Auto-Vorvertrag abgeschlossen - Rücktritt?

22. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)
Auto-Vorvertrag abgeschlossen - Rücktritt?

Hallo!

Ich frage im Auftrag meines Vaters.

Dieser hat letztes Jahr einen sog. Vorvertrag über 1 Neuwagen unterschrieben.
Darin stand, dass solange der Verkäufer keine Bestätigung schickt (und dafür hätte dieser 3 Wochen Zeit) der Vertrag noch nicht rechtskräftig ist.

Nun überlegte es sich mein Vater anders und schreib eine Rücktrittserklärung des Vorvertrages (innerhalb von 10 Tagen) NOCH EHE der Verkäufer die Bestätigung schickte.

Diese kam 1 Tag später an und im Laufe der Auseinandersetzung setzte der Verkäufer (willkürlich?) 15% des Neupreises fest, um meinen Vater aus dem Vertrag zu entlassen. Der Wagen hatte, falls von Interesse eine Lieferzeit von 4-7 Monate!

Ist das alles so rechtens?

Viele Grüsse,
MurphysLaw

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das kommt auf den genauen Wortlaut des Vorvertrages an!
Zunächst tendierte ich zu deiner Ansicht - die jedoch nicht korrekt ist.
Dein Vater hat eine rechtsverbindliche Bestellung erteilt. Der Verkäufer ist jedoch erst dann an den Vertrag gebunden, wenn er eine Bestätigung erteilt hat.
Das mag zunächst nicht gerecht klingen ist aber übliche Praxis bei jedem Einkauf!
Die "Rücktrittserklärung" ist also völlig wirkungslos! Nimmt der Verkäufer sie an, kann er aber einen Schadensersatz verlangen, wobei 15% mir durchaus für relevant erscheinen.
Es wäre Ratsam hier einen RA aufzusuchen!

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#2
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo!

Wie aber kann das sein, dass der VK "Schadensersatz" benötigt, wenn der Wagen doch erst in 4-7 Monaten fertig wäre?
Und wie kann es sein, dass der VK quasi vom Vorvertrag zurücktreten könnte, der Käufer aber nicht? Sowas ist doch nicht haltbar oder etwa doch?
Sobald ich den Vorvertrag habe, setz ich das rein!

Gruss,
MurphysLaw

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#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Recht und gefühlte Gerechtigkeit sind mitunter 2 Paar Schuhe ...

Ich bin sicher, dass die AGB des Verkäufers für genau den von Ihnen beschriebenen Fall so ausgeführt sind, dass der Verkäufer nach gängiger Rechtsprechung die 15% Schadensersatz zugesprochen bekommt.
Durch die Bestätigung des Verkäufers ist nämlich ein Kaufvertrag zustande gekommen, der einzuhalten ist.
Googeln Sie sich da mal ein, es gibt zig Gründe dafür, dass Verträge einzuhalten sind ...


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" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

quote:
Wie aber kann das sein, dass der VK "Schadensersatz" benötigt, wenn der Wagen doch erst in 4-7 Monaten fertig wäre?

Engangener Gewinn, Ersatz bereits getätigter Aufwendungen, ...

15% gelten in der städigen gängigen Rechtssprechung als nit unangemessen und wären durchaus durchsetzungsfähig.



Und wie kann es sein, dass der VK quasi vom Vorvertrag zurücktreten könnte, der Käufer aber nicht?
Der VK konnte gar nicht zurücktreten, da es ohne seine Bestätigung keinen Vertrag gab. Alles was es gab, war offenbar das Angebot deines Vaters einen bestimmten Wagen zu bestimmten Bedingungen vom VK zu erwerben. Ob da non Vorvertrag oder Kurzdiwumm darüber steht ist meist unerheblich.

Sofern es ein verbindliches Angebot des Vaters war, existiert kein Rücktrittsrecht von diesem Angebot.


Aber wie gesagt, da müsste man mal den Inhalt des Vertrages kennen ...



Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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