Kauf einen Fahrzeug für private Zwecke

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515565-47
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einen Fahrzeug für private Zwecke

Hallo, ich finde hier nur einen Fall, änlich wie meins.... Habe vor 2 Wochen, einen gebrauchten Wagen von weit entfernten Autohändler gekauft. Letzte Woche auf Grund komische Geräusche bin ich zum KFZMeister gefahren. Horror! 6 Jähriger Auto, Steuerkette locker, Kopfdichtung kaputt, also weitere Motorschaden nicht bekannt... Außerdem Unfallwagen hinten rechts, was man sehen kann wann das Auto hoch auf der Bühne gefahren ist. Ich stehe immer noch unter Schock! An dem Tag habe ich Verkäufer per Email kontaktiert und erlig meine Meinung gesagt. Er redet sich mit allem aus, das er von gar nichts gewusst hätte und schieb vieles auf Vorbesitzer. Komisch ist dass er mir an dem Tag, wo ich ihm über Zustand des Autos informiert habe, mündlich versprochene Garantie zugeschickt endlich hat, mit Aussage, Garantie würde heute früh!!! für sie abgeschlossen. Mein grosste Problem ist, dass im Kaufvertrag steht:Käufer erklärt ausdrücklich dass er Unternehmer nach §2 Ustg ist... Verzichtet auf Gewerleistung. War ich schon beim Anwalt, er meint die Klausel wäre unwirksam, Verkäufer hat den ganzen Vertrag angefertigt und unter,, Firma'oben auf dem Vertrag von Käufer Seite steht nichts, von Verkäufer schon, was für eine Firma er ist. Ich bin psychisch am Ende und bitte um Hinweise was ich dagegen machen noch kann...

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Da ein Anwalt ja schon im Boot ist: Ich würde mit diesem versuchen, den Kauf rückgängig zu machen. Nicht in Details wie Reparaturen etc. versinken sondern Wagen zurück, Geld zurück. Am besten noch mit Bezahlung des bisherigen Aufwandes.

Lässt sich der Verkäufer nicht darauf ein, das ganze mit Klage und allem drum und dran rechtlich durchsetzen.

Rechtschutzversicherung vorhanden?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
fb515565-47
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kein Rechtschutz... Habe aber keine Gewerbe, ich bin nur Engestellte. Ich habe nie von Unterhnemen Verkäufer gesagt.... Wagen steht, ich habe keinen Ersatzauto usw.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb515565-47):
Leider kein Rechtschutz... Habe aber keine Gewerbe, ich bin nur Engestellte. Ich habe nie von Unterhnemen Verkäufer gesagt.... Wagen steht, ich habe keinen Ersatzauto usw.
Die Masche des Umgehungstatbestandes "Verkauf an Gewerbe, obwohl Privatperson" hat sich mittlerweile bei Gerichten auch schon hinreichend herumgesprochen.

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#4
 Von 
fb515565-47
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Richter sind klug, aber Gesetz ist Gesetz. Ich habe den Vertrag unterschrieben ohne genau zu lesen, ausserdem wusste ich zu diesem Zeitpunkt nichr was ist §2 ustg, jetzt weiss ich es.Mein Anwalt hat Verkäufer angeschrieben, mit Vorderungen, wenn er sich quer stellt dann Rückabwicklung des Vertrages. Mal schauen...

-- Editiert von fb515565-47 am 20.05.2019 18:43

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von fb515565-47):
Ja, Richter sind klug, aber Gesetz ist Gesetz.


Ja und wenn Du kein Unternehmer bist, kann er Dir das Auto so nicht verkaufen.....

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber Gesetz ist Gesetz.
Eben. Und im Gesetz steht, dass ein Händler gegenüber einem Privatkäufer für Sachmängel haftet. Und dem kann man sich so gut wie gar nicht entziehen, das meiste ist unabdingbar (leider, weil es Privatpersonen gewissermaßen entmündigt, aber gut für dich).

Außerdem hätte er einen Unfallschaden so oder so erwähnen müssen, auch Gewerbetreibende untereinander agieren nicht im rechtsfreien Raum.

Sei aber froh, dass er nicht im Kundenauftrag verkauft hat, das hätte ihn womöglich gerettet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb515565-47
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
aber Gesetz ist Gesetz.
Eben. Und im Gesetz steht, dass ein Händler gegenüber einem Privatkäufer für Sachmängel haftet. Und dem kann man sich so gut wie gar nicht entziehen, das meiste ist unabdingbar (leider, weil es Privatpersonen gewissermaßen entmündigt, aber gut für dich).

Außerdem hätte er einen Unfallschaden so oder so erwähnen müssen, auch Gewerbetreibende untereinander agieren nicht im rechtsfreien Raum.

Sei aber froh, dass er nicht im Kundenauftrag verkauft hat, das hätte ihn womöglich gerettet.

Stefan
Es steht:Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges
Verkäufer Käufer
Nun jetzt geht nur um dass Unfallschaden, der ziemlich gross hinten war, der Anwalt meint damit kann er mich rauszehen

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun jetzt geht nur um dass Unfallschaden, der ziemlich gross hinten war, der Anwalt meint damit kann er mich rauszehen
Ja, das meinte ich mit meinem Absatz in der Mitte.

Stefan

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