Auto Kauf mit verschwiegenem Unfall + Tachomanipulation

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
maximillian123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf mit verschwiegenem Unfall + Tachomanipulation

Hallo,
Ich habe im Frühjahr ein Auto für 15.000€ gekauft. Allerdings war ich in der Werkstatt und mir wurde eindeutig gesagt dass es ein Unfallwagen ist und die Kilometer wurden zurück gedreht. Das alles wurde am Schlüssel abgelesen. Der Stand wurde lt. Mechaniker um 100.000km zurückgedreht. Das alles habe ich bei Mercedes machen lassen.
Habe es von einer Privatperson gekauft.
Im Kaufvertrag steht Unfallfrei und die falschen Kilometer. Nur bei seinem Namen fehlt die Personalausweisnummer. Das Auto war lt. Brief auf ihn angemeldet.

Kann ich was gegen ihn unternehmen und wenn ja was?

-- Editier von maximillian123 am 06.10.2017 19:08

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von maximillian123):
Kann ich was gegen ihn unternehmen und wenn ja was?

Anzeige wegen Tachomanipulation stellen, kommt halt darauf an, wie viele Vorbesitzer es waren. Also bei mehreren Vorbesitzern gegen Unbekannt und die Staatsanwaltschaft ermitteln lassen, oder bei einem gegen den Vorbesitzer.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von maximillian123):
Im Kaufvertrag steht Unfallfrei und die falschen Kilometer.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
maximillian123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei dem Kaufvertrag steht ein kleines l.T.
Und da wurde unfallfrei angekreuzt, mit dem Zusatz Verkäufer nichts bekannt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von maximillian123):
Und da wurde unfallfrei angekreuzt, mit dem Zusatz Verkäufer nichts bekannt

Dann dürfte eine Rückabwicklung wegen fehlen der zugesicherten Eigenschaft wohl ausfallen.


Bliebe nur noch arglistige Täuschung und der Weg über die Strafanzeige.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
maximillian123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich muss ja beweisen können dass er das tachomanipuliert hat.

Außerdem im Brief stand der Name von seinem Cousin drinnen aber hatten den selben Nachnamen

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von maximillian123):
Ja aber ich muss ja beweisen können dass er das tachomanipuliert hat.

Nun wie viele Besitzer hatte das Auto denn?
Wenn es mehrere Besitzer gab, eben Anzeigen gegen Unbekannt, und den Rest sollte man den Behörden überlassen.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10678 Beiträge, 4201x hilfreich)

Anzeige gegen Unbekannt.
Über TÜV Berichte (sofern aufzutreiben) oder das elektronische Serviceheft seit 2007 bei Mercedes, ließe sich relativ einfach herausfinden wann (und damit auch von wem die Manipulation) stattfand sollte das Fahrzeug zum Service dort gewesen sein.

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