Hallo liebes Forum,
ich hatte vor ca. 4-5 Jahren ein Auto von einem Vertragshändler gebraucht als unfallfrei gekauft. Nun wirft das Auto ziemliche Blasen, man merkt, wie die Karosserie verzogen ist und dass die Heckstange einen dunkleren Lack hat als der Rest.
Ich gehe davon aus, dass das Auto als unfallfrei verkauft wurde, obwohl es einen Unfall hatte...
Ob das so ist, werde ich herausfinden, indem ich den Vorbesitzer kontaktieren werden.
Meine Frage ist nun ob habe ich (sollte es ein Unfallfahrzeug sein) nach 4-5 Jahren noch einen Rechtsanspruch habe? Soweit ich weiß, ist dies doch arglistige Täuschung, bloß mir ist nun entfallen wann die Beanstandung spätestens erfolgen muss.
Könnt ihr mir helfen?
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Auto als unfallfrei verkauft
6. Juni 2011
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Frage vom 6. Juni 2011 | 23:22
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto als unfallfrei verkauft
Problem nach Autokauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Juni 2011 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum, bei gebrauchten Sachen kann diese sogar auf 1 Jahr verkürzt werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#3
Antwort vom 8. Juni 2011 | 00:18
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
Dahin geht ja wohl die Frage:
Sehr, sehr theoretisch könnte man da an die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung denken.
Das geht laut § 124 BGB
bis zu zehn Jahre lang. Allerdings muss man spätestens 1 Jahr nachdem man die Täuschung entdeckt hat die Anfechtung erklären.
Daß man hier die eklatanten Mängel mindestens 3 Jahre lang nicht bemerkt hat, wird man wohl kaun plausibel darstellen können.
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