Hallo angenommen Ich kaufe mir ein Auto und lasse im Zulassungsschein jemand anders einschreiben dann ist es immernoch mein Auto ?
Was wenn die Zugelassene Person verstirbt kann ich das Auto dann einfach ummelden ?
Auto Besitz
28. Oktober 2015
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Frage vom 28. Oktober 2015 | 20:43
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto Besitz
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 22:54
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Ja. Ein Auto gehört nicht dem Halter, dem der die Steuern und Versicherung zahlt oder dem der das gesamte Auto bezahlt hat, sondern dem Eigentümer (in der Regel dürfte das die Person sein, die den Kaufvertrag geschlossen hat).Zitat:angenommen Ich kaufe mir ein Auto und lasse im Zulassungsschein jemand anders einschreiben dann ist es immernoch mein Auto ?
Kein Problem, wer die Zulassungsbescheinigungen hat kann ummelden - das wäre die zulassungsrechtliche Seite.Zitat:Was wenn die Zugelassene Person verstirbt kann ich das Auto dann einfach ummelden ?
Um erbrechtliche Probleme von vornherein auszuschließen könnte es jedoch sinnvoll sein, die Eigentumsverhältnisse schriftlich festzuhalten. Insbesondere wenn auch der Kaufvertrag durch die andere Person geschlossen wurde und das Eigentum später nur via mündlichem Vertrag weitergegeben wurde (das gibt es beispielsweise oft, wenn es beim Kauf nur für bestimmte Personen einen Rabatt gibt - etwa für Mitarbeiter, Beamte, Behinderte, ADAC-Mitglieder u.s.w. - und dann nur zum Schein über Umwege gekauft wird).
Stefan
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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