Hallo,
ich habe vor zwei Jahren meinen Wagen verkauft. Der Käufer wollte ihn dann nicht mehr. Es folgte eine Gerichtsverhandlung, welche ich von vielen Monaten gewonnen hatte. Die Käufer zahlt weiterhin nicht. Der Gerichtsvollzieher ist beauftragt.
Meine Frage ist nun die, wie lange ich den Wagen noch aufbewhren muss. Kann ich diesen per Spedition auf seine Kosten verschicken? Wie lange nach dem Kauf hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf das Produkt? Vielen Dank
Grüße
Bernd
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Aufbewahrung Wagen
11. April 2010
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Frage vom 11. April 2010 | 19:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrung Wagen
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 12. April 2010 | 11:34
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
Hast du denn nur auf Zahlung geklagt? Schlauer wäre gewesen, auf Zahlung mit Frist X Tage ab Urteil zu klagen mit Alternative Schadensersatz in Höhe von Y EUR. Dann könntest du den Wagen anderweitig verkaufen und den Schadensersatz vollstrecken.
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