Auto Verkauft jetzt Motorschaden?

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Auto Verkauft jetzt Motorschaden?

Hallo,

Folgendes Problem hab ich,
gestern Abend um ca. 22:00 Uhr hab ich ein Gebrauchtfahrzeug verkauft.
Fahrzeug gehörte nicht mir sondern einen Kumpel, da er der Deutschen Sprache nicht mächtig ist bat er mich für Ihn das Auto zu Verkaufen.

Angaben zum Fahrzeug:
VW Passat, EZ 2001, 128TKM, 2. Hand, 1,8T, AU+HU 07/2009
Bekannte Mängel / Schäden:
Leichter Blechschaden Hinten Links ( Behoben ), Schaden an der Stossstange Vorne ( nicht Behoben ), Bremsen Hinten müssen getauscht werden, eine Sitzheizung funktioniert nicht mehr richtig, Gas Anlage verbaut aber nicht eingetragen da die ABE fehlt, ab und zu leuchtet die Öl Kontrollleuchte.

Der Fahrzeug Interessent kam am späten Abend zu mir um sich das Fahrzeug an zu schauen, wir fuhren an die Tankstelle damit er mehr sehen kann, alle Mängel und Schäden habe ich Ihm mitgeteilt, es wurde auch Probe gefahren ca. 15KM.

Ich sagte noch zum Fahrzeug Interessent das die Öl Kontrollleuchte ab und zu Leuchtet aber nur wenn Fahrzeug im Gas betrieb gefahren wird. Bei der Probefahrt hat nichts geleuchtet, getestet wurde auf Gas und Benzin.

Der Kumpel von mir war schon wegen der Kontrollleuchte in der Werkstatt, die Öl Pumpe war aber OK, leider bekam er auch nicht Schriftlich da es eine Kleine Meisterwerkstatt war.
Er fuhr mit dem Fahrzeug weiter so zu Arbeit, ca. 2 Monate ohne Probleme.

Der Fahrzeug Interessen entschloss sich das Fahrzeug zu Kaufen so wie es dort stand, mit dem Bekannten Mängel.

Gegen 23:30 bekam ich ein Anruf von Ihm, er teilte mir mit das die Kontrollleuchte leuchtet und was er jetzt machen soll?! Ich selbst bin kein Meister, und am Telefon auch nichts feststellen kann, sagte ich zu Ihm das ich keine Ahnung habe und ich erzählte Ihm nochmals
Die Sache mit der Werkstatt was die Festgestellt haben aber die Entscheidung liegt bei Ihm ob er weiter fährt.

Um ca. 00:00 rief der gute Mann mich noch mal an und Teilte mir mit dass das Fahrzeug jetzt angefangen hat zu Ruckeln und er nehmt auch kein Gas mehr an und dass das Fahrzeug irgendwie keine Leistung mehr hat.

Er teilte mir mit das er sich jetzt Abschleppen läst und Morgen in die Werkstatt fährt.

Gegenfalls möchte er von Kaufvertrag zurück treten.

Ich habe Persönlich keine Ahnung wie ich mich jetzt in dieser Situation verhalten soll, ich meine, ich habe Ihm alles über das Fahrzeug gesagt. Er hat selbst entschieden das Fahrzeug zu Kaufen und mit dem Problem ( Öl Kontrollleuchte ) zu Fahren.

Ich habe keine Ahnung was für ein Problem das Fahrzeug jetzt hat, aber gehen wir davon aus er hat einen Motorschaden, verursacht wegen der Kontrollleuchte, was nun?

Was ist wenn das Fahrzeug einen Zylinderkopfdichtung schaden hat?

Welche Rechte hat Käufer und Verkäufer.
Für Positive Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon in voraus.


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Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Steht denn das mit der Kontroll-Leuchte im Vertrag? Wurde überhaupt ein Kaufvertrag gemacht, evtl. mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung (ADAC / Mobile.de-Kaufvertrag oder so?)? Du bzw. dein Bekannter sollten das Fahrzeug schnellstens erstmal abholen und selbst von einer Werkstatt eures Vertrauens prüfen lassen.

Prinzipiell hat der Verkäufer hier ein Nachbesserungsrecht. Deswegen auch in eine Werkstatt EURES Vertrauens. Lässt der Käufer die Reparatur einfach so machen, ist das sein Problem und seine Kosten. Einfach so reparieren und dem VK die Rechnung übergeben ist nicht, weil VK das Recht auf Nachbesserung hat. Das würde er dir im Falle einer Reparatur auf seine Veranlassung nehmen, das geht nicht...

Er hat dem VK diesen Mangel mitzuteilen damit der VK diesen beheben kann. Schlägt die Nachbesserung 2 Mal fehl, kann der K vom Vertrag zurücktreten.

Also, wenn der VK den Wagen repariert hat, dann schnell zum Anwalt, denn das sieht nach Ärger aus...

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#2
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort,

Also habe mit Käufer Telefoniert, er fordert jetzt erstmal 200,00€ für Abschleppkosten.

Wagen steht jetzt irgendwo in einer Werkstatt, ein Meister hat festgestellt dass die Öl Pumpe Defekt ist und dazu noch der Turbo kaputt gegangen ist. Reparatur Kosten ca. 2000,00€.
Laut Werkstatt ist der Turbo Kaputt gegangen wegen der Öl Pumpe.

Wir haben ein Vertrag gemacht, es ist ein Normaler Vertrag aus Mobile.de, leider hab ich nichts in den Vertrag erwähnt wegen der Kontroll-Leuchte, ich denke mein Pech.

Na ja er hat auf jeden fall keine Lust mehr auf das Auto und möchte aus den Vertrag zurück treten, kann ich auch nach vollziehen.

Ich denke egal was ich und mein Bekannter machen, steht das Pech auf unserer seite.


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#3
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

In den Vertrag steht folgendes,

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft Fahrzeug Gewerblich…………….

Es ist ja ein Privat verkauf.


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#4
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe zusätzlich mit einen Rechtanwalt Telefoniert,

Er sagte zu mir dass das was im Vertrag steht ( s.o. ) so weit in Ordnung ist, das ich nichts im Vertrag geschrieben habe wegen der Öl Kontrollleuchte ist nicht so schlimm, letztendlich hab ich Ihm da drauf hingewiesen das die Kontrollleuchte ab und zu angeht. Ich könnte zu den Käufer sagen das ich das Auto nicht mehr zurück nehme da ich Ihm auf die Kontrollleuchte hingewiesen habe und er trotzdem das Fahrzeug gekauft hat.

Der Käufer hat mich auch noch zwischenzeitlich angerufen und hat mir mitgeteilt das der Meister gesagt hat das die Pumpe schon länger Defekt ist und es war nur frage der zeit bis es richtig kaputt geht.
Käufer hat schon zwischenzeitlich selbst mit einen Rechtanwalt Telefoniert und er teilte Ihm mit das er 2 Wochen Rückgabe Recht hat.

Ich habe langsam Kopfschmerzen wegen der sache.:(


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Die Gewährleistung wurde rechtsgültig ausgeschlossen. Also Pech für den Käufer.

Der Käufer müsste Ihnen Arglist beweisen, da hier Aussage gegen Aussage steht, wird er das nicht können.

Ich würde da gar nichts machen, sowas ist das Risiko bei einem Privatkauf.

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" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Was ich immer verdächtig finde, sind solche Aussagen der Gegenseite wie "der Meister hat gesagt" und "hat auch schon mit Anwalt telefoniert" usw.

Solange nichts konkretes in Schriftform auf Sie zukommt, würde ich erst mal abwarten und mich bis dahin (und darüberhinaus) auf die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses berufen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, 2 Wochen Rückgabe Recht gibt es nicht, wie ich das ganze so verstehe wenn jemand Privat Fahrzeug kauft und 5 min später geht er kaputt, hat der Käufer Pech oder wie? endseiden ich habe Ihm was verschwiegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Diese zwei Wochen beziehen sich lediglich auf Fernabsatzverträge. Lassen Sie sich keine Märchen erzählen. Hierbei gibt es ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Sat 1 FernAbsG i. V. mit § 361a BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Ich habe Persönlich keine Ahnung wie ich mich jetzt in dieser Situation verhalten soll, ich meine, ich habe Ihm alles über das Fahrzeug gesagt. Er hat selbst entschieden das Fahrzeug zu Kaufen und mit dem Problem ( Öl Kontrollleuchte ) zu Fahren.


Dann hat der Käufer eben SEINE Entscheidung getroffen, dass Fahrzeug so zu nehmen wie es ist.

@TE: Zurücklehnen und entspannen würd ich mal meinen. ;)

-- Editiert am 13.03.2009 22:30

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
David2407
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke an alle für die Antworten, bis jetzt kamm nichts :)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

So schaut's aus.

Bei Gewährleistungsausschluß und ohne Möglichkeit, dem VK arglistiges Verschweigen nachzuweisen, ist in der Tat der K der Dumme - aber das erkauft man sich eben, wenn man privat billiger einkauft als beim Händler. Das Risiko muß man dann selbst einschätzen und ggfs. geschickt minimieren (etwa indem man vor dem Kfz-Kauf eben mal 50 EUR bei der Dekra investiert in einen gründlichen Check).

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