Auto Mängel, Anspruch auf Mietwagen oder Ausfallgeld?

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
gurkenfred
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto Mängel, Anspruch auf Mietwagen oder Ausfallgeld?

Ich erzähl einfach mal die ganze Story.

Auto gebraucht bei einem Händler in Bayern gekauft (Feb. 2018)

Diverse Mängel wurden dann festgestellt.

Steuergerät defekt, Batterie defekt, Frontscheinwerferhalterungen gebrochen.
Wurde alles vom Händler bezahlt.

2 Wochen später auf der Landstraße verreckt, Kupplung hinüber. Reparatur haben wir uns geteilt (da Verschleissteil).

4 Wochen später war ich bei einem Tuner, der weitere versteckte Mängel festgestellt hat. Der Vorbesitzer hat laut Tuner diverse Teile verbaut gehabt und vor dem Verkauf diese wieder stümperhaft zurückgebaut. Unter anderem wurden falsche nicht hitzebeständige Schrauben verwendet, Hitzeschutzbleche halb abgerissen, sodass diese nur noch teilweise hielten. Am Kat fehlt wohl ein Bolzen, bzw. steckt dieser noch im Gewinde fest und muss herausgebohrt werden. Dieser ist jedoch nur mit einem neuen Kat erhältlich (ca. 900€). Kennfeldthermostat defekt. Frontschürze nicht korrekt wieder verbaut. Und zu guter letzt habe ich jetzt im Sommer festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Achja, aufgesetzt ist der Wagen auch mal, am Unterboden sind diverse Schutzteile dadurch in mitleidenschaft gezogen worden. Der Wagen war daher wohl auch mal Tiefergelegt. Fast vergessen, der Vorschalldämpfer fehlt und wurde nur durch ein Rohr ersetzt, heisst ich bin die ganze Zeit ohne Zulassung gefahren.

Ich habe mich dann mit dem Händler so geeinigt, dass sich BMW das mal alles anschaut und dann entscheidet ob es gemacht werden soll oder nicht.

Nun steht der Wagen seit letzter Woche bei BMW in der Werkstatt. Da am Kat wohl schwer ranzukommen ist um zu schauen was gemacht werden soll, muss wahrscheinlich auch der Turbo ausgebaut werden. Kostenvoranschlag sind wohl so um die 3-4 Tsd. €. Der Händler hatte damals extra eine Versicherung abgeschlossen die ein Jahr lang gültig ist, dabei ist aber wahrscheinlich nur ein Teil der Klimaanlage was darüber abgedeckt ist, also nur ein Bruchteil der Gesamtkosten. Der Händler meinte letzten Freitag, dass er erst abwarten will was die Versicherung sagt, zwecks Kostenübernahme. Die sollte sich wohl heute oder morgen melden. Problem: Der Händler ist seit letztem Freitag im Urlaub bis zum 17.7 und nicht erreichbar, heisst er kann keine Enscheidung treffen zwecks Kostenübernahme der Reparatur.

Wie soll ich mich verhalten? Der Reparatur einfach zustimmen und erstmal alles selbst bezahlen? Will ja schliesslich mein Auto so schnell wie möglich zurück... Oder einfach einen Mietwagen für die Zeit besorgen?

Bin für alle Meinungen hierzu dankbar.

Problem nach Autokauf?

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1 Antworten
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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von gurkenfred):
Wie soll ich mich verhalten? Der Reparatur einfach zustimmen und erstmal alles selbst bezahlen?


Können sie machen, dann hat sich die Sache aber zu 99% erledigt.

Zitat (von gurkenfred):
Oder einfach einen Mietwagen für die Zeit besorgen?


Können sie machen. Bezugnehmend auf den Threadtitel, wenn das ihre Frage ist, dürfen sie diesen ebenfalls bezahlen.

Einige der aufgeführten Mängel sind sicherlich nicht von der Sachmängelhaftung umfasst.
Ich würde den Händler unter Fristsetzung nachweisbar zur Relaratur auffordern. Oder ist das schon geschehen und die Frist liegt im Urlaubszeitraum. Dann könnte man darauf spekukieren, dass dis Frist verstreicht und der Händler nicht agiert.
Doof ist halt, dass eine gesetzte Frist auch vor dem Urlaubsende nicht auslaufen wird. Wir reden hier von rund 14 Tagen plus Post. Setzen sollte man sie dennoch

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