Auto Kauf Auto Schrott.

19. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Opelfan01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf Auto Schrott.

Hallo

Ich habe mir am Freitag den 14.08.09 ein Auto (Opel Vectra B 1,6 16v Bj. 1997) für 1350€ Gekauft und es Vorher in zwei Werkstädten durchchecken lassen, beide teilten mir mit das dass Auto in Ordnung sei. Sowohl Öl als auch Kühlwasser und Bremsflüssigkeit waren alles In Ordnung. Kleinere Mängel wie Handbremse hinten Links Defekte Glühbirne Standlicht und Achsmanschette vorne Fahrerseite wurden mir Mitgeteilt und Akzeptierte ich Kaufpreis wurde dadurch ein wenig runtergesetzt.

Am Sonnabend war ich an einer Tankstelle wo eine kleinere Werkstadt direkt daneben war wo ich auch zum wiederholten male die Flüssigkeiten habe Prüfen lassen Öl wurde noch mal Nachgefüllt einen Halben Liter.

Das Auto hatte aus dem Auspuff ein wenig geruhst als ich es zur Probefahrt abholte ich dachte mir aber das dass normal ist weil es Laut Verkäufer etwa 5 bis 6 Wochen da Gestanden hat.

Im Kaufvertrag (Standert Vertrag von Autoscout24) steht das Kopfdichtung Zahnriemen Auslassventile Neu Sind.

Kurz um ich fahre auf der Autobahn 550km durchschnitt ’s Geschwindigkeit 140.
Nach 500km etwa Blinkt die Öl Lampe ich Fahre auf einer Raststätte und Esse was das Auto Steht abgeschlossen etwa 20 min, dann Hab ich noch mal Öl nach gefüllt einen Halben Liter weil ich dachte das es Normal ist das der Motor nach 5 bis 6 Wochen Stillstand ein wenig mehr Öl Braucht nun ja. Ich Fahre also Weiter die Öl Lampe Blinkt nicht mehr sie Blieb Aus nach Etwa 50 Kilometern Fängt die Öl Lampe wieder an zu Blinken 1 Minute Später Leuchtet sie Dauerhaft und die Motor Kontrollleuchte geht an der Motor geht aus, ich Musste dann einen Abschleppwagen Rufen wo ich knapp 300€ Bezahlen musste um nach hause zu kommen. Der KFZ Sachverständigte sagte mir das der Motor einen Irreperabelen Schaden hat.

Hilfe.....

Welche Möglichkeiten hab ich???

Vom Kauf zurück zu Treten??? Den Kaufpreis nachträglich mindern???


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Opelfan01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Nach Trag

Beim Kauf war eine Zeugin dabei, der Verkeufer teilte mir mit das das Auto nur zum auf Arbeit fahren und zurück genutzt wurden ist daher nur 140000km runter hat. Die Rechnungen wegen Zahnriemen und Kopfdichtung kann er mir zu Schicken.

Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung und werde auch einen Anvalt mit dem Fall Beauftragen.

Die Fragen die ich mir stelle sind:

Kann das ein Arglistig Verschwiegener Mangel sein? Wie kann es Passieren das der Motor auf einmal so dermassen Kaput geht?

Und wie gesagt was kann ich tun bzw welche Changsen hab ich vom Kauf zurück zu tretten oder den Kaufpreis zu Mindern.

LG

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#2
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Zunächst einmal gehe ich davon aus, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Privat-Verkauf handelt, bei dem die gesetzliche Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen worden ist.
Konkret heisst das, dass Sie in der Plicht sind, dem Verkäufer zu beweisen, daß er den Mangel kannte und Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat.
Diesen Beweis zu führen dürfte sehr schwerfallen, da der Verkäufer sinngemäß argumentieren wird, daß der Motorschaden jederzeit (also noch vor dem Verkauf) hätte auftreten können.
Sofern der Motorschaden ursächlich mit dem Zahnriemen und/oder Kopfdichtung zusammenhängt und der Verkäufer Ihnen die entsprechenden Nachweise über den ordnungsgemäßen Austausch in Form der Rechnungen erbringen kann, schätze ich Ihre Chancen relativ gering ein.

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#3
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Interessant wäre hier erstmal die schadensdiagnose. Mängel beim Zahnriemen Tausch äussern sich nicht im Hohen Ölverbrauch.

Andersrum schaut es bei den Auslassventielen aus - wenn hier die Ventilschaftdichtung nicht oder falsch erneuert wurden - was nach 500 Km lauffleistung nach Ausstausch der Teile, nachweisbar ist, hat der verkäufer nen Problem.

da du aber geschrieben hast, das der Wagen bereits rußte und es ein benziner ist, dürften die Ölabstreifringe am kolben platt sein - mangel muss schon vorher da gewesen sein.

Ein ölverbruach von ca. 2,5 Litern auf 500 km ist definitiv ZUVIEL, da hat der Motor bereits beim Kauf ein Schaden gehabt. jetzt gilt es nachzuweisen welcher es war woraus sich dann für einen Gutachter ableiten lässt ob dieser schon da gewesen ist.
Alles in allem ein kostspieliger und lngwieriger weg.

versuche mit dem Verk. ein Preisnachlass auszuhandeln und verkauf den wagen in den Export. Die meisten priv. verk. zeigen sich verhandlungsbereit, wenn nihct lass ein Brief vom Anwalt fertig machen. Spät. dann sollte er verhandlungsbereit sein.

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#4
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Fahre also Weiter die Öl Lampe Blinkt nicht mehr sie Blieb Aus nach Etwa 50 Kilometern Fängt die Öl Lampe wieder an zu Blinken 1 Minute Später Leuchtet sie Dauerhaft und die Motor Kontrollleuchte geht an der Motor geht aus


Sorry, aber den Motorschaden haben Sie verursacht indem Sie einfach weitergefahren sind anstatt sofort anzuhalten. Dafür sind diese Kontrolllampen ja da. Da werden Sie keinerlei Chancen haben.

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#5
 Von 
Opelfan01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo Vectra24V

Lies Bitte mal richtig ich habe Öl nach gefüllt und als ich Loss fuhr blieb die Lampe aus!!!

Erst nach 50km fing sie an zu Blinken und dann blieb sie komplet an das alles geschah innerhalb von 2 bis 3 minuten!

LG

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#6
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn die Öllampe blinkt oder gar dauerleuchtet hält man umgehend an und fährt nicht noch 2,3, 4 oder was weiß ich wieviel Minuten. Ich bezweifel das Sie vor Gericht damit Chancen haben, allerdings gibts hier ja genug Profis die Ihnen genaueres dazu sagen können. Meiner persönlichen Meinung nach ist das ein selbstverursachter Schaden > Lampe blinkt > Weiterfahrt bis nichts mehr geht.

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#7
 Von 
Opelfan01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo Vectra24V...

Also erstens ich bin nicht weiter gefahren bis nichts mehr ging, soviel erst mal dazu.

Desweiteren ist es so ich bin zwar was Autos angeht ein sogenanter Leihe aber selbst ein Leihe weiß das ein solcher Motorschaden nicht von ungefähr kommt.
Soll heißen wenn ein Motor in Ordnung ist dann Frist er nicht schon im Foraus 4 bis 5 Liter Öl auf 500km! Also muss ja schon vorher was mit dem Motor gewesen sein. Du kannst mir nicht erzählen das ein Motor völlig in Ordnung ist und auf einmal innerhalb von 3 bis 4 minuten mal eben knap 4 Liter Öl Verbrennt.

Ich kann einen KFZ Sachverständigen hinzu ziehen und der kann Herausfinden ob der Motor schon vorher was hatte und das ist mit sicherheit so.
Denn ich geh davon aus das der Vorbesitzer Gewusst hat das der Motor sehr viel Öl verbraucht selbst wenn er vor dem Kauf noch Lief.
Und wenn dem so war hätte mich der Verkeufer darauf hinweisen müssen oder sehe ich das Falsch?

Wenn du als Leihe weißt das er sehr viel Öl verbraucht, kann man sich selbst als Leihe denken das etwas mit dem Motor nicht in Ordnung ist oder????

Lg


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#8
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kosten für solch ein Gutachten tragen zunächst einmal Sie als Auftraggeber.
Selbst wenn der Gutachter festellen sollte, daß der Motor schon vorher, d. h. vor dem Verkauf "etwas hatte", wie Sie schreiben, müssen Sie zudem den Nachweis erbringen, daß der Verkäufer diesen Mangel kannte und Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat. Hierin sehe ich die Problematik.

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#9
 Von 
Opelfan01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo Stelenaje :)

Für mich stellt das kein sehr großes Problehm dar weil: Ich bin Rechtsschutz versichert, das über nimmt alles meine Versicherung. Und wenn der Motor vorher auch schon sehr viel Öl verbrauchte dann kamm mit sicherheit die ÖL lampe schon vorher öffter mal richtig richtig :) also muss der Vorbesitzer das ja gesehen haben und immer ÖL nach gefüllt haben. Denn beim Kauf war der ÖL stand in Ordnung, die von ATU wo ich war sagten sogar das ÖL ist NEU oder es wurde gewechselt und da hab ich eine Zeugin für.

Und ob die ÖL Lampe schon vorher kamm oder nicht lässt sich beim Fehler auslesen und herausfinden und wie offt sie kamm auch es steht sogar ein Datum bei den Fehlern dabei. Wunder der Technick :) deswegen sollte das hoffe ich kein Thema sein im das nach zu weisen, zumindest sollte das reichen um nachträglich den Kaufpreis zu mindern oder?

LG

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#10
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Sofern Ihre Rechtsschutz-Versicherung Ihnen tatsächlich auch Kostendeckung für einen Kfz-Sachverständigen zugesagt hat ...OK.

Hinsichtlich Ihrer Forderung nach Minderung des Kaufpreises: Gem. § 439 BGB hat der Verkäufer eine zweite Chance zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Tritt der Mangel erneut auf, müssen Sie sich nur noch einen zweiten Nachbesserungsversuch zumuten lassen (§ 440 Satz 2 BGB ).
Erst dann stehen Ihnen grundsätzlich die Rechte auf Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Minderung zu.

Viel Glück - mich würde interessieren, wie Ihr Fall ausgeht.


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#11
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@Opelfan01

Ich muss Dich in Bezug auf Dein Wissen welche Sachen in der Motorelektronik
gespeichert werden ein wenig korrigieren.

Das aufleuchten der Ölkontrollampe wird nicht gespeichert.

Nur wenn Die Motor / Getriebekontrollleuchte aufleuchtet wird ein Fehlercode gesetzt. Somit also in dem Moment wo DU den Motor gegrillt hast, also Du nachdem die Kontrollleuchte dauerhaft leuchtet auch nur EINEN einzigen Meter weitergefahren bist.

Und JA! Es kann durchaus sein, das ein Motor von jetzt auf nachher die Grätsche macht, vor allem so ne 12 Jahre alte 1,6liter 16V Gurke...mit 140 000 KM auf'm Buckel.

Sorry, aber aus der Nummer kommtste net raus, ein kleiner Tipp, wenn die Karosse noch in Schuss ist holste die bei 321 einen AT Motor., kommt inkl. Einbau auf vielleicht 600 €.

Gruß
Abbu


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