Auto Reservierung - Interessent fordert Schadensersatz für die Anfahrt

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Herb1337
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Reservierung - Interessent fordert Schadensersatz für die Anfahrt

Hallo Community,

ich habe meinen Audi vor kurzem verkaufen wollen --> Mobile Inserat erstellt.

Interessent meldet sich , aus Bayern (ca 400/500 KM Anfahrt zu mir)

er hat scheinbar großes Interesse (mündlich) und fragt ob ich ihm den Wagen für Samstag den 07.12 reservieren könnte.

er forderte von mir eine Email, mit der Reservierung.

ich habe ihm eine Mail mit dem exakten Wortlaut gesendet -->
" ich reserviere ihnen den TT , bis zum Samstag 07.12 -11:15 .. MFG (Mein Name) "

darauf hin antwortete er -->
" Ich werde den Wagen dann am Samstag für 8000€ wie vereinbart abholen, mit dem genannten Zubehör etc "

Kaufvertrag sowie Anzahlung wurde von keiner Seite getätigt.


Jetzt mein Problem.., die genauen Details wie den Kaufpreis/Standort und das er meine Kennzeichen zum überführen haben könnte ( bei rechtzeitiger/fristgemäßer Ummeldung) haben wir alles Telef. besprochen.

(Es hat aber nie eine Zusicherung stattgefunden, das ich den Wagen zu 100% ihm überlasse, bevor er nicht hier Vor-Ort das Geld bar auf den Tisch legt, kein Vorvertrag , kein Kaufvertrag ! )

Nun sollte ich wie telef. vereinbart ihn am Bahnhof in der Nachbarstadt abholen.

Dafür bin ich etwas früher in die Stadt gefahren, um in Ruhe vorher Frühstücken zu gehen.

Danach habe ich leider aus der Abfahrt vom Parkhaus beim Linksabbiegen jemand erwischt, Frontschaden , Radhaus links komplett eingedellt etc.



.. da ich in dieser Situation das Auto keineswegs verkaufen konnte, und auch nicht wusste ob es noch fahrbereit ist, habe ich dem Interessenten der nun schon fast da war (ICE von München) abgesagt.

ich habe dann einige Anrufe erhalten, von ihm während ich noch meine Aussagen machen musste.

Als ich dann auf mein Handy schaute, hatte ich schon die wildesten Drohungen am Hals, wenn ich seine 150€ Fahrtkosten/Unkosten nicht sofort ersetze, würde es für mich viel teurer etc pp.

natürlich habe ich dies erstmal sein gelassen.

Zudem forderte er , das ich ihm den verunfallten Wagen zeigen solle, was ich nicht verstehen konnte, da mein Wagen zu diesem Zeitpunkt grade auf den Schlepper der Abschleppunternehmens geladen wurde und ich ja schliesslich auch durch den Unfall ein Nachteil hatte (kein verkauftes/o. fahrbereites KFZ).


Frage 1.A - Hat der Interessent nun in diesem Fall aufgrund meiner Mail, ein Recht auf ein Schadensersatz der Fahrtkosten ?

Frage 1.B - wo findet ein solcher Prozess dann statt ? Theo. müsste der Prozess ja in dem Landkreis/Gericht des Beschuldigten stattfinden, in diesem Falle bei mir.

wenn sich 1.B bestätigt, dann sehe ich es sowieso als unrealistisch, das der Interessent da vor Gericht ziehen müsste, da er für ein minderen Streitwert unter 200€ extra nochmal die Anreise von 4/500 KM in Kauf nehmen müsste.


mfg Herb1337

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Herb1337):
Frage 1.A
Ja

Zitat (von Herb1337):
Frage 1.B
Ja, denn Erfüllungsort und Wohnsitz des Verkäufers sind identisch.

Zitat (von Herb1337):
da er für ein minderen Streitwert unter 200€ extra nochmal die Anreise von 4/500 KM in Kauf nehmen müsste.
Und der Unterlegene zahlt dann aber zusätzlich noch die ganzen Auslagen der Gegenpartei!

Zitat (von Herb1337):
ich habe ihm eine Mail mit dem exakten Wortlaut gesendet -->
" ich reserviere ihnen den TT , bis zum Samstag 07.12 -11:15 .. MFG (Mein Name) "
darauf hin antwortete er -->
" Ich werde den Wagen dann am Samstag für 8000€ wie vereinbart abholen, mit dem genannten Zubehör etc "
Ich sehe hier durchaus einen bereits geschlossenen Kaufvertrag

-- Editiert von -Laie- am 09.12.2019 15:46

Signatur:

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich sehe hier durchaus einen bereits geschlossenen Kaufvertrag

ich noch nicht ganz. Mir fehlt da die eindeutige Willenserklärung des Verkäufers den Wagen auch zu diesen Konditionen abzugeben bzw. auf das Angebot einzugehen.

Eine Reservierung interpretiere ich in diesem Fall als unverbindliche Vorhaltung des Wagens zur Anschauung. Dieser ist man jedoch nicht nachgekommen, was dann durchaus die Fahrtkosten als Schadenersatz einfordern ließe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Herb1337
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von -Laie-):
Ich sehe hier durchaus einen bereits geschlossenen Kaufvertrag

ich noch nicht ganz. Mir fehlt da die eindeutige Willenserklärung des Verkäufers den Wagen auch zu diesen Konditionen abzugeben bzw. auf das Angebot einzugehen.

Eine Reservierung interpretiere ich in diesem Fall als unverbindliche Vorhaltung des Wagens zur Anschauung. Dieser ist man jedoch nicht nachgekommen, was dann durchaus die Fahrtkosten als Schadenersatz einfordern ließe.


eine eindeutige Willenserklärung habe ich ihm nicht gegeben.

zudem darf der Interessent mir einfach solche Fristen setzten ?

"Wortlaut : ich fordere Sie auf unverzüglich heute noch 150 € für die Fahrtkosten zu überweisen per PayPal, sonst werden weitere Auslagen für sie noch erheblich teurer"

verstehe auch nicht , das der Interessent nicht wenigstens etwas Verständnis besitzt, ich ärgere mich ja genauso, das mein Wagen Schrott ist statt für gutes Geld verkauft.

-- Editiert von Herb1337 am 09.12.2019 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Herb1337):
"Wortlaut : ich fordere Sie auf unverzüglich heute noch 150 € für die Fahrtkosten zu überweisen per PayPal, sonst werden weitere Auslagen für sie noch erheblich teurer"
Klar, siehst du:
!Ich fordere dich auf, mir unverzüglich 200€ zu geben. Sonst wird es doppelt so teuer!"
Ob man sich dann davon beeindrucken lässt, ist die andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Herb1337
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie will er diese Forderung Rechtskräftig machen, ausserdem einfach die Annahme das ich Paypal habe, was ist denn wenn ich PayPal nicht besitze und deshalb seiner Frist/Forderung nicht nachkommen kann ?.

150€ sind für mich nicht wenig, deshalb auch wenn es vllt moral. nicht in Ordnung ist, würde ich mir das Geld gerne sparen, ich schaue mir schliesslich auch keine Autos/Motorräder an und wenn sie nicht passen, fordere ich doch auch nicht meine Fahrtkosten auf, ich empfinde dies als persönliches Risiko, nur sieht das BGB das sicher anders...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Herb1337):
und das er meine Kennzeichen zum überführen haben könnte

Mit die dümmste Idee die man haben kann ...



Zitat (von Herb1337):
zudem darf der Interessent mir einfach solche Fristen setzten ?

Ja, darf er.
Zu kurze Fristen setzen automatisch eine angemessene Frist in Gang (hier z.B. 14 Tage)



Zitat (von Herb1337):
Zudem forderte er , das ich ihm den verunfallten Wagen zeigen solle, was ich nicht verstehen konnte,

Was ist daran unverständlich das er einen Beweis für die Behauptung haben will?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Herb, du gehst das Ganze etwas blauäugig an.

Es gibt auch m.M.n. noch keinen Dich verpflichtenden Kaufvertrag, aber es gibt eine verbindliche Reservierungsvereinbarung verbunden mit einem vereinbarten Besichtigungstermin.

Diesen Termin hast Du ganz objektiv erst zu einem Zeitpunkt abgesagt, als der pot. Käufer fast vorDeiner Haustür stand.

Sinnvoller wäre es gewesen, du hättest ihn sofort über den Unfall informiert. Er hätte sich dann den TT immer noch ansehen und entscheiden können. Der Vorteil für Dich, Du hättest Deinen Teil der Verpflichtung erfüllt.

Kauft er den Wagen zu dann veränderten Konditionen nicht, ist es sein Problem.

Ich vermute, dass der Kaufinteressent dir den Unfall nicht glaubt, vielmehr annimmt, dass Du den TT trotz Reservierung zwischenzeitlich verkauft hast. Deshalb auch die etwas harsche reaktion. Diese Zweifel solltest Du durch Bilder beseitigen.

Was bleibt, ist die verweigerte Besichtigung. Die tatsächlich für die bereits angetretene Fahrt angefallenen Kosten als Schadenersatz zu fordern ist rechtlich möglich und vermutlich auch durchsetzbar. Er kann die Kosten der Zugfahrkarte ja sicher nachweisen.

Insoweit würde ich einen Rechtsstreit scheuen.

Zitat (von Herb1337):
wenn sich 1.B bestätigt, dann sehe ich es sowieso als unrealistisch, das der Interessent da vor Gericht ziehen müsste, da er für ein minderen Streitwert unter 200€ extra nochmal die Anreise von 4/500 KM in Kauf nehmen müsste.

Nee, muss er nicht.
Er kann einen Anwalt am Gerichststandort mandatieren, er kann aber auch ein schriftliches Verfahren beantragen und bei Ablehnung durch Dich, käme dann noch ein zweiter Anwalt als Korrespondentanwalt mit ins Spiel.

Auf die Entfernung würde ich keinen Cent setzen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Was bleibt, ist die verweigerte Besichtigung. Die tatsächlich für die bereits angetretene Fahrt angefallenen Kosten als Schadenersatz zu fordern ist rechtlich möglich und vermutlich auch durchsetzbar. Er kann die Kosten der Zugfahrkarte ja sicher nachweisen.
Ja, aber prinzipiell macht man das nicht auf Zuruf. Eher nach dem Motto: Schick mir deine Zugkarte (da steht ja neben den Fahrzeiten An- und Abfahrt der Preis drauf) und der Fahrpreis wird erstattet. Aber doch nicht so. Aus diesem Grunde kann der TE imho nicht in Verzug geraten. Ihm gegenüber sind die Kosten nachzuweisen. Wenn der Interessent einen Anwalt einschalten möchte, dann wird dieser ja die Kostenaufstellung übermitteln und belegen können. Dann kann man auch die Forderung zahlen. Den Anwalt darf dann der Interessent zahlen, weil der TE nicht in Verzug war. Solange der Interessent Forderungen ohne Belege stellt würde ich ihn ignorieren.

Zitat (von Herb1337):
150€ sind für mich nicht wenig
Wer einen TT hat...

-- Editiert von radfahrer999 am 10.12.2019 07:46

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Solange der Interessent Forderungen ohne Belege stellt würde ich ihn ignorieren.


Sehe ich auch so. Interessanterweise will der Interessent die Bilder vom Schaden haben, rückt aber selber mit nichts raus. Im übrigen hätte der potentielle Käufer ja auch anreisen können, man hätte vor Ort gesprochen und wäre dann wieder gefahren. Eventuell hätte er sich auch den Schaden vor Ort ansehen können.

Schick ihm erstmal den Unfallbereicht und Bilder

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Herb1337):
Zudem forderte er , das ich ihm den verunfallten Wagen zeigen solle, was ich nicht verstehen konnte, da mein Wagen zu diesem Zeitpunkt grade auf den Schlepper der Abschleppunternehmens geladen wurde


Photohandy ??? -> WhatsApp -> erledigt ??

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Photohandy ??? -> WhatsApp -> erledigt ??
Viel zu einfach

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Also,
bei der Hartnäckigkeit mit der sich Herb1337 weigert, ganz normale Dinge zu unternehmen um die Sache mit dem potenziellen Käufer zu klären, wäre ich als dieser auch nicht wirklich gut gelaunt....

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