Auto Kaufvertrag widerrufen

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
user449
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kaufvertrag widerrufen

Hallo,
ich habe am 23.1.09 einen Kaufvertrag für einen PKW abgeschlossen (inkl. Abwrackprämie für meinen alten) den ich jetzt widerrufen möchte (also noch innerhalb von 2 Wochen). Das Auto musste nicht extra bestellt und angefertigt werden (ich habe es direkt so genommen wie es im Autohaus stand).
Auf dem Kaufvertrag steht:

Verbindliche Bestellung eines KFZ-Fahrzeuges
Bargeschäft

Gezahlt habe ich noch nicht da ich mit dem Verläufer mündlich ausgemacht habe das ich Ende Februar zahle.

Komme ich da wieder raus?

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Innerhalb welcher 2 Wochen?

Von einem Kaufvertrag oder einer verbindlichen Bestellung können Sie nicht ohne weiteres zurück treten.

Ich denke das, wenn Sie die Bestellung nicht annehmen, ein Schadenersatz fällig wird. In den meisten Fällen 15 % vom Kaufpreis. Das müsste aber auch in den AGB´s stehen die Sie mit dem Kaufvertrag/Bestellung erhalten haben.

Gruß
DemIhm

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#2
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich nehme an, Sie beziehen die 2 Wochen auf einen Fernabsatzvertrag, bei dem Sie zwei Wochen das Recht haben, Ihre Bestellung rückgängig zu machen (vgl. § 312 b BGB ).

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Dies vermag ich in Ihrem Fall nicht zu erkennen.
Insofern stimme ich Demlhm zu - bitte explizit in Ihren Vertrag bzw. den zugrundeliegenden AGB's nachschauen, welche Vereinbarungen dort getroffen wurden.

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#3
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Fernabsatzgesetz trifft hier ja schon mal von Haus aus nicht zu. Der Vertrag ist verbindlich, ein Rücktrittsrecht Ihrerseits gibt es nicht. Sie sind auf den Gutwill des Autohauses angewiesen und müssen mit einer Schadenersatzforderung rechnen...

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#4
 Von 
Andy35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wegen den aktuellen Änderungen an der Abwrackprämie würde ich gerne meinen letzte Woche geschlossenen Kaufvertrag aufheben (und woanders abschließen):

- Ich erhielt 1 A4 Blatt gefaxt, "verbindliche Bestellung" und "unverbindliche Lieferzeit: April 2009"; keine AGB oder sonst was drauf.
- Darauf habe ich unterschrieben und zurückgefaxt.
- Ich war nie in dem Autohaus, ist 500 km weg. Also nur Telefon- und Faxkontakt.
- Ist eine Standardausstattung, ich habe nur die Farbe gewählt.

Habe ich hier nun als Verbraucher einen Fernabsatzvertrag mit 14-tägigem Widerrufsrecht geschlossen?

Wäre sehr nett, wenn jemand von Euch Rat wüsste.

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

"- ... ich habe nur die Farbe gewählt."
Das könnte schon als individuelle Anfertigung gewertet werden, denn so geht das Auto jetzt vermutlich in die Produktion. Bei individueller Anfertigung erlischt auch das Widerrufsrecht Jede Änderung ist mit Aufwand verbunden und das führt zu Schadensersatzforderungen oder Autohaus verlangt Erfüllung.

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#7
 Von 
Andy35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die 2 hilfreichen Meinungen. Also eher nicht problemlos möglich.

Dann bleibe ich mal besser bei meinem bestellten Wagen, der schneller lieferbar ist, aber halt nicht exakt meine Wunschausstattung und Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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