Hallo zusammen,
Ich hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler gekauft. In der Regel ist ja immer 1 Jahr Gewährleistung dabei und so haben wir das auch besprochen.
Nun hab ich mir gestern nochmal in Ruhe den Vertrag angeschaut den ich beim Kauf anscheinend nur überflogen habe weil ich grad telefoniert habe ☹
Der Vertrag ist zwar mit dem Firmenlogo versehen aber beininhaltet den üblichen Text wie bei einem Privatverkauf, darunter natürlich auch die Zeile mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung. Unterschrieben wurde vom Firmeninhaber und darauf hat er auch noch den Firmenstempel gesetzt.
Das Auto selbst ist in Ordnung, mich würde nur mal im Fall der Fälle interessieren wie meine Ausgangslage ist.
Besteht die Gewährleistung trotzdem für 1 Jahr?
Wird die in dem Fall sogar automatisch auf 2 Jahre verlängert da der Händler die Gewährleistung vertraglich nicht auf 1 Jahr verkürzt hat?
Oder steh ich wirklich ohne Gewährleistung da?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten
Ausschluß der Sachmängelhaftung im Vertrag
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich gehe davon aus als Privatperson (Verbraucher gem. §13 BGB ). Desiweiteren "Gewährleistung" = "Sachmängelhaftung". Sonst dreht Harry wieder am Rad :-)ZitatIch hab mir letzte Woche einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler gekauft. :
neinZitatBesteht die Gewährleistung trotzdem für 1 Jahr? :
jaZitatWird die in dem Fall sogar automatisch auf 2 Jahre verlängert da der Händler die Gewährleistung vertraglich nicht auf 1 Jahr verkürzt hat? :
neinZitatOder steh ich wirklich ohne Gewährleistung da? :
Danke für die Antwort. Ja ich hab den Wagen als Privatperson gekauft.
Kaum zu glauben das einem Händler so ein Fehler unterläuft
Sollte ich ihn trotzdem darüber informieren?
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nö. würde ich erst machen, wenn ich einen Mangel entdecke und ihn über die Sachmängelhaftung behoben wissen möchte...ZitatSollte ich ihn trotzdem darüber informieren? :
Ich würde mir den Vertrag nochmals ganz genau anschauen, nicht das das eine Vermittlung / ein Verkauf im Auftrag war ...
Als Verkäufer steht der Name des Händlers drauf und der Vertrag hat oben das Logo der Firma drauf gedruckt und unterschrieben wurde vom Händler auch inklusive Firmenstempel
Da hat er wohl "versehentlich" das falsche Formular erwischt ...
Die Erfahrung zeigt, dass in 99% der Fälle der Kahn sowieso abgefahren ist. Egal, ob Ausgeschlossene, einjährige, zweijährige oder (hypothetisch) unendlich lange Sachmängelhaftungszeit.
Von daher würde ich mir jetzt auf den zwei Jahren nichts "einbilden". Nach der Beweislastumkehr ist man praktisch auf den goodwill des Verkäufers angewiesen.
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