Auto Kauf arglistige Täuschung

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elmanu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf arglistige Täuschung



Ich schildere den Fall.

Meine Freundin kaufte einen Gerauchtwagen 5Jahre 50000 km laufleistung,er hatte einen vorbesitzer. Dieser kaute das Auto in unserem Autohaus und gab es dort auch in Zahlung! Jeder Service wurde dort gemacht von Ihm.
Das zur Vorgeschichte!
Nun nach der Probefahrt war schnell klar ,entscheidung gefallen meine Freundin ,, das ist es"
kauf über finanzierung bei dem Autohaus.
Jetzt ging er nach termin Absprache vier 4 Wochen nach kauf in Reparatur wegen Start Stop ...Funktionierte nicht, nach einer Woche meldet sich das Autohaus, der Wagen wurde mit Software tuning vom erstbesitzer geflasht von 180 auf 230ps. Das Autohaus wusste es bis dato nicht.

Bin für Ratschläge offen
Vielen dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wo soll jetzt hier die arglistige Täuschung sein?

Ansonsten: Da der Wagen ja "nur" 180 statt 230 PS hat (sofern diese vertraglich vereinbart waren), wird es sich hier um einen Sachmangel handeln, den der Verkäufer korrigieren muss. Was wohl kaum möglich sein wird, es also auf Rückabwicklung hinauslaufen.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Elmanu):
Das Autohaus wusste es bis dato nicht.


Dann liegt von dem Autohaus auch keine vorsätzliche Täuschung über Tatsachen vor, die zu einem Irrtum des Käufers geführt haben.


Zitat (von Elmanu):
Bin für Ratschläge offen


Was möchte man denn erreichen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was möchte man denn erreichen?
Auch mir fehlt eine Zielformuierung?

Zitat (von The Mentalist):
Was wohl kaum möglich sein wird
Wenn man eine Software verändert, kann man sie doch auch auf den Auslieferzustand zurücksetzen?!?

Zitat (von Elmanu):
der Wagen wurde mit Software tuning vom erstbesitzer geflasht von 180 auf 230ps.
was hat dies mit der defekten Start-Stopp-Automatik zu tun?


Zitat (von Elmanu):
Auto Kauf arglistige Täuschung
Zitat (von Elmanu):
Das Autohaus wusste es bis dato nicht.
Ich bin immer etwas enttäuscht wenn die Beschreibung nicht das hergibt, was in der Überschrift versprochen wird.

-- Editiert von radfahrer999 am 23.11.2019 10:51

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Tuning: Wenn es sich im legalen Rahmen bewegt und man die Mehrleistung oder die Verbrauchsoptimierung möchte einfach zum TÜV/Dekra oder so und abnehmen lassen. Kostet um die 70 € wenn es ein Gutachten gibt.
Ohne Gutachten um ein Vielfaches teurer. Danach umschreiben lassen (Papiere) und es der Vers. melden.

Wenn man das Tuning nicht möchte, soll der Vertragshändler die Originalsoftware aufspielen und gut ist es. Ist kein Akt.

Ach ka, und so lange nicht mehr fahren.

Berry

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wenn man das Tuning nicht möchte, soll der Vertragshändler die Originalsoftware aufspielen und gut ist es. Ist kein Akt.


Je nachdem ist ein zurücksetzen in den Originalzustand nicht mehr möglich. Es gibt Schutzmechanismen seitens des Herstellers, welche eine 100% Rückrüstung verhindern. Dazu müsste man freilich Details kennen.

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#6
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Also um eines mal vorweg auszuschließen:
50 PS Mehrleistung nur durch Software ist nicht möglich.
Der Wagen wurde privat gekauft ? Dann hast Du den Fuzzy gefragt, wieviel PS er hat ?
Und er hat Dir die 50 Mehr-PS unterschlagen ? Sehr seltsam.
Nun ist es ja so, daß die Mehrleistung eingetragen sein muss. Ist sie das, ist alles OK.
Ist sie das nicht, wurde das Fahrzeug illegal manipuliert und die Papiere stimmen nicht.
Im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung nichts, schlimmer noch, im schlimmsten Fall mit Todesfolge wirst deines Lebens nicht mehr froh.
Setze Dich mit dem Verkäufer nochmal zusammen und diskutiere das mit Ihm.
Ziel soll die Rückrüstung in den Originalzustand sein.
Dann bist Du safe.
Wenn er sich querstellt, stelle eine Strafanzeige gegen Ihn wegen arglistiger Täuschung, wenn er das will.
Den Wagen kannst Du jetzt ohnehin nicht bewegen, da er so nicht legal zulassungskonform ist.

Soviel zu dem Zitat deiner Freundin: "Das ist es..."



-- Editiert von Kallbacher am 26.11.2019 08:24

-- Editiert von Kallbacher am 26.11.2019 08:25

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von Kallbacher):
50 PS Mehrleistung nur durch Software ist nicht möglich.


Aber sicher ist das bei modernen Motoren möglich

Zitat (von Kallbacher):
m Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung nichts


Auch das stimmt nicht. Allein schon aus Schutz der möglichen Opfer.

Zitat:
Wenn er sich querstellt, stelle eine Strafanzeige gegen Ihn wegen arglistiger Täuschung, wenn er das will.


Und was soll das bringen? Man wird dem Autohaus wohl kaum nachweisen können, dass es davon wusste und es absichtliche verschwiegen wurde. Und bringen tut es dem TE nichts, außer vielleicht als Druckmittel

Aus meiner Sicht liegt hier schlicht ein Sachmangel vor, der zur Rückabwicklung berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Kallbacher):
Wenn er sich querstellt, stelle eine Strafanzeige gegen Ihn wegen arglistiger Täuschung, wenn er das will.
Sinnlose Aktionen sind sinnlos. Siehe #3

Zitat (von fm89):
Aus meiner Sicht liegt hier schlicht ein Sachmangel vor, der zur Rückabwicklung berechtigt.

-> Sehe ich auch so
-> Zuvor steht imho die Nachbesserung. Rückabwicklung kommt erst zum Tragen, wenn die nachbesserung fehl schlägt

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zuvor steht imho die Nachbesserung. Rückabwicklung kommt erst zum Tragen, wenn die nachbesserung fehl schlägt


Aus meiner Sicht ist alleine durch das einmalige Aufspielen der Software ein Sachmangel gegeben, welcher nicht geheilt werden kann (Stichwort: Erhöhter Verschleiß, Verlust evtl. Garantie).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Elmanu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für alle Infos waren einige sehr aufschlussreich.
Ich berichte was dabei raus kommt.
Mein Verdacht auf arglistische Täuschung nehme ich in diesem Zuge zurück das Autohaus wusste nichts von der Softwäre optimierung

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

ja aber ich denke, der Wagen wurde "von Privat" gekauft ?
Welcher Sachmangel ?
privat heißt gekauft wie gesehen.
daher meine Kommentare.
und...klar zahlt die Versicherung an das Opfer, nimmt Dich aber in Regress
Anzeige ? Warum nicht, wenn es eine reine Privatsache ist. Wie denn sonst ?

Unter diesen Aspekten habe ich das so gemeint...

und wegen den 50 Mehr-PS, naja ....subjektives Empfinden, lassen wir mal so stehen, oder war er auf der Rolle ?
Fakt ist: er ist so nicht zulassungskonform !!!

-- Editiert von Kallbacher am 27.11.2019 08:30

-- Editiert von Kallbacher am 27.11.2019 08:31

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Elmanu):
Dieser kaute das Auto in unserem Autohaus und gab es dort auch in Zahlung! Jeder Service wurde dort gemacht von Ihm.


Also hat der TE das Auto vom Autohaus gekauft…. Dieses müsste nun den Mangel beheben und mit dem Vorbesitzer die Kostenfrage klären....

Zitat (von Kallbacher):
Fakt ist: er ist so nicht zulassungskonform !!!


Das wissen wir ja jetzt nicht ganz sicher, oder ? Evtl. ist es ja vom TÜV abgenommen ?

1x Hilfreiche Antwort

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