Hallo,
ich hab mir einen gebrauchten Wagen (4 Jahre, 56000km) beim Händler geholt. Nun ist nach kanpp einer Wioche ein Auspuffrohr gebrochen. Der Händler hat mir auch die Beseitigung des Mangels zugesichert jedoch ist der Händler ca. 120km von meinem Wohnort entfernt. Wenn ich den Wagen nun bei einer ansässigen Werkstatt reparieren lasse, will der Händler nur die Materialkosten übernehmen. Kann er so einfach darauf bestehen, dass ich den Wagen nur bei ihm richten lassen kann? Im Vertrag steht, dass bei einem Sachmangel der weiter als 50km vom Händler zu einer Betriebsunfähigkeit führt diese nach Rücksprache bei einer anderen Meisterwerkstätte durchgeführt werden kann. Nun ist die Frage ist ob ein gebrochenes Auspuffrohr eine Betriebsunfähigkeit darstellt.
Viele Dank für eure Meinungen.
Gruß
Martin
Auspuff nach einer Woche defekt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Guten Tag,
generell ist es so, dass die Nacherfüllung (hier: Reparatur) dem Verkäufer obliegt und nicht dem Käufer. Sie sollten dieses mit dem Verkäufer absprechen. Bei der Nacherfüllung muss der Verkäufer im Gewährleistungsrecht die jeweiligen nötigen Kosten tragen. Darunter fallen auch Benzinkosten für die Fahrt zum Händler.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Vielen Dank für die Antwort, die hilft mir auf alle fälle weiter. Wie ist es denn mit der Zeit die man für die Fahrt und Reparatur benötigt? Einen halben Arbeitstag müsste man ja dafür mindestens opfern muss der Händler auch dafür aufkommen?
Gruß
Martin
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Und ich dachte immer ein Auspuff ist ein Verschleißteil ( Auto= Bj 01 mit 56000km ). Verschleißteile gehören doch nicht zur Gewährleistung bzw. GW-Garantie, oder ??
doko
Das ist grundsätzlich richtig, hier hat der Verkäufer jedoch die Zusicherung der Reparatur gegeben
quote:Sofern dieses als Gewährleistungshandlung anzusehen ist, gilt das oben gesagte. Anders ist dies nur, wenn der Käufer dieses nicht als Gewährleistungshandlung deklariert, sondern als kostenfreie Reparatur aus Kulanz. Dann wären die Fahrtkosten nicht mit inbegriffen.
Der Händler hat mir auch die Beseitigung des Mangels zugesichert
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Aus dem bisher Geschriebenen geht nicht eindeutig hervor, ob es Kulanz oder Gewährleistung des Händlers ist. Oder habe ich etwas überlesen?
Gruß doko
Nein, eindeutig hervor geht es hier nicht. Wenn der Verkäufer es zusichert, dass ein Mangel repariert wird ohne Kosten zu verlangen, dann drängt sich zumindest die Annahme auf, dass dieses im Rahmen der Gewährleistung geschehen sollte.
quote:Nichtsdestotrotz sollte dieses hier geklärt werden.
Wenn ich den Wagen nun bei einer ansässigen Werkstatt reparieren lasse, will der Händler nur die Materialkosten übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
quote:<hr size=1 noshade>Und ich dachte immer ein Auspuff ist ein Verschleißteil ( Auto= Bj 01 mit 56000km ). Verschleißteile gehören doch nicht zur Gewährleistung bzw. GW-Garantie, oder ?? <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich ja, man muß aber auch die Umstände mit in Betracht ziehen, daher ist im § 434 BGB ja auch nicht von Verschleis die Rede, sondern von üblich oder nicht.
Das bei einem 4 Jahre altem Fahrzeug, mit gerade mal 56.000 km Fahrleistung, der Auspuff bricht, ist ja wohl vermutlich eher unüblich, oder ?
Anders wäre es z.B. bei dem gleichen Fahrzeug 7 Jahre alt und ca. 100.000 km Fahrleistung......, wobei man natürlich auch noch den Typ u. das Modell mit berücksichtigen sollte.
Insofern schliesse ich mich den Ausführungen des Herrn Roenner an.
Danke für die ausführliche Aufarbeitung meiner Frage. Wenn ich das mit dem Händler geklärt habe, werd ich berichten.
Gruß
Martin
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