Auto Rückgabe - Händler will zurücktreten

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
reno85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Rückgabe - Händler will zurücktreten

Hallo, ich habe im Juni 2018 einen Ford Kuga Bj. 2014 gekauft. Bei Kauf zeigte sich bereits ein Geräusch an der Hinterachse, Verkäufer hat das vor Übergabe behoben, dachte ich zumindest. Das Geräusch tauchte dann bald wieder auf und es stellte sich dann heraus, dass das Differential 4 Monate nach Kauf kaputt ist, Kosten in Höhe von ca 2500€.
Händler war bereit die Kosten zumindest aufzuteilen. Darauf wurde das Auto zum Händler zur Reparatur gebracht. Ab da an ging garnichts mehr. Ständig wurde ich vertröstet, neue Termine gemacht, ich bin ständig hin und hergefahren, weil es hieß das Auto wäre fertig. Beim Ankommen hieß es dann plötzlich " oh, es sind doch die falschen Teile gekommen oder nicht alle Teile...bla bla bla" statt das am Telefon zu sagen, hat man mich immer schön hinbestellt.
Hab dann zwischendurch auch einen Leihwagen von ihm bekommen, aber nur für 5 Tage. Mittlerweile ist es Januar 2019 und das Auto ist immer noch nicht repariert trotz Fristsetzung. Wir hatten dann Ende Dezember schriftlich vereinbart, dass das Auto jetzt zurückgegeben wird. Nun heult mein Verkäufer rum, sein Chef würde ihn kündigen wenn ich es zürückgebe. Er würde es jetzt dann doch reparieren wollen. Anzumerken ist,dass der Kaufvertrag sowie die Rückgabevereinbarung beides vom Verkäufer unterzeichnet wurde und nicht vom Inhaber direkt.
Kann der Verkäufer jetzt von der Rückgabevereinbarung zurücktreten bzw. muss ich das Auto jetzt noch reparieren lassen, hat da jemand Erfahrung mit??

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von reno85):
Anzumerken ist,dass der Kaufvertrag sowie die Rückgabevereinbarung beides vom Verkäufer unterzeichnet wurde und nicht vom Inhaber direkt.
Völlig in Ordnung wenn der Verkäufer das macht. Er handelt hierbei im Auftrag des Autohauses/des Chefs. Die Verträge sind gültig und einzuhalten. Das ist wohl einfach nur Rumgejammere um dich hinzuhalten. Einfach auf die Einhaltung des Rückkaufvertrages bestehen. Fertig.

-- Editiert von -Laie- am 03.01.2019 11:32

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Verkäufer eines Autohauses handeln immer im Auftrag des Chefs und unterschreiben somit auch die Verträge. Da die Rückgabevereinbarung von ihm unterschrieben wurde, muss er sich auch daran halten. Du musst weiterhin auf den Vertrag bestehen.
Das Argument das sein Chef ihn sonst feuern würde ist hier fehl am Platz. Als seriöses Autohaus muss man auch "Rückschläge" in Kauf nehmen. Wie Laie schon sagt, versucht er dich vermutlich nur hinzuhalten, in dem er dir verspricht das Auto zu reparieren. Und ich bezweifle, dass das Autohaus bei dieser Reparatur die Kosten übernimmt, sondern dir wieder vorschlägt es zu teilen.

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Ich schliesse mich den Vorrednern an. Das Vertrauensverhältnis zu dem Autohaus ist jedenfalls weg und wenn es sich einrichten lässt (denn du musst ja ein Alternativfahrzeug haben), würde ich den Wagen so schnell wie möglich zurückgeben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.099 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen