Auto abgbrannt (Privatkauf)

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
GaYm0r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto abgbrannt (Privatkauf)

Habe mir Privat über mobile.de ein Auto gekauft 27.000€
Dieses Auto besaß eine Unterbodenbeleuchtung (UBB) die von einer Fachwerkstatt eingebaut war, aber nicht eingetragen war.(1 Röhre war defekt so das kein einschalten möglich war.Verkäufer gab mir Austauschröhre mit die aber nicht passte.Also habe ich mir eine nachbestellt und in dieser Zeit ist das Auto abgebrannt.Versicherung zahlt selbstverständlich nicht da es keine Eintragung hatte wo ich ja nichtmals die Möglichkeit hatte.

Die Versicherung hat mir aber mein Auto laut Kaufvertrag versichert wo ein Vermerk der UBB war.

Auto von 27.000 € ist weg
Garage von 5000€ ist auch mit abgebrannt.

wer haftet hier?

Die Fachwerkstatt hatte den Einbau schwarz gemacht und streitet natürlich alles ab und Rechnung gibs selbstverständlich auch keine.

Problem nach Autokauf?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)


1. War das Auto kaskoversichert?
2. Ist es aufgrund der Unterbodenbeleuchtung abgebrannt?

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#2
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

mal zu besseren Verständnis, wofür ist eine Unterbodenbeleuchtung da? Doch nicht etwa zum Beleuchten des Fahrzeugunterbodens, oder etwa doch??? Hab ich irgend etwas verpasst??

Gruß doko

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#3
 Von 
GaYm0r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Ja Vollkasko vorhanden

2. Ja sie ist definitiv deswegen abgebrannt.


UBB ist halt nur rein optisch gedacht.Im groben nur zum Beleuchten des Unterbodens

hier ein Bild dazu
http://www.plasmaglow.com/5277/fusion.gif

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#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn die Versicherung tatsächlich nach Kaufvertrag eine Deckung zugesagt hat, sollte sie auch zahlen, nur ich denke ohne Streit und Anwalt / Gericht wird da garnichts passieren.

Viel Erfolg ;)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich nehme an. die Versicherung hat eine Deckung für die HAFTPFLICHTversicherung zugesagt, dann dürfte sie den Wert des Auto´s nicht erstatten, höchstens die abgebrannte Garage, falls diese nicht Eigentum des Versicherten ist.
Aber: Wer so eine komische Kellerleuchte unters Auto baut, wird wohl leer ausgehen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

also offiziel war keine leuchte am auto! inoffiziel war sie aber dran!

ich würd sagen dumm gelaufen, da hat sich einer ins fettnäpfchen gesetzt. wenn es zwar im kaufvertrag drinsteht aber sich kein fachmann bereit erklärt das teil montiert zu haben, hat es wohl ein laie montiert u. somit gibts da keinen versicherungsschutz.

ob das teil eingetragen ist od. nicht spielt da meiner meinung nach keine rolle, kann mir ja vom bäcker keine gasleitung legen lassen.

die eintragung spielt meiner meinung nach nur ne rolle falls die rennleitung mal guggt od. es zeit zum tüven ist.
eingetragen wäre es sowieso nicht als ubb sondern nur als einstiegshilfe dann aber auch nur wenn es mit dem türkontakt verbunden wäre u. es im fahrzeuginneren nochmal einen schalter gibt mitdem man es trotz offener tür ausschalten kann.

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#7
 Von 
GaYm0r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das wollte ich ja machen lassen.
Nur wie sollte ich das denn anstellen eine Röhre ging ja nicht und er hat mir ne Ersatzröhre mitgegeben die aber nicht passte.
Danach habe ich mir sofort ne neue Fahrausstiegshilfe bestellt und als die ankam war es ja schon zu spät.

Ausserdem wenn 1 Röhre in ner Reihenschaltung nicht funzt fliesst ja auch kein Strom.soweit habe ich Gedacht , wo sollte ich denn da einer Fehler machen besonderst wenn die Versicherung mir das auch so noch versichert hat, und jetzt will sie halt nicht bezahlen.

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#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,

>>wo sollte ich denn da einer Fehler machen besonderst wenn die Versicherung mir das auch so noch versichert hat, und jetzt will sie halt nicht bezahlen. <<

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung das "so" versichert hat.
Die haben das Kfz ganz einfach versichert, wie das tgl. x-tausendmal passiert. Was im Kaufvertrag steht, interessiert den Versicherungsmenschen, abgesehen von den Schlüsselnummern, herzlich wenig.

Da die eingebaute Unterbodenbeleuchtung nicht in den Papieren eingetragen war, ist wohl die Argumentation der Versicherung folgende:
Betriebserlaubnis ist durch Einbau eines Geräts, das unter normalen Umständen keine Zulassung bekommt, erloschen. Damit ist die Versicherung, zumindest im Bereich der Kaskoversicherung, leistungsfrei.

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#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

meiner meinung nach besteht die einzige möglichkeit darin die werkstatt heimzusuchen ;o) u. sie um ne rechnung zu bitten, ich denke wenn da was in die kaffeekasse fliest werden sie dir evtl. was austellen.
so nach dem motto du stellts ne rechnung aus bezahlst dafür die "steuern" u. ich zahl die steuern in die kaffeekasse ein.

wenn es ein fachmann eingebaut hat muss die versicherung ja davon ausgehen das es ordentlich gemacht wurde, u. somit wird die versicherung evtl. das geld vom hersteller der ubb zurückholen, da diese ja etwas vermurkst haben müssen. da ja ein fachmann am werk war, der weiß wie er was zu tun hat.

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#10
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Runde 33.000 Euro für´n Almosen in der Kaffekasse riskiern? Was meinst Du, an wen sich die Versicherung beim Auftauchen einer Rechnung wenden wird?
Das Ganze läuft unter "richtig Pech gehabt" und bedarf wohl einiges an Energie, um eine Chance auf Zahlung durch die Versicherung zu erhalten.
Das Ganze sollte am besten als Mahnung auf diversen Internetseiten zu finden sein, seine Autos nicht durch Verbasteln von prolligem Schnullikram vom Versicherungsschutz zu befreien.
Ich drück dem Geschädigten dennoch die Daumen für eine Regelung durch die Assekuranz.

Gruß, W.H.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

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#11
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Das Ganze sollte am besten als Mahnung auf diversen Internetseiten zu finden sein, seine Autos nicht durch Verbasteln von prolligem Schnullikram vom Versicherungsschutz zu befreien.<<

100% Zustimmung!!!!

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