Auto Sonderanfertigung Gewährleistung

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
bitwicht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Sonderanfertigung Gewährleistung

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir folgende Frage beantworten.
Ich als Gewerbetreibender bieten dem Kunden einen Autoumbau als Sonderanfertigung nach Kundenwunsch (Verbreiterung, Umbau der Frontschürze zB. eckig anstatt rund usw.).
Meine Frage wäre:
- Wie lange muss ich auf den Teileumbau / Anpassung Gewährleistung geben?
- Wie lange muss ich auf den Lack Gewährleistung geben?

Schadensbilder könnten sein:
- Verspoilerung wird aufgeklebt und fällt plötzlich ab
- Lack plättert ab
- Unter dem Lack kommen Roststellen zum Vorschein

Sind Sonderanfertigungen von der Gewährleistung ausgeschlossen oder gibt es einen Mindestsatz?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130384 Beiträge, 41519x hilfreich)

quote:
- Wie lange muss ich auf den Teileumbau / Anpassung Gewährleistung geben?
- Wie lange muss ich auf den Lack Gewährleistung geben?

2 Jahre



quote:
Sind Sonderanfertigungen von der Gewährleistung ausgeschlossen oder gibt es einen Mindestsatz?

Nein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
bitwicht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@von Harry van Sell

Ich weiß von einem Gutachter und Autohaus das es angeblich nur 6 Monate oder max. 12 sind.

Daher glaube ich das deine Aussage von 2 Jahren falch ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Daher glaube ich das deine Aussage von 2 Jahren falch ist. <hr size=1 noshade>


HvS hat völlig recht:

Lies § 634a (1) Nr.1 BGB . 2 Jahre.

Die Frage ist, inwieweit man das nach § 639 BGB per AGB einschränken kann.

§ 309 Nr. 8 (ff BGB lässt das nur eingeschränkt zu. Demnach 1 Jahr.

Bei der Ausformulierung der AGB solltest du dir aber kompetente, professionelle Hilfe einkaufen.

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