Auto abmelden ohne Papiere

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bob496
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto abmelden ohne Papiere

Hallo,

ich habe meine Auto an einen Holländer verkauft ohne einen schriftlichen Kaufvertrag. Fahrzeugschein und Brief hat er, die Kennzeichen habe ich. Das Auto ist noch auf mich angemeldet und der Käufer meldet sich nicht mehr und hat das Auto nicht umgemeldet. Vom Käufer habe ich keinerlei Daten, lediglich eine Handynummer. Wie kann ich das Auto nun abmelden.

Bitte keine Kommentare darüber wie dumm das war. Das weiß ich mittlerweile auch...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Nein, du kannst dein ex Fahrzeug nicht Abmelden.
In einem regulären Kaufvertrag, gibt es einen durchschlag für die Zulassungsstelle, sowie eine für die Versicherung.

So leid es mir tut, Du hast deshalb nichts in der Hand. Du kannst die Versicherung kündigen, aber keine Ahnung was mit der Zulassung und deren verbindlichen Steuern passiert.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mit den Schildern zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden. Dort die SItuation klären, natürlich kann und muss man das Auto abmelden, bis zu diesem Zeitpunkt müssen SIe noch Versicherung und Steuern zahlen.

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#3
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Mit den Schildern zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden. Dort die SItuation klären, natürlich kann und muss man das Auto abmelden, bis zu diesem Zeitpunkt müssen SIe noch Versicherung und Steuern zahlen.

Ohne Papiere? Es ist Unmöglich, nur mit den Kennzeichen das Fahrzeug abzumelden. Wie soll das gehen?

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Au-dee):
Ohne Papiere? Es ist Unmöglich, nur mit den Kennzeichen das Fahrzeug abzumelden. Wie soll das gehen?



Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle.


Zitat (von Bob496):
Wie kann ich das Auto nun abmelden.



Du musst das ganze mit der Zulassungsstelle klären.


Zitat (von Bob496):
der Käufer meldet sich nicht mehr und hat das Auto nicht umgemeldet.



Das kann er in der Regel nicht ohne Kennzeichen.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Bob496):
die Kennzeichen habe ich.

Ist auf den Kennzeichen ein QR-Code drauf?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)



Zitat (von Au-dee):
Zitat (von AltesHaus):
Mit den Schildern zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden. Dort die SItuation klären, natürlich kann und muss man das Auto abmelden, bis zu diesem Zeitpunkt müssen SIe noch Versicherung und Steuern zahlen.

Ohne Papiere? Es ist Unmöglich, nur mit den Kennzeichen das Fahrzeug abzumelden. Wie soll das gehen?


Das kommt öfter vor, als Sie vermuten. Oft sind die Papiere nicht mehr aufzufinden. Der Wagen ist auf den TE angemeldet, er kann sich ausweisen, so kann er den Wagen auch ohne Papiere abmelden.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Was man übrigens nicht machen sollte, wäre den den Verlust des Briefes und des Scheines bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle zu melden. Denn die verlangen eine Versicherung an Eides statt über den Verlust. Und da man ja weis wer den Brief hat ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nun, was spräche dagegen die Warhheit zu sagen, dass der Wagen verkauft wurde (mündliche Kaufverträge sind ja rechtsgültig), der Käufer mit den Papieren perdü ist mit dem Versprechen den Wagen umzumelden, was nicht geschehen ist. Ich würde das Auto SOFORT abmelden.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nun, was spräche dagegen die Warhheit zu sagen, dass der Wagen verkauft wurde (mündliche Kaufverträge sind ja rechtsgültig), der Käufer mit den Papieren perdü ist mit dem Versprechen den Wagen umzumelden, was nicht geschehen ist.

Das Problem ist, das man dann in der Regel mitgeteilt bekommt, das das ohne Papiere nicht möglich ist.
Da hilft dann auch der Passierschein A38 nicht weiter ... :)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nun da habe ich andere Erfahrungen gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nun da habe ich andere Erfahrungen gemacht.

Vermutlich weil Du Passierschein A39b hattest ... :grins:

Versuchen kann man es natürlich, es gibt auch Ausnahmen vonder Regel ... kommt auf den Mitarbeiter an, an den man gerät.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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