Ausmaß von Unfallschaden verschwiegen

7. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kami22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausmaß von Unfallschaden verschwiegen

Hallo zusammen,

ich hoffe dies ließt jemand der mir weiterhelfen kann. Ich bin total verzweifelt.
Vor ca. 2 Wochen habe ich einen PKW von privat gekauft. BJ 2000, 42.000 km Laufleistung für 2550 EUR. Dachte ich mach ein super Schnäppchen.

Der Verkäufer erwähnte das der Beifahrerairbag mal beim Vorgänger losgegangen sei, weil der auf einer Ölspur ins schlingern gekommen, und gegen einen Begrenzungstein geprallt ist.Habe mir das von einem KFZ Mechaniker angucken lassen, und der meint das der rechte Kotflügel ausgetauscht wurde (dies hat mir der Verkäufer mit keinem Wort mitgeteilt) und der Gurtstraffer ausgelöst hat (muss zurückgesetzt werden). Der stellte diesen Crash als harmloses "Anecken" da.
Ausserdem viel mir auf dass der Fensterheber auf der Beifahrerseite "zickte" (fuhr nicht einwandfrei hoch), was der Verkäufer damit begründete, dass der Motor aus sei. Er hatte Glück und die Scheibe fuhr hoch als er den Motor anmachte. (macht sie allerdings nur sporadisch).

Das Licht oben innen (beim Fahrer) geht auch nicht. Laut Verkäufer müsste da nur ein neue Glühbirne rein, die Werkstatt fand aber raus, dass der Gegenkontakt fehlt (Reperaturkosten ca. 140 EUR).

Als ich den Verkäufer informierte, dass ich aufgrund nicht angegebener Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, wandt er sich wie ein Aal in Ausreden. Er wäre kein Fachmann, das mit dem Licht hätte er nicht gemerkt, da er es nie benötigt hätte. Ausserdem fände er das absolut nicht ok das ich mich jetzt so aufführe, und was ich denn von einem zehnjahre altem Auto erwarten würde, nochdazu habe er das Geld nichtmehr.

Mein Freund und mein Bruder waren bei der Vorführung dabei (somit habe ich zwei Zeugen).

Mein größtes Problem ist, dass ich nicht rechtschutzversichert bin (leider).

Hat jemand evtl. Erfahrungen wie gut meine Chancen stehen, wenn ich vor Gericht ziehen würde?? Wenn die Chancen "relativ gut" wären, würde ich das Risiko auf mich nehmen.

Was für Möglichkeiten hab ich sonst noch??

Vielen vielen Dank im Voraus, und sorry für evtl. Rechtschreibfehler, aber ich einfach durch den Wind.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Der stellte diesen Crash als harmloses "Anecken" da.

Das ist das was du verstanden hat.

Wichtig wäre was er im Detail gesagt hat.


Wurden die Schäden im Kaufvertrag erwähnt? Wenn ja mit welcher Formulierung?

Existiert im Vertrag ein Gewährleiustungsausschluss?



quote:
nochdazu habe er das Geld nichtmehr.

Im schlechtesten Fall hast du vor Gericht gewonnen, bekommst kein Geld und bleibst auf allen Kosten sitzen weil er tatsächlich kein Geld mehr hat.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kami22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Im "Kaufvertrag" steht nur: besichtigt und probegefahren. Der Vertrag ist handschriftlich und hat sonst keine Klauseln. Das mit dem Unfall steht auch so nicht drinnen, nur das der Beifahrerairbag ohne Funktion ist.
Das Wort Unfallfahrzeug hat er nicht ein einziges Mal in den Mund genommen. Das mit dem Airbag hat er wie oben angegeben beschrieben.

Vielen Dank für die Unterstützung.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Steht im Vertrag etwas drin wie "wird wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft"?

Falls ja, wurde die Gewährleistung wohl wirksam ausgeschlossen.

Da es sich um einen handschriftlichen Vertrag handelt könnte dieser Gewährleistungsausschluß vom Verkäufer vergessen worden sein und man könnte dagegen vorgehen.

Bitte den genauen Wortlaut des Vertrags abtippen und hier einstellen .

Mit etwas Glück kann man vom Verkäufer die Mängelbeseitigung verlangen oder den Kaufvertrag wandeln.

Wobei bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug die Art und Menge der noch zu akzeptierenden Mängel (des Alters und der Laufleistung entsprechend ... ) zu diskutieren wäre.

-- Speedy

Zusatz:
Selbst bei einem "harmlosen Anecken an einen Begrenzungsstein" macht ein Austausch des Kotflügels (Dellen, Schrammen) mehr Sinn als eine zeitaufwändige Repararatur durch Ausbeulen und Spachteln.
Der Lackieraufwand bleibt in etwa der Gleiche aber man läuft nicht Gefahr dass durch Beschädigungen der Verzinkung später Folgeschäden durch Rostfraß auftreten.
Der Austausch des Kotflügels deutet IMHO also nicht zwangsläufig auf einen erheblichen Schaden hin.


-- Editiert am 07.02.2010 23:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kami22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für eure Unterstützung!
Also, ein scheckheft ist nicht vorhanden.
Im Kaufvertrag steht wörtlich:"Besichtigt und probegefahren".
Von Gewährleistung steht im ganzen Vertrag nicht ein Wort.
das mit dem Gurtstraffer wusste ich nicht( wusste nichtmal das es sowas gibt). Der Airbag wurde nicht ersetzt, das wusste ich aber. Muss wohl abgeklemmt sein, da keine Leuchte brennt.
Der Vorbesitzer hat ihn 10/2008 auf sich zugelassen, dazu muss ich aber sagen, das der Sohn den Pkw für seine Mutter verkauft hat. er ist ca 25, sie ca 40.
Erhat auch unter dem Lenkrad gesägt(an der Plastikschürze), da er den Airbag selbst einsetzen wollte, also kann er gar nicht so ein " Nichtfachmann" sein wie er behauptet. Das Sägen ist laut ihm nur ein optisches Problem (ich hab beim fahren bisher auch nix gemerkt.)
da ich keine Ahnung von Autos habe, musste ich mich leider auf die Einschätzung meines Bruders und meines Freundes verlassen. War ein riesen Fehler.

Vielen Dank für eure Hilfe, ist echt ein super Forum mit noch besseren Usern! :-)
dank eurer Unterstützung bin ich schon etwa ruhiger. Danke vielmals.

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