Auto Reparatur Händler

30. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Halooo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Reparatur Händler

Guten Tag alle zusammen.

Ich habe mein Auto zur Reparatur über die Gewährleistung zum Händler geschickt mit einer Frist von 14 Tagen die Frist hat begonnen am 26.05.2021 heute den 30.06.2021 habe ich das Auto immer noch nicht erhalten der Händler sagt mir durchgehend dass das Auto überprüft wird und repariert.
Ich gehe von einem Lagerschaden aus ich hatte mich auch erkundigt bei einer freien Werkstatt und weiss das ein Kompletter motor Austausch 7-10 Werktagen dauert.

Ich war schon bei meinem Anwalt und er hat eine Klage beantragt das er das Auto herausgeben soll jedoch dauert mir das zu lange da eine Klage mehrere Monate laufen kann.

Ausserdem Zweifel ich auch an seiner Händlerlizens weil er ein Lügner ist die Auto Beschreibungen passen nie zu den Autos von ihm zum Bsp er gibt an dass das Auto nur 1 vorbesitzer hatte es aber 3-4 gibt ausserdem gibt er noch an das die Autos neuen TÜV und Inspektion bekommen es aber auch nicht stimmt.

Jetzt zur meiner Frage : Kann ich den Händler zusetzlich wegen Diebstahl anzeigen und das Auto mit Hilfe der Polizei von ihm abholen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Nein, das wird nicht funktionieren, weil kein Diebstahl vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 73x hilfreich)

Entweder taugt der Anwalt nichts, oder hier fehlt ein Teil der Geschichte.

Macht die Werkstatt möglicherweise ein Pfandrecht geltend?

So ganz ohne Grund laufe ich doch nicht sehenden Auges in eine Herausgabeklage...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Halooo):
und das Auto mit Hilfe der Polizei von ihm abholen?
Die Polizei wird sich da nicht einmischen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Zitat (von Halooo):
Kann ich den Händler zusetzlich wegen Diebstahl anzeigen

Klar. Nur wird die eingestellt noch bevor am aus der Wache wieder raus ist.



Zitat (von Halooo):
das Auto mit Hilfe der Polizei von ihm abholen?

Nö.



Zitat (von Halooo):
Ausserdem Zweifel ich auch an seiner Händlerlizens

Da es in DE gar keine Händlerlizenz gibt, wäre die Frage, ob das überhaupt in DE spielt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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