel fällt da wohl drunter) folgendes tun:

Zitat:
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:

1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,


Aktuell ist halt das Problem das der Vertragspartner des TE völlig undefiniert ist... und damit kann eigentlich kein Vertrag zustande kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
und damit kann eigentlich kein Vertrag zustande kommen.

Das passiert jeden Tag millionenfach - an jeder Supermarktkasse - und ist wirksam.

Insofern würde ich da keine Nichtigkeit drauf bauen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das passiert jeden Tag millionenfach - an jeder Supermarktkasse - und ist wirksam.


Komisch - ich hab bis heute noch keinen Supermarkt in Deutschland gefunden der mir nicht im Vorfeld seine ladungsfähige Anschrift preisgegeben hätte... Und zumindest die hiesigen inhabergeführten Supermärkte, Bäckerreien und sogar Fastfood Restaurants weisen regelmäßig den Inhaber aus. Rewe und Edeka sogar in großen Lettern auf den Schildern vor dem Ladengeschäft.

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