Auto als unfallfrei verkauft

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
coffee2go
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto als unfallfrei verkauft

Hallo liebes Forum,

ich hatte vor ca. 4-5 Jahren ein Auto von einem Vertragshändler gebraucht als unfallfrei gekauft. Nun wirft das Auto ziemliche Blasen, man merkt, wie die Karosserie verzogen ist und dass die Heckstange einen dunkleren Lack hat als der Rest.
Ich gehe davon aus, dass das Auto als unfallfrei verkauft wurde, obwohl es einen Unfall hatte...

Ob das so ist, werde ich herausfinden, indem ich den Vorbesitzer kontaktieren werden.

Meine Frage ist nun ob habe ich (sollte es ein Unfallfahrzeug sein) nach 4-5 Jahren noch einen Rechtsanspruch habe? Soweit ich weiß, ist dies doch arglistige Täuschung, bloß mir ist nun entfallen wann die Beanstandung spätestens erfolgen muss.

Könnt ihr mir helfen?

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum, bei gebrauchten Sachen kann diese sogar auf 1 Jahr verkürzt werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)





Dahin geht ja wohl die Frage:

Sehr, sehr theoretisch könnte man da an die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung denken.

Das geht laut § 124 BGB bis zu zehn Jahre lang. Allerdings muss man spätestens 1 Jahr nachdem man die Täuschung entdeckt hat die Anfechtung erklären.

Daß man hier die eklatanten Mängel mindestens 3 Jahre lang nicht bemerkt hat, wird man wohl kaun plausibel darstellen können.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen