Auto Kauf - gekauft wie gesehen, hat aber Mängel...

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
zoo11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf - gekauft wie gesehen, hat aber Mängel...

Hallo habe am 09.02.10 ein auto gekauft hatt auch ales gepasst und wie ich zuhause war ist mir auf gefallen das gewisse sachen defekt sind habe aber das auto privat gekauf gekauft wie gesehen.kann mann da noch was machen

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
kann mann da noch was machen


Solange du nicht mal annähernd spezifiziert, was "gewisse Sachen" sind, kann man dazu auch nichts sagen.

"Gekauft wie gesehen" bedeutet, daß sichtbare Mängel als akzeptiert gelten, versteckte (Zylinderkopf undicht, Tank verrostet) hingegen nicht.

Wurde auch die Gewährleistung explizit ausgeschlossen? Wenn ja, mußt du dem VK beweisen, daß er die Mängel kannte und arglistig verschwiegen hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zoo11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Die Privat Person hat das Auto Vom Händler vor nem jahr Gekauft Mit 6500km Und Verkauft Mit 7600Km Habe rechnung Mit Bekommen Was der Händler noch Hat machen lasen unter andem auch die Klima was Aber nicht Geht Und Das Schiebedach ist auf Gegangen Und auch zu jetzt geht es nicht meher auf laut Verkäufer ist es gegangen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Steht da nur 'Gekauft wie besehen' oder auch etwas davon, das die Gewährleistung ausgeschlossen ist?





-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zoo11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht schriftlich Gekauft wie Gesehen und imm vertrag selber steht.Der Verkäufer verkauft hiemit das nachstehende bezeichnete gebrauchte Kraftfarzeug an den Käufer privat weiter.Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft,soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird(BuchstC).Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen,sowie bei der Verletzung von Gesundheit,Leben und Körper,gilt dieser Auuschluß nicht.Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängel-Haftung abgetreten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Dann muss man dem Verkäufer nachweisen, daß er die Mängel kannte und arglistig verschwiegen hat.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zoo11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie Kann mann das Nachweisen?Mir Geht es ja um die Klima die Kostet ja richtg Geld habe ja auch ne Rechnung von ner Klimawartung mit bekommen aber die Klima geht nicht und der Verkäufer hat zu mir gesagt das sie wol bei ihm gegangen ist lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

In dem man dies durch einen Sachverständigern feststellen lässt.


Gutachter oder Sachverständiger darf sich jeder nennen (auch der Bekannte aus dem Kleingartenverein), der Begriff ist nicht geschützt. Jeder darf auch begutachten und ein Gutachten ausfertigen.


Sofern man bereits im außergerichtlichen Verfahren ein Gutachten erstellen lassen will, sollte man dies nicht 'irgendwo' machen lassen.
Ein 'richtiger' Gutachter/Sachverständiger muss von öffentlich-rechtlichen Institutionen auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt sein.
Er verfügt über ein fundiertes Fachwissen und ist in einem konkret definierten Sachgebiet tätig.
Er führt in der Regel die Bezeichnung 'öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger'. Diese Bezeichnung ist geschützt und die unzulässige Verwendung steht unter Strafe (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB ).

Hier sollten IHK und HWK weiterhelfen können, diese führen Listen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die Kosten sind nicht ganz unerheblich, fällt das Gutachten zu ungunsten des Käufers aus, trägt er die Kosten.





-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.288 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen