Auto Finanziert-Herbliche Mängel-Verkauf

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Longi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Finanziert-Herbliche Mängel-Verkauf

Hallo

Ich habe Anfang 2004 einen Renault gekauft, bei einem entfernten Händler, Entferung ca. 600Km vom Wohnort.
Der Wagen war als Vorführwagen kurz angemeldet.
Ich habe den Wagen dann Ende Jan. 2004 beim Händler abgeholt und nach Hause gefahren.

Dazu ist noch gesagt, das der Finanziert wurde.
Über die Renault Bank.

Die Mängel fingen schon einem Monat nach übergabe an.
Die erheblichen Mängel, die immer noch da sind, wurden erstmalig ca. 4 Monate nach Übergabe bei einer Renault Niederlassung hier am Wohnort vorgestellt.
Der Wagen war in der zwischen Zeit schon mehre Mal wegen Kleinigkeiten in der NL. Die wurden dann immer wieder repariert, so gut wie es ging.

Die erheblichen Mängel sind bis heute noch immer da und es sind noch weitere dazu kommen.
Der Stand der Werkstattbesuche sind zur Zeit 15x und immer wieder haben Sie es nicht 100%ig lösen können.
Der Händler hat auch schon den Wagen einmal gehabt, auch dies hat nichts gebracht.
Bei dem zwieten Mal und letztmalige Gelegenheit, das der Verkäufer die Mängel beseitig, dies war der 14 Werkstattbesuch, wurde der Wagen nicht angefasst.
Der Wagen war im Ort wo der Händler ist, liegen geblieben und wir haben über die Mobilgarantie vom Heimatort aus alles gemacht und Ihn reinschleppen lassen. Wir haben dann auch dem Händler ein Fax mit der Mängellist zukommen gelassen und baten um abhilfe.
Die haupt Mängel waren, Defekt des Lenkradschlosses und erheblichen erneuten Wasser im Motoröl.
Der Verkäufer hat den Wagen 14 Tage bei Sich und hat Ihn nicht angefasst. Wir haben nur drei Tage vor ablauf einer Frist, ein Fax bekommen, wir sollten die Mängel vorführen oder den Wagen umgehend abholen. Da sonst Standgebühren berechnet werden.
Also sind wir hin und wollten die Mängel vorführen.
Es wurde uns nicht die Gelegenheit gegeben die Mängel vorzuführen, sonder nur das wir den Wagen raus holen.
Dies hatten wir auch, aber unter Zeugen, das wir uns bereit erklärt haben auf unsere Kosten 600km gefahren sind, um die Mängel die schon vor 14 Tagen per Fax mitgeteilt wurden, vorzuführen.
Die Antwort war nur, wieso der Wagen nicht repariert wurde, es wäre kein Arbeitsauftrag zustanden gekommen.
Wie soll ich einen Arbeitsauftrag unterschreiben, wenn ich 600Km weiter weg bin.
Also haben wir den Wagen wieder mitgenommen und sind nur 16 Km weiter gekommen. Als der Wagen Feuer fing und wir den Notruf auslösen mussten.
Ein erneuter Anruf beim Händler, mit der bitte um Hilfe. Kamm nur zur Antwort, es wäre uns egal was passiert ist. Wir nehmen den Wagen nicht mehr an. Rufen Sie die Mobilgarantie an und lassen sie diesen Wagen abschleppen.

Dies taten wir auch dann. Beim dem nächsten Renault Händler wurde dann der Wagen hin geschleppt. Die haben sich den Wagen angeschaut und haben fest gestellt, das der Kat gebrannt hat.
Schadenhöhe ca. 1000.-€
Ursache unklar. Dies wurde aber nicht über Garantie gemacht, sondern meine Teilkasko musste den Schaden tragen.
Renualt hat sich aber eine Öl probe gezogen, nachdem meine Versicherung und unsere Gutachter gesagt haben, das es eindeutig ein Schaden ist, durch ein VORMÄNGEL.
Es ist wohl, da erheblich viel Öl/Wasser gemischt im Motor war, diese verbrannt und hat einen brannt erzeugt.

Diesen Mängel mit dem Öl haben wir schon dem Verkäufer gemeldet, wo rauf er wo der Wagen beim Ihm das erst mal stand und die Mängel beseitigen. Nur einen Öl wechsel gemacht hat und dies auch noch uns in Rechnung gestellt hat.

Jetzt wurde er Wagen repariert und wir haben Ihn wieder.
Das Ergebnis der Ölprobe liegt Renault Deutschland vor, es wird aber nichts uns gegenüber gesagt.

Eine Wandlung hat der Händler /Verkäufer verneint. Da die Mängel nicht die Rede sind und er nicht die Gelegenheit hatte, die Mängel zu beseitigen.
Er hatte den Wagen gehabt, hat auch die Mängel nicht beseitigen können. Er begrundet es jetzt, das ja auch die Mängel nicht vorführbar waren bei Ihm. War auch nicht ganz möglich, da er eine Probefahrt damals abgeleht hat, wegen dem Wasser im ÖL.
Nur er war bis jetzt, wo er den Wagen nicht angenommen hat, mehrmale in der Werkstatt hier am Wohnort. Er musste immer wieder rein geschleppt werden und die schleppen nicht 600Km weit weg hin.

Jetzt ist unsere Frage.
Wir bezahlen jeden Monat 487 .-€ Raten an die Bank.
Der Händler macht nichts, er weigert sich die Rückabwicklung durchzuführen. Wobei ja, der Hersteller sein Ok geben muss und das denke ich mal, das die das Tun werden.

Wir brauchen einen Wagen dringend beruflich. Daher überlegen wir, ob wir nicht den Wagen abmelden, auf einen privatparkplatz abstellen und die weiteren Rate nicht bezahlen. Zumal wir auch nicht das Ergebnis er Ölprobe bekommen.

Bekommt der Dalehnnehmer erheblichen Ärger ? Da wir gern bezahlen würden, nur keiner Hilfe uns.
Die Bank kann ja den Wagen gern haben und auch sicherstellen lassen. Wenn diese wiederum einen Div-Betrag oder Schadenersatz per Gericht gelten machen wollen, gern vor Gericht. Da würde gern mal wissen, wer recht bekommt.
Wir oder Renault, die einen Käufer im Sitz lassen.
So würden wir erst mal nur die Raten in Sand setzen, die wir bis jetzt bezahlt haben. Alles weitere müsste mal weiter entscheiden.
Nur so haben wir keinen Verlust, wenn wir den Wagen jetzt Verkaufen würden in Höhe von 10.000 bis 12.000.-€ in einem Jahr.
Da die Mängel nicht verheimlich werden können und keiner den vollen Wertpreis bezahlt, so wie jetzt das Auto ist.

Wir würden uns dann jetzt einen Neuen Wagen zulegen, zu mal es nur über Leasing geht und damit auch beweißen können, das wir einen Wagen brauchen. Zumal wir mit einem Ersatzwagen von Hertz schon fast 6000Km in einem Monat gefahren sind. Daher bekommen wir auch keine Fahrzeuge von einem Renualt Händler sondern immer wieder nur die Über die Mobilgarantie, wo auch gern uns die Kosten berechnet werden. Da unsere Kreditkarten belastet werden, ist einfacher.

Über jede schnelle Hilfe wäre ich Dankbar, da ich bis Freitga 04.03 ein super Angebot bekommen haben, mit einem Neuen Wagen.

DANKE AN Alle :-)

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Longi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte hilft mich, da sonst mein Angebot heute verloren geht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen