Ausschluß der Sachmängelhaftung im Vertrag

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
DonZock
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausschluß der Sachmängelhaftung im Vertrag

Hallo zusammen,

Ich hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler gekauft. In der Regel ist ja immer 1 Jahr Gewährleistung dabei und so haben wir das auch besprochen.

Nun hab ich mir gestern nochmal in Ruhe den Vertrag angeschaut den ich beim Kauf anscheinend nur überflogen habe weil ich grad telefoniert habe ☹

Der Vertrag ist zwar mit dem Firmenlogo versehen aber beininhaltet den üblichen Text wie bei einem Privatverkauf, darunter natürlich auch die Zeile mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung. Unterschrieben wurde vom Firmeninhaber und darauf hat er auch noch den Firmenstempel gesetzt.

Das Auto selbst ist in Ordnung, mich würde nur mal im Fall der Fälle interessieren wie meine Ausgangslage ist.

Besteht die Gewährleistung trotzdem für 1 Jahr?

Wird die in dem Fall sogar automatisch auf 2 Jahre verlängert da der Händler die Gewährleistung vertraglich nicht auf 1 Jahr verkürzt hat?

Oder steh ich wirklich ohne Gewährleistung da?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von DonZock):
Ich hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler gekauft.
Ich gehe davon aus als Privatperson (Verbraucher gem. §13 BGB ). Desiweiteren "Gewährleistung" = "Sachmängelhaftung". Sonst dreht Harry wieder am Rad :-)

Zitat (von DonZock):
Besteht die Gewährleistung trotzdem für 1 Jahr?
nein

Zitat (von DonZock):
Wird die in dem Fall sogar automatisch auf 2 Jahre verlängert da der Händler die Gewährleistung vertraglich nicht auf 1 Jahr verkürzt hat?
ja

Zitat (von DonZock):
Oder steh ich wirklich ohne Gewährleistung da?
nein

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DonZock
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ja ich hab den Wagen als Privatperson gekauft.

Kaum zu glauben das einem Händler so ein Fehler unterläuft

Sollte ich ihn trotzdem darüber informieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von DonZock):
Sollte ich ihn trotzdem darüber informieren?
nö. würde ich erst machen, wenn ich einen Mangel entdecke und ihn über die Sachmängelhaftung behoben wissen möchte...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich würde mir den Vertrag nochmals ganz genau anschauen, nicht das das eine Vermittlung / ein Verkauf im Auftrag war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
DonZock
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Als Verkäufer steht der Name des Händlers drauf und der Vertrag hat oben das Logo der Firma drauf gedruckt und unterschrieben wurde vom Händler auch inklusive Firmenstempel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Da hat er wohl "versehentlich" das falsche Formular erwischt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Die Erfahrung zeigt, dass in 99% der Fälle der Kahn sowieso abgefahren ist. Egal, ob Ausgeschlossene, einjährige, zweijährige oder (hypothetisch) unendlich lange Sachmängelhaftungszeit.
Von daher würde ich mir jetzt auf den zwei Jahren nichts "einbilden". Nach der Beweislastumkehr ist man praktisch auf den goodwill des Verkäufers angewiesen.

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