Auto Privatkauf

28. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Andy8611
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Privatkauf

Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Tage ein Auto von privat gekauft. nun hat sich festgestellt das bei dem Fahrzeug Zylinderkopfdichtung oder Zylinderkopf defekt ist. Verkäufer hatte mir aber mehrmals vor dem Kauf bestätigt das am Auto nichts zu machen ist und ich keinen Schrott kaufe. Im Kaufvertrag steht das er mir keine Gewährleistung gibt. Und hat keine sonstigen Beschädigungen eingetragen.
Wer haftet nun dafür?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Andy8611):
Wer haftet nun dafür?
Keiner - Es ist schließlich dein Auto!

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#2
 Von 
Andy8611
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer haftet nun dafür war vlt die falsche Frage.
Ich bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat da er das Auto voher warm gefahren hat. Kann ich dagegen nicht irgendwas machen selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Andy8611):
Ich bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat
DEr Meinung kann man sein, aber aus der Meinung selbst entsteht kein Anspruch.

Zitat (von Andy8611):
Kann ich dagegen nicht irgendwas machen selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt
Weise nach, dass er wusste, dass die Zylinderkopfdichtung defekt ist und es dir verschwiegen hat.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat
Du hast hier gleich zwei Probleme! Zum einen müsstest du beweisen, dass dieser mangel schon vor Übergabe an dich bestand, zum anderen musst du auch beweisen, dass der VK dies auch wusste!

Die Meinung deiner Werkstatt ist übrigens kein Beweis!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen

Alleine die Tatsache das er es schon gemacht hat, negiert diese Meinung.



Zitat:
und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt

Korrekt.



Zitat:
Du hast hier gleich zwei Probleme! Zum einen müsstest du beweisen, dass dieser mangel schon vor Übergabe an dich bestand,

Bei einer Zylinderkopfdichtung ist das in der Regel kein besonders großes Problem



Zitat:
zum anderen musst du auch beweisen, dass der VK dies auch wusste!

Daran dürfte es unter Umständen scheitern.

Kennt man die Werkstätten in denen das Fahrzeig vorher war?
Markenwerkstätten können oft die Historie des KfZ nachvolziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Andy8611
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer hat in der Fahrzeugbeschreibung geschrieben das Motor und Getriebe keine Probleme hat. Das Auto wurde bei Verkauf voher warm gefahren das ich die Unruhigen motorlauf nicht merke. Am Tag nach dem Kauf merkte ich dann das der Motor unruhig läuft wenn er kalt ist. Würde sowas als Beweis zählen das er davon wusste?

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Andy8611):
Würde sowas als Beweis zählen das er davon wusste?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Das Auto wurde bei Verkauf voher warm gefahren
Ist durchaus üblich, würde ich auch nicht anders machen.

Ein kalter Motor läuft im Übrigen immer etwas unruhiger, dass ist ganz normal.

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#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Daher für die Zukunft: Fahrzeuge immer nur kalt besichtigen. Ich weise den VK grundsätzlich darauf hin, dass ich das möchte, haält er sich nicht dran, mache ich wieder kehrt. Autos gibt es wie Sand am Meer. Im übrigen gibt es noch andere Indizien für eine defekte ZKD. Qualm im Auspuff, schleimiges Öl, wenig Kühlwasser...

Um was für ein Modell handelt es sich?
Man kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft. Ist als Lehrgeld denke ich noch i.O. Andernfalls in der Wekstatt kann man grob mit 500-1500€ rechnen.

Ist zwar jetzt kein rechtlicher Rat, aber hilft vielleicht trotzdem weiter.

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Man kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft.
Wahlweise kann man auch für einen Fuffi den Wagen vorher bei der Dekra checken lassen.

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#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Guruhu):Man kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft.Wahlweise kann man auch für einen Fuffi den Wagen vorher bei der Dekra checken lassen.


Allein, das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gestürzt.

Und diese Checks werden oft nur für PKW <10 Jahre o.Ä. Angeboten. Das Risiko wäre sonst für Dekra/TÜV zu groß

-- Editiert von Guruhu am 29.05.2016 14:51

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Allein, das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gestürzt.
Richtig. Sein Auto - sein Problem - viel Spaß.
Dennoch: Evtl. kann er den Tipp brauchen, wenn er in nächster Zeit wiede rein Auto kaufen möchte.

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#13
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Verkäufer hat in der Fahrzeugbeschreibung geschrieben das Motor und Getriebe keine Probleme hat.


Die Fahrzeugbeschreibung kann unter Umständen Vertragsbestandteil werden. Entschieden ist das hier allerdings nur für Händler:

http://autokaufrecht-frankfurt.de/haftung-fuer-angaben-aus-internet-werbung/

Ob man das bei Privaten übertragen kann, müsste man prüfen.

Wenn dort steht ,,Motor keine Probleme" könnte dies eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Dann kommt es auf den Gewährleistungsausschluss nicht mehr an.

Grüße

Schilling / RA

http://www.autokaufrecht-frankfurt.de/

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Christian Schilling):
Wenn dort steht ,,Motor keine Probleme" könnte dies eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Dann kommt es auf den Gewährleistungsausschluss nicht mehr an.

Unter Beachtung des §133 BGB würde ich das interpretieren, dass der VK keine Probleme am Motor beim Betrieb des Fahrzeuges feststellen konnte - was ja nicht heißt, dass der Motor keine Probleme hat. Subjektiv / Objektiv.

ich stimme mit dir nur überein, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen "könnte", wenn diese durch einen Laien durch eine Sichtprüfung erlangbar sein könnte. Z.B.: "Sitzpolsterungen ohne Brandlöcher" bei einem Raucherfahrzeug oder so was. Aber nicht durch so knappe Angaben über ein hochkomplexes Bauteil bzw. Bauteilgruppe.

Signatur:

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#15
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)

Klar, kann man so sehen. Je nachdem, auf welcher Seite man Anwalt ist :-)

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