Hallo Rechtler und Rechtlerinnen,
ich habe mir schon mit dem Titel einen abgebrochen, daher versuche ich es so kurz und sachlich wie möglich zu halten:
Meine Chefin hat mich heute gebeten, ob ich folgendes mal nachforschen könnte:
Jemand brauchte ein Auto und hat dieses (bei uns) finanziert. Jetzt ist die Laufzeit zu Ende und es bleibt eine Schlussrate/ ein Restwert übrig.
Die Idee war jetzt, diesem Kunden eine besonders künstige Finanzierung für die Schlussrate/den Restwert zu ermöglichen, (Ausschließlich dann, ) WENN er einen Kaufvertrag für ein weiteres Fahrzeug abschließt.
Meine Frage ist nun, darf man sowas machen? Ich habe schon fast überall gesucht, nur alleine schon die Thematik macht es selbst Google schwer - Und, ich bin keine Juristin
P.S. Zusätzliche Infos.
Normalerweise ended die Finanzierug damit, dass der Kunde entweder den Restwert zahlt und "sein" Auto behält oder wir einfach von vorne anfangen, d.h. neues Auto, neue Finanzierung, neue Laufzeit.
Diese Idee die richtet sich zwar hauptsächlich an Gewerbetreibende, "normale" Verbraucher werden nicht ausgeschlossen, daher die Frage nach der Durchführbarkeit. Wäre schön, wenn mir jemand ein paar infos dazu geben könnte, gerne auch mit Gesetzen oder Urteilen, die uns das erlauben oder verbieten.
Besten Dank,
Alexandra
-- Editiert am 10.12.2009 17:49
(Auto) Kopplung: Finanzierungs- mit Kaufvertrag
quote:
darf man sowas machen?
Vertragsfreiheit.
Wenn jemand dir 1000 EUR schuldet, kannst du eine Zustimmung zu einer für den Schuldner günstigeren als der vereinbarten Rückzahlungsregelung (Ratenzahlung, Stundung) von beliebigen Bedingungen abhängig machen. Egal ob du privat oder gewerblich handelst.
Du könntest auch sagen "wir erlassen dir die Schlußrate, wenn du jeden Tag für den Rest deines Lebens für uns morgens die Nationalhymne singst".
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Hallo,
selbstverständlich können Sie die Höhe des Zinssatzes für eine Anschlußfinanzierung davon abhängig machen, ob Ihr Kunde ein weiteres Fahrzeug bei Ihnen kauft.
Dem Kunden steht es ja frei, die Restschuld von einer Geschäftsbank ablösen zu lassen oder aus Eigenmitteln zu begleichen, wenn er kein Fahrzeug mehr bei Ihnen kaufen möchte.
Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, daß keine Besonderheiten bestehen, die in der Fragestellung unberücksichtigt blieben.
Gruß Senatorman
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Vielen Dank.
Ich habe deshalb gefragt, weil mir das alles etwas komisch vorkam, da Finanzierung und Kaufvertrag zwei unterschiedliche Vertragstypen sind:
"Kunde, du bekommst eine 1a Finanzierungsoption für deinen Restbetrag aber nur
wenn Du ein neues (zusätzliches) Auto kaufst"...
Gut, es ist eben ein Angebot und keiner zwingt den Kunden das zu machen. Also fasse ich zusammen: Es ist nichts, was man im Sinnes des UWG (nur als Beispiel) nicht dürfte, da es eine Option ist, die im Rahmen der Vertragsfreiheit dem Kunden letztendlich nur als eine weitere Wahlmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird - Er muss es ja nicht machen.
Besten Dank!
Hallo,
Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind - wie Sie richtig feststellen - zwei voneinander unabhängige Verträge, wobei jedoch die Ausnahme besteht, daß bei einem vom Kunden rechtmäßig rückgängig gemachten Kaufvertrag gleichzeitig auch der in diesem Zusammenhang zustande gekommene Darlehensvertrag hinfällig werden kann.
In diesem Zusammenhang sollten Sie anhand der Kaufvertrags- bzw. Darlehensbedingungen prüfen, ob Sie als Händler berechtigt sind, den einmal geschlossenen Darlehensvertrag zu kündigen (oder einseitig die Konditionen zu ändern), wenn der Kunde aus irgendeinem vertraglichen oder gesetzlichen Grunde berechtigt sein sollte, den Kaufvertrag nach Abschluß des Darlehensvertrages rückgängig zu machen (z.B. Wandlung, weil das neue Fahrzeug stark mängelbehaftet ist).
Für eine wirklich kompetente Klärung in Bezug auf die Interessen Ihres Autohauses würde ich Ihnen die diesbezügliche Prüfung Ihrer Verträge durch einen Rechtsanwalt empfehlen.
Gruß Senatorman
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Neue Problem, je mehr man sich mit etwas beschäftigt. Danke für die Antworten und natürlich dafür, dass es jetzt noch etwas gibt, das bedacht werden muss :D
Wir werden demnächst zu dem Thema ein Gespräch haben und dann wird es wohl letztlich darauf hinauslaufen, dass ich/wir dem Rat folge(n) und einen Rechtsanwalt konsultieren
Und jetzt?
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