Auto Verkauft ok jetzt Getriebeschaden

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mouna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto Verkauft ok jetzt Getriebeschaden

Hallo
Im September 2008 hab ich mein einen 1998`er Peugeot 806 über Ebay verkauft.
(Die ganzen Sätze mit keine Haftnung etc. waren vorhanden)
Ein Herr aus Hamburg hat den Wagen gekauft. Ich selbst wohne in Frankfurt. Daher hat er das Auto nicht vorher angeschaut und Probe gefahren. An dem Tag des Auktionsendes riß mir das Kupplungsseil. Eine Fachwerkstatt hat das nun noch repariert und der Wagen wurde abgemeldet und nicht mehr benutzt. Der Herr aus HH kam wegen seines Urlaubs erst 41/2 Wochen später um den Wagen abzuholen Er hat den Wagen angeschaut und wir haben noch zusätzlich einen Kaufvertrag (Autoscout24) aufgesetzt. Der Herr fuhr weg und kam nach 10min wieder zurück und sagte der 3. Gang ginge nicht rein. (Als ich den Wagen nach der Kupplungsrep. von der Werkstatt holte war alles ok danach wurde er nie mehr gefahren und stand 4 Wochen still). Ich war etwas ratlos und er fuhr dann mit dem Wagen nach HH zurück. 1 Woche später kam ein Mail das Getriebe wäre kaputt. Ich sagte ihm das ich mir das nicht vorstellen könne und er solle doch noch eine andere Werkstatt aufsuchen, weil es ja ok war bei mir. Jetzt nach 3 Monaten kommt wieder eine Mail das auch eine andere Werkstatt sagte das Getriebe sei defekt und kostet zur Rep. 2000€. Klar das er jetzt Geld zurück will oder den Wagen umtauschen. Also nun meine Frage:
Muß ich ihm Geld zurück zahlen? Hafte ich für den Schaden (wie gesagt wußte ich nichts davon wenn es überhaupt ein Getreibeschaden ist) Natürlich tut es mir auch leid und ich hätte den Wagen natürlich nicht verkauft wenn ich es gewußt hätte.

mfG

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9 Antworten
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#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

der Mangel war bei Übergabe vorhanden, bekannt und der Käufer hat diesen letztendlich akzeptiert in dem er das Fahrzeug trotzdem mit genommen hat.

Es kann doch gut sein das dass Kupplungsseil falsch eingestellt war und durch die weitere Benutzung ohne Fehlerbehebung das Getriebe kaputt gegangen ist.

Ich sehe hier keine Pflichten für Sie irgend etwas zu zahlen.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mouna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank mal für die schnelle Antwort.
An diese Möglichkeit habe ich gar nicht gedacht das das Kupplungsseil falsch eingestellt war und dadurch das Getreibe kaputt ging. Vielen 'Dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** (Die ganzen Sätze mit keine Haftnung etc. waren vorhanden) ***

Da kann man schreiben was man will...entscheidend ist wie der Auktionstext lautete und ob der Mangel bekannt war, oder nicht. Ebenso ist der Kaufvertrag entscheidend. Wenn da irgendwas drin steht ala: Gekauft wie gesehen und nach Probefahrt sind sie wahrscheinlich raus aus der Sache. Steht da jedoch: Das Fahrzeug ist mängelfrei etc können sie ein Problem bekommen.



*** Der Herr fuhr weg und kam nach 10min wieder zurück und sagte der 3. Gang ginge nicht rein. ***

Dann ist es ein Mangel, der vom Zeitpunkt des Verkaufes vorhanden war, da ein Getriebe normalerweise nicht nach 10 min kaputt geht.

Ohne die Auktion und den Kaufvertrag zu kennen, ist es ziemlich schwer hier eine Meinung abzugeben. ;)

die_wurzel

P.S.: Ehrlich gesagt kann ich mir auch nur schwer vorstellen, dass sowas nicht auffällt. Wer kauft den ein Auto, dass er gleich mitnehmen möchte ohne Probefahrt?

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 20:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mouna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zum Auktionstext: Kann ich nicht mehr nachvollziehen, da es vor über 60 Tagen war. Es stand aber sowas von keine Garantie oder Rücknahme drin. Und Bastlerfahrzeug aufgrund des Alters.
Der Kaufvertrag ist von Autoscout24. Da steht:Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung....... ........gilt nicht bei Vorsatz oder Gefährdung der Gesundheit von Leib und Leben etc...
Als ich den Wagen bei Ebay verkaufte war alles ok. Erst am Morgen des Auktionsendes (Auktionsende war Abends ca. 21:00 oder so) ist das Kupplungsseil gerissen. Der Wagen wurde in eine Werkstatt geschlepppt (Beleg vorhanden) und repariert. Das Getreibe war nicht kaputt. Von der Werkstatt zu mir heim sind es ca. 12-14km maximal. Bei der Überführung von der Werkstatt ist mir auch nix aufgefallen. Danach stand das Fahrzeug 4!/2 Wochen abgemeldet bis zur Abholung. Das Auto wurde vom Käufer besichtigt der Motor lief und wurde vom Käfer geprüft. Warum er keine Probefahrt gemacht hat kann ich nicht sagen (Kurzzeit Kennzeichen hatte er dabei). Wir haben dann einen zusätzlichen Kaufvertrag gemacht (wie gesagt Autoscout) und er ist weggefahren. kam nach 10 min. und sagte der Gang geht schwer rein. (Ich selbst hab ihn rein bekommen.) Dann ist er zurück bis Hamburg gefahren und erst nach 3-4 Tagen kam die Mail das das Getriebe kaputt sei. (Das war im Oktober.) Erst jetzt kam die 2. Mail das mehrere Werkstätten bestätigt haben das ein Getriebedefekt vorhanden sei. (Jetzt im Januar 09) D.H. das Auto ist inzwischen 21/2 Monate gefahren worden (oder auch nicht, weiß ich nicht)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Es stand aber sowas von keine Garantie oder Rücknahme drin.



Ja , bei Ebay schreibt jeder so rein was er möchte...egal ;)

quote:
Und Bastlerfahrzeug aufgrund des Alters.


Ok..mit Bastlerfahrzeug haben sie halt ein Fahrzeug mit Defekten verkauft. Das sollte dem Käufer klar sein. Wieso ein Fahrzeug wegen dem "Alter" ein Bastlerfahrzeug sein soll, kann ich jetzt nicht so nachvollziehen.

Nichtsdestotrotz haben sie in ihrem Angebot ja erwähnt, dass es sich um ein Fahrzeug mit Defekten handelt (hoffentlich auch im Kaufvertrag, da sie den Auktionstext ja scheinbar nicht gespeichert haben).

Die Verträge von "autoscout" kenne ich leider nicht. :(

quote:
Erst jetzt kam die 2. Mail das mehrere Werkstätten bestätigt haben das ein Getriebedefekt vorhanden sei. (Jetzt im Januar 09) D.H. das Auto ist inzwischen 21/2 Monate gefahren worden (oder auch nicht, weiß ich nicht)


Dann müssen sie meiner Meinung nach dafür auch nicht haften, da sie ja ein Bastlerauto verkauft haben und der Mangel auch nicht sofort reklamiert wurde.

die_wurzel

P.S.: Nachdem ich hier schon "belehrt" worden bin (nix für ungut an denjenigen)...dies ist natürlich nur meine persönliche Meinung bzw Erfahrung und keine verbindliche Rechtsauskunft.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mouna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Bastlerfahrzeug aufgrund des alters deshalb weil der Wagen Kratzer an der Karosserie hatte und 2 Beulen, die aber im Kaufvertrag und im Auktionstext beschrieben und Fotografiert wurde.
Naja das er den Gang nicht reinbekommt wurde ja schon nach 10 min. Reklamiert (Ich bekam den Gang rein). Der Käufer hat das Kfz dann aber mitgenommen und nach 3-4 Tagen einen Getriebedefekt reklamiert. Die Strecke nach HH ist er ja auch gefahren. Nachdem ich ihm schrieb er solle noch eine andere Werkstatt fragen da ich mir einen Getreibedefekt nicht vorstellen kann hab ich erst mal 2 Monate nichts gehört und erst jetzt kam wieder eine Mail das mehrere Werkstätten einen Getriebedefekt diagnostiziert haben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
hab ich erst mal 2 Monate nichts gehört


Dann lassen sie einfach auch nichts von sich hören die nächsten 2 Monate ;)

Alles was nicht irgendwie schriftlich fixiert wurde ist erstmal Aussage gegen Aussage. Wenn der Käufer sie jetzt verklagen will, würde ICH es darauf ankommen lassen.

Blöd ist natürlich, dass sie die Auktion nicht abgespeichert haben. Aber nach 2 Monaten wegen einem Defekt bei einem Privatverkauf von einem Bastlerfahrzeug Zoff zu machen, würde mir als Verkäufer keine schlaflosen Nächte bereiten. ;)

Wenn da in dem Kaufvertrag sonst keine weitere Klausel drin steht wegen evtl Gewährleistung etc würde ich mich an ihrer Stelle entspannt zurück lehnen.

die_wurzel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mouna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

ok
vielen dank das beruhigt jetzt doch ein wenig. Ich werde mir morgen vom Mechaniker noch bestätigen lassen, das das Getriebe ok war und nur das Kupplungsseil gerissen war und den aktuellen KM stand bei der Werkstatt. Den verglichen mir dem KM Stand auf dem Kaufvertrag ergibt das ich nur noch die 12-14 KM von der Werkstatt nach hause gefahren bin mit funktionierendem Getriebe.

Danke und

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Ich würde gar nicht reagieren, wenn der Käufer was von sich gibt.

Nach dem bisher geschriebenen ist kein Anspruch des Käufers zu erkennen.

Die Gewährleistung scheint rechtlich gültig ausgeschlossen zu sein.





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" --- OO ---"

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