Auto-Neuwagen-Bestellung wiederrufen?

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elli08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto-Neuwagen-Bestellung wiederrufen?

Ich habe eine Verbindliche Bestellung abgeschlossen. Am 27.02.09. Lieferzeit am 24.4.09 da die Fahrzeughersteller im Verzug sind (DACIA). Ich habe in der Betsellung keine Vereinbarung betreff Rücktritt gefunden. Habe keine Anzahlung gemacht und wollte dann Bar bezahlen.

Das steht im Vertrag:

Vertragsabschluß/Übergang von Rechten und Pflichten des Käufers:

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen gebunden. Diese verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen) beim Fahrzeug, die beim Verkäufer vorhanden sind.

Wie schreibe ich meine Rücktrittserklärung von der Bestellung??



LG Elli




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Das Sie Bar zahlen und keine Finanzierung an den Kaufvertrag gekoppelt ist, haben Sie KEIN Rücktrittsrecht.

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#2
 Von 
Elli08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Verstehe ich nicht? Wie das denn??? Mit welcher Begründung? Bitte kurze Erklärung, danke ganz lieb!

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#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

> haben Sie KEIN Rücktrittsrecht

Nicht ganz richtig, denn offenbar wurde ja vertraglich eines eingeräumt. Wenn die drei Wochen hingegen um sind, sieht es anders aus.

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#4
 Von 
Elli08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, dann werd ich das mal tut. Gibt es einen vorgeschriebenen Text dafür?

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#5
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

wo wurde hier ein Rücktrittsrecht vereinbart?

Hier wurde eine verbindliche Bestellung unterzeichnet an die der Käufer 3 Wochen (bzw. 10 Tage) gebunden ist.
Wenn der Verkäufer in dieser Zeit die Bestellung nicht annimmt, so ist der Käufer nach 3 Wochen (bzw. 10 Tage) nicht mehr an die Bestellung gebunden.

So zumindest interpretiere ich die 3 Wochen (bzw. 10 Tage).

Gruß
DemIhm

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#6
 Von 
Elli08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja und was mach ich jetzt. Ich dachte bei allem was man kauft oder bestellt, hat man eine Frist, in der man davon Abstand nehmen kann.

LG

Bitte helft mir, was mach ich nun.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

> Ich dachte bei allem was man kauft oder bestellt, hat man eine Frist, in der man davon Abstand nehmen kann

Falsch gedacht.

Das gibt es nur im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften. Oder wenn es extra vereinbart wird.

2x Hilfreiche Antwort

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