Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Autoverkauf

5. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ebs53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Autoverkauf

Hallo,
ich möchte mien Auto von privat an privat verkaufen. Als Basis möchte ich einen Vertrag eines Internetportals verwenden. Bei der Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung finde ich eine Formulierung, deren Bedeutung ich nicht verstehe.
Kann mir jemand erklären, was ich beim Autoverkauf unter
"Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit"
im folgenden Satz verstehen muss:
"Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bliebt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Danke für Eure Hilfe.
Ebs53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Das ist eine Standardklausel, weil man solche Ansprüche des K nicht wirksam ausschließen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebs53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Tonitronic.

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