Verjährung auch mit PKH ?

2. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung auch mit PKH ?

Moin, Moin,
Mal angenommen, jemand kauft ein Auto. Die Kiste wird mit Zusand 1A im Internet angepriesen. Bei Auslieferung entpuppt sich das Ding als "nicht strassentauglich" - zu dem Verwendungszweck untauglich.
Der betrogene Käufer will prozessieren und beantragt dafür PKH. Wird abgelehnt wie immer in Deutschland. Geht vom AG ans LG. Abgeschmettert. Neuer PKH Antrag mit anderem Rubrum. AG abgelehnt. LG abgelehnt. Nun die Frage; Haben die PKH Anträge - natürlich immer mit einem Klageentwurf eingereicht, aufschiebende Wirkung?
Genauer gefragt. Wenn der Kauf, sagen wir mal, in 2011 statgefunden hat. Die jeweiligen PKH Prozeduren bis 2018 gingen, wann ist eine Klage verjährt?
Viele Grüße TH

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von TH123mitglied):
Wird abgelehnt wie immer in Deutschland.

Unfug. Abgelehnt werden aussichtslose Unterfangen und Anträge von nicht Bedürftigen.


Es wäre mir neu das ein Antrag für "will Geld haben" eine Verjährung hemmen würde. Im Gegensatz zum tatsächlichen Einreichen einer Klage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TH123mitglied):
Wird abgelehnt wie immer in Deutschland.

Unfug. Abgelehnt werden aussichtslose Unterfangen und Anträge von nicht Bedürftigen.
Es wäre mir neu das ein Antrag für "will Geld haben" eine Verjährung hemmen würde. Im Gegensatz zum tatsächlichen Einreichen einer Klage.


Es ist ein absolutes Novum, daß man hier bei 123recht auch Witze erzählen darf. In Sachen Ablehnung von PKH ist die hier geäusserte Auffassung ein ganz schlechter(!) Witz! In Deutschland werden (fast) alle PKH Anträge abgelehnt. Vornehmlich die, die einen Streitwert von über 59.000Euro haben, wie man auf Internetseiten anderer Rechtsportale nachlesen kann. Beispiele könnten in so großer Zahl hier gepostet werden, daß es das Forum sprengen würde. Und was ist mit der verjährung??? Geht aus der Antwort nicht hervor. Wann also ist die Verjährung einer Schadensersatzklage eines Autokaufs eingetreten?
Danke für ECHT kostruktive Antworten
TH

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu dem gleichen Thema - Verjährung - steht hier im Forum auch, daß bei arglistiger Täuschung die verjährung ....? ja wann? das steht nicht dabei. Wie sieht es aus bei arglistiger Täuschung? Wann verjährt eine mögliche Klage gegen den Verkäufer wenn man definitiv arglistige Täuschung nachweisen kann. Ausserdem: verkäufer gewerblich. Käufer privat. Sagt die Schuldrechtsreform von 2002 etwas über die verjährung bei dieser Kostellation?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Steht im § 124 BGB

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von TH123mitglied):
In Deutschland werden (fast) alle PKH Anträge abgelehnt.

Also 3-10% sind nicht "fast alle". Das muss dann wohl ein anderes Deutschland sein ... oder die Statistiker der Rechnungshöfe sind alle Mitglieder einer Verschwörung ...



Zitat (von TH123mitglied):
Die Kiste wird mit Zusand 1A im Internet angepriesen.

Und das wurde dann auch irgendwie Teil der vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von TH123mitglied):
wenn man definitiv arglistige Täuschung nachweisen kann.

Da sollte sich bei auskömmlichem Streitwert dann doch einer der Prozesskostenfinanzierer finden lassen, wenn das so definitiv ist?



Zitat (von TH123mitglied):
Wie sieht es aus bei arglistiger Täuschung?

Maximal 10 Jahre, siehe § 124 BGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Steht im § 124 BGB Berry

Falsch! 124 BGB hat keinen Bezug zu meiner Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von TH123mitglied):
Falsch! 124 BGB hat keinen Bezug zu meiner Frage.

A) Du hast ein falsches BGB
B) Wir haben ein falsches BGB
C) Du hast die Frage falsch gestellt
D) Du hast die Frage vergessen
E) Du hast Recht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von TH123mitglied):
wie man auf Internetseiten anderer Rechtsportale nachlesen kann
Das sind die Rechtsportale, in denen Deutschland als BRD GmbH bezeichnet und das Grundgesetz nicht als Verfassung angesehen wird ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TH123mitglied):
Falsch! 124 BGB hat keinen Bezug zu meiner Frage.

A) Du hast ein falsches BGB
B) Wir haben ein falsches BGB
C) Du hast die Frage falsch gestellt
D) Du hast die Frage vergessen
E) Du hast Recht


Wer lesen kann - ist echt im Vorteil !!!
(nichts-desto-weniger-trotz ---- flisst aus der Nase kein Rotwein)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.06.2020 01:58:21
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von TH123mitglied):
wie man auf Internetseiten anderer Rechtsportale nachlesen kann
Das sind die Rechtsportale, in denen Deutschland als BRD GmbH bezeichnet und das Grundgesetz nicht als Verfassung angesehen wird ...


......... habe nicht gewusst, daß man hier nur als arroganter User für voll genommen wird, sorry, mein Fehler!........
Es muss vermutlich für hiesige (nicht alle!) User ein Verbrechen sein, wenn man versucht, sich auch anderswo weiterzubilden.
Anders kann ich das Zitat nicht verstehen.

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