Guten Tag,
folgender Sachverhalt: PKW wird mit einer Tageszulassung von 2km gekauft; EZ Juni 2019. Modellmarke Jeep als Reimport (das wusste Käufer im Vorfeld alles)
doch nach Übergabe des PKW stellte sich heraus, dass Ausstattungs-Angaben, die im Kaufvertrag stehen, das Fahrzeug gar nicht hat.
Nach Recherche wurde festgestellt, dass das KFZ von Mai 2018 ist (Produktionsdatum) und zu dieser Zeit die angegebenen Ausstattungsmerkmale noch nicht hatte (zumindest nicht als Serienausstattung)
Wie sollte/könnte sich der Käufer nun gegenüber dem Autohaus verhalten?
Neues Fahrzeug verlangen oder Kaufpreisminderung?
Falls Kaufpreisminderung...was könnte man hier als Preis "verlangen"
Vielen Dank
LG
Auto-Kauf Neuwagen mit Tageszulassung BJ liegt 13 Monate vor EZ
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein Neufahrzeug darf bis zu einem Jahr alt sein.
Gut, daß die Ausstattungseinzelheiten im Vertrag stehen! Das erleichtert Ihre Position, meiner Meinung nach - man weiß, was vorhanden sein sollte und was nicht.Zitatnach Übergabe des PKW stellte sich heraus, dass Ausstattungs-Angaben, die im Kaufvertrag stehen, das Fahrzeug gar nicht hat. :
Was wäre denn Ihr Ziel?ZitatWie sollte/könnte sich der Käufer nun gegenüber dem Autohaus verhalten? :
Neues Fahrzeug verlangen oder Kaufpreisminderung?
Ich glaube, Hellseher sind hier keine - und keiner wird jetzt anfangen, die Produktreihen von 2018 aller Jeep-Linien mit den aktuellen Modellen zu vergleichenZitatFalls Kaufpreisminderung...was könnte man hier als Preis "verlangen" :
Also: was fehlt an Ausstattung und ist das nachzurüsten?
-- Editiert von fb367463-2 am 13.12.2019 11:35
es fehlt das Navigationssystem inkl. das dazu gehörende größere Display (8,4 Zoll anstatt 7 Zoll)
habe bei Übergabe das Display nicht ausgemessen, ein Maßstab gehört nicht zur Grundausstattung des Inneren meiner Handtasche (sollte ich aber vielleicht für die Zukunft "ergänzen")
---kleiner Scherz----
ob das nachzurüsten wäre...mhh???
Habe eine E-mail an das Autohaus gesendet, bisher keine Rückmeldung erhalten
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:es fehlt das Navigationssystem inkl. das dazu gehörende größere Display (8,4 Zoll anstatt 7 Zoll)
Und das ist so im Kaufvertrag angegeben?
Zitat:ob das nachzurüsten wäre...mhh???
Könnte man zumindest anfragen. Falls 8,4' vereinbart war und 7' geliefert wurde, liegt ein Mangel vor. Wenn die Nachbesserung nicht möglich ist, könntest du Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung verlangen
Als Neuwagen verkauft und das BJ lag 13 Monate vor EZ. Doch hier steht auch was von Tageszulassung. Was meinen denn die Experten dazu?
die größe des Displays wurde im Vertrag nicht angegeben, nur als Ausstattungsmerkmal: Navigationssystem.
Erst meine Recherche im nachhinein, ergab die Größenunterschiede des Displays
ZitatEin Neufahrzeug darf bis zu einem Jahr alt sein. :
Nö.
Der BGH hat das sogar bei einem 19 1/2 Monate altem Fahrzeug noch bejaht. BGH, Urteil vom 29. 06. 2016 – VIII ZR 191/15.
ZitatAls Neuwagen verkauft und das BJ lag 13 Monate vor EZ. Doch hier steht auch was von Tageszulassung. Was meinen denn die Experten dazu? :
Auch die Tageszulassung steht nach einem Urteil des BGH dem Verkauf als Neuwagen nicht im Wege. VIII ZR 109/04 vom 12. Januar 2005
das hier habe ich gefunden:
"Die Problematik „Was ist eine Tageszulassung?" wurde vom Bundesgerichtshof bereits festgelegt. Ein Auto mit einer Tageszulassung ist elementar als Neuwagen zu definieren. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen. Der Kilometerstand des Fahrzeuges muss sich zwingend in der Nähe der Null bewegen. Fazit: Ein Auto mit Tageszulassung gilt in der Regel als Neuwagen."
Stellen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrages bereits älter als 12 Monate war, müssen Sie das nicht hinnehmen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch die Standzeit bedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellung und Kauf nicht mehr als 12 Monate liegen. Ist das Auto schon älter, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug und es liegt ein Mangel vor, der zu Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer führt.
Hallo,
nochmal extra nachgefragt, ein navigationssystem ist nicht vorhanden? Unabhängig von der Displaygrösse.
Wie kommt man auf den Gedanken, dass das fahrzeug ein grösseres Display haben muss? Selbst wenn das Fahrzeug JETZT gebaut würde?Zitat:das dazu gehörende größere Display (8,4 Zoll anstatt 7 Zoll)
Oi , so lange! Mir waren nur die 12 Monate bekannt. Danke für die Aufklärung!ZitatDer BGH hat das sogar bei einem 19 1/2 Monate altem Fahrzeug noch bejaht. BGH, Urteil vom 29. 06. 2016 – VIII ZR 191/15. :
Jau, das war auch mein Stand...Zitat"Die Problematik „Was ist eine Tageszulassung?" wurde vom Bundesgerichtshof bereits festgelegt. Ein Auto mit einer Tageszulassung ist elementar als Neuwagen zu definieren. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass zwischen dem Datum der Produktion und dem des Verkaufes nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen. Der Kilometerstand des Fahrzeuges muss sich zwingend in der Nähe der Null bewegen. Fazit: Ein Auto mit Tageszulassung gilt in der Regel als Neuwagen." :
ZitatHallo, :
nochmal extra nachgefragt, ein navigationssystem ist nicht vorhanden? Unabhängig von der Displaygrösse.
Wie kommt man auf den Gedanken, dass das fahrzeug ein grösseres Display haben muss? Selbst wenn das Fahrzeug JETZT gebaut würde?Zitat:das dazu gehörende größere Display (8,4 Zoll anstatt 7 Zoll)
nein ist keins vorhanden.
Bei diesem Modell gibt es das Navi nur mit dem 8,4Zoll Display
Gewagte Aussage. Wieso sollte es besagtes fahrzeug nicht mit NAVI aber kleinem Display ion anderen Ländern geben? Kannst du das auch mit sicherheit sagen?Zitat:Bei diesem Modell gibt es das Navi nur mit dem 8,4Zoll Display
Ein Modell eine Fahrzeugs wird schonmal für verschiedene Märkte auch verschieden produziert...
das System heißt Uconnect und da kann ich auf der Internetseite nachschauen, welches Radio/Display welches Modell hat, auch bei den nicht deutschen Aussführungen
Wo bitte hat der Verkäufer einen Neuwagen zugesichert???ZitatPKW wird mit einer Tageszulassung von 2km gekauft :
Beides ist möglich.ZitatNeues Fahrzeug verlangen oder Kaufpreisminderung? :
Steht im Kaufvertrag denn überhaupt irgendetwas von Neuwagen?Zitatdas hier habe ich gefunden: :
Lies dir das Urteil noch einmal genau durch! Du hast da etwas missverstanden. Die 12 Monate sind korrekt und auch wieder in diesem Urteil bestätigt! In dem Urteil ging es darum, dass !!!bei einem Gebrauchtwagen!!!! das Produktionsdatum 19 Monate vorher war. In Bezug auf einen Neuwagen wurden die 12 Monate bestätigt.ZitatDer BGH hat das sogar bei einem 19 1/2 Monate altem Fahrzeug noch bejaht. BGH, Urteil vom 29. 06. 2016 – VIII ZR 191/15. :
nein steht im Kaufvertrag nicht drin.
aber in der Email Korrespondenz mit dem Verkäufer.
bei der Bestellung/Reservierung bekam ich per Mail einen Vordruck zum unterschreiben.
Auf diesem Stand: "Gebrauchtwagenkauf"
Ich fragte nach (schriftlich)
Meine Worte: " Warum steht da Gebrauchtwagen, dachte ist ein Neuwagen mit Tageszulassung?"
Antwort Verkäufer: " da das Auto bereits zugelassen worden ist, wird es immer ein Gebrauchtwagenkauf sein, geht leider nicht anders"
ZitatLies dir das Urteil noch einmal genau durch! :
Hätte ich vorher machen sollen, danke für die Berichtigung!
Ich nehme damit oben getätigte Aussage zurück und behaupte das Gegenteil.
Wobei das in diesem Fall eh nicht zum tragen kommt, da (wie wir jetzt wissen), kein Neuwagen gekauft wurde, sondern eben ein Gebrauchtwagen.
@ TE
Steht zum Modelljahr / Baureihe oder ähnliches was im Kaufvertrag?
Na da hat der Verkäufer doch klipp und klar geschrieben, dass es ein Gebrauchtwagen und eben kein Neufahrzeug ist. Ist aber egal, denn wenn die Ausstattungsmerkmale im Vertrag festgehalten wurden, dann hat der Verkäufer dies auch zu liefern.Zitatda das Auto bereits zugelassen worden ist, wird es immer ein Gebrauchtwagenkauf sein, geht leider nicht anders" :
Zitat:ZitatLies dir das Urteil noch einmal genau durch! :
Hätte ich vorher machen sollen, danke für die Berichtigung!
Ich nehme damit oben getätigte Aussage zurück und behaupte das Gegenteil.
Wobei das in diesem Fall eh nicht zum tragen kommt, da (wie wir jetzt wissen), kein Neuwagen gekauft wurde, sondern eben ein Gebrauchtwagen.
@ TE
Steht zum Modelljahr / Baureihe oder ähnliches was im Kaufvertrag?
aber jetzt mal ganz ehrlich:
Wenn ich schon direkt nachfrage und ich "Neufahrzeug" erwähne, sollte dann nicht gesagt werden, dass es gar kein Neuwagen ist??
Zumal nicht alles nur per Mail erfolgte, sondern auch telefonisch. Z.B. als Erstkontakt, nachdem ich die Anzeige bei mobile.de gelesen habe.
Modelljahr steht nichts drin, Das Modell bzw. Ausstattungsvariante schon. Denn nur in dieser Ausstattungsvariante gibt es diesen als Automatikgetriebe und als Benziner, das war für uns Hauptkriterium.
und das ist auch bei der schwedischen Ausführung gleich
Ich verstehe dich nicht. Der Verkäufer hat dir doch klipp und klar geschrieben, dass es ein Gebrauchtwagen und eben kein Neufahrzeug ist. Ich verstehe nicht, warum du der Meinung bist ein Neufahrzeug erworben zu haben. Spielt aber ja gar keine Rolle, das was im Vertrag steht, das zählt. Wenn dort das Navi vereinbart wurde, dann hat der Verkäufer nachzubessern.ZitatWenn ich schon direkt nachfrage und ich "Neufahrzeug" erwähne, sollte dann nicht gesagt werden, dass es gar kein Neuwagen ist?? :
Nein hat er nicht. Habe vorhin mit meinem Rechtsschutz telefoniert und wurde dort mit einem Anwalt verbunden.
Fakt ist laut Anwalt: bei einer Tageszulassung mit KM Stand 2 und EZ 06/2019 ist von einem Neuwagen auszugehen.
Dass es bereits im Mai 2018 produziert wurde, hätte mitgeteilt werden müssen.
Aber das fehlende Navi ist auf jeden Fall ein Grund zur Nachbesserung, bzw. Kaufpreisminderung
Du hast doch selbst geschrieben, dass der Verkäufer in den Vertrag geschrieben hat, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt:ZitatNein hat er nicht. :
Also gibt es auch keinen Grund von einem Neuwagen auszugehen.Zitat" Warum steht da Gebrauchtwagen, dachte ist ein Neuwagen mit Tageszulassung?" :
Antwort Verkäufer: " da das Auto bereits zugelassen worden ist, wird es immer ein Gebrauchtwagenkauf sein, geht leider nicht anders"
Das ist absolut korrekt, aber du wurdest doch explizit darauf hingewiesen, dass es eben kein Neufahrzeug ist und das wurde dir sogar auf Nachfrage noch bestätigt.ZitatFakt ist laut Anwalt: bei einer Tageszulassung mit KM Stand 2 und EZ 06/2019 ist von einem Neuwagen auszugehen. :
nein, es wurde nur die Aussage bezüglich der Tageszulassung getätigt.
Da es eine Tageszulassung hat, sei nur ein "Gebrauchtwagen-Vertrag" möglich, so laut Verkäufer
Und das ist aber falsch.
Trotz Tageszulassung sollte es eigentlich ein Neuwagen sein mit EZ 06/2019
Gibt viele Neufahrzeuge mit Tageszulassungen
da es aber bereits von Mai 2018 ist und wir das nicht wussten, macht der Gebrauchtwagen-Vertrag dann eigentlich Sinn. Was wir aber nicht wussten....
Somit bleibt die Frage offen: Wusste das der Verkäufer? Liegt hier eine arglistige Täuschung vor?
---so Aussage Anwalt--
Wenn der Verkäufer nie von Neuwagen gesprochen oder geschrieben hat und nur Du das gemeint und erwähnt hast, worauf Du gar anscheinend korrigiert wurdest, dann liegt meiner Meinung nach nur eine Selbst- aber keine argliste Täuschung vor.
doch er hat von einem Neuwagen gesprochen und auch schriftlich in einer Email geschrieben.
Es wär nämlich noch folgender Fall vor Auslieferung:
Bei der Aufbereitung wurde die Stoßstange beschädigt, bei der Anbringung der Halterungen für das Kennzeichen hat einer, der wohl nicht wusste was er da tat...einfach drauf los gebohrt.
Somit wurde diese erneuert. Und wir haben mitgeteilt bekommen, dass dies nicht nur nachlackiert o.ä. wird, da es sich um ein Neufahrzeug handelt und da dann nix lackiert wird
Zitat:
Der BGH hat das sogar bei einem 19 1/2 Monate altem Fahrzeug noch bejaht. BGH, Urteil vom 29. 06. 2016 – VIII ZR 191/15.
In dem Urteil des BGH geht es um jemanden, der 2012 einen Gebrauchtwagen mit ca. 38.000 km gekauft hat und bei dem im Kaufvertrag eine EZ von 2010 eingetragen wurde.
Echte Zulassung war 2008. Dadurch war es eine andere Modellreihe. Aber zu der stand nichts im Kaufvertrag.
Das ist doch eine ganz andere Voraussetzung. Die Standzeitproblematik hätte ja maximal den Neuwagenkäufer treffen können. Aber um den geht es in dem Urteil gar nicht.
Zur Definition von "Fabrikneu" des BGH hat sich meines Wissens seit 2003 nichts mehr verändert:
Zitat:
Ein Fahrzeug ist Fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird,
wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und
wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
Urteil vom 15.10.2003, Az: VIII ZR 227/02
Siehe auch hier: autokaufrecht-frankfurt.de/hoechstens-12-monate-standzeit-bei-neuwagen-bgh/
Da wird im Artikel auch auf die andere Sichtweise für Gebrauchtwagen verlinkt.
-- Editiert von HugoHiasl am 14.12.2019 12:45
Zitat:doch er hat von einem Neuwagen gesprochen und auch schriftlich in einer Email geschrieben.
Dann gibt es durchaus Chancen auf eine Kaufpreisminderung oder eine Rückabwicklung.
Nein!!! Du selbst schreibst doch, dass es KEIN Neuwagen sein kann wenn die Zulassung über 12 Monate nach Fabrikation liegt. Es KANN ein Neuwagen sein, wenn es sich um eine Tageszulassung handelt. Normalerweise kann man auch davon ausgehen, dass es sich um einen Neuwagen handelt. Hier hat der Verkäufer aber explizit bestätigt, dass es sich eben nicht um einen Neuwagen handelt......... und das völlig zu Recht, denn hier handelt es sich nicht um einen Neuwagen, da der Wagen, von Fabrikationsdatum her, zu alt dafür ist.ZitatTrotz Tageszulassung sollte es eigentlich ein Neuwagen sein mit EZ 06/2019 :
Der Wagen ist ja auch neu, aber eben nicht im rechtlichen Sinne. Ich sehe diese Aussage nicht so, dass man ein Neufahrzeug , im rechtlichen Sinne, erwarten muss wenn man explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt.ZitatUnd wir haben mitgeteilt bekommen, dass dies nicht nur nachlackiert o.ä. wird, da es sich um ein Neufahrzeug handelt und da dann nix lackiert wird :
Welche Art Kaufvertrag würdest du denn erwarten? Einen Neuwagen Kaufvertrag? Das wäre falsch, denn es ist ja kein Neufahrzeug, im rechtlichen Sinne. Welche Art Vertrag hättest du also erwartet?
Deine Meinung nach wären also sowohl Gebrauchtwagen, als auch Neuwagen Kaufvertrag falsch. Mit welcher Art Vertrag sollte solch ein Wagen also verkauft werden?
Klar, Chancen gibt es immer, aber wie hoch würdest du diese Chance hier ansetzen wollen?ZitatDann gibt es durchaus Chancen auf eine Kaufpreisminderung oder eine Rückabwicklung. :
Wenn nicht ein bestimmtes Navigationssystem im Kaufvertrag steht, schuldet er ihnen theoretisch nur ein Naviationssystem, was auch ein mobiles sein kann, über Zigarettenanzünder.
Am besten mal genau schauen, was zum Navigationssystem im Kaufvertrag steht.
-- Editiert von essey am 16.12.2019 13:54
Das sieht die regelmäßige Rechtsprechung aber komplett anders!ZitatWenn nicht ein bestimmtes Navigationssystem im Kaufvertrag steht, schuldet er ihnen theoretisch nur ein Naviationssystem, was auch ein mobiles sein kann, über Zigarettenanzünder. :
Haben sie einen Link dazu?
Wenn ich ein Auto mit Navigationssystem verkaufe, das nicht original ab Werk vorhanden war, weil es mein Auto nicht hatte, dann kann ich doch ein mobiles Navi in die Ausstattung reinschreiben.
In Ausstattung kann ich alles reinschreiben, das drin ist.
Ich darf es halt nur nicht in die Serienausstattung schreiben.
Oder übersehe ich da etwas.?
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