Hallo,
ich mache mir gerade etwas sorgen vielleicht übereilt und unvernünftig gehandelt zu haben. Und zwar habe ich meinen uralt BMW bei einem Händler vorbeigefahren um mir ein Angebot dafür machen zu lassen. Der Händler bot mir gegen Vertrag buw Ankaufsschein und Barzahlung an den Wagen gleich bei ihm zu lassen. Er würde ihn dann am nächsten Werktag abmelden.
Soweit so gut..aber ich mache mir sorgen ob der Händler ihn auch wirklich am Montag abmeldet? Ist ein KFZ-Händler theoretisch dazu verpflichtet?
Ich habe beim Verkauf nicht daran gedacht und mache mir jetzt sorgen was passieren könnte wenn er ihn nicht abmeldet?
Kann mir jemand da weiterhelfen?
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Auto an Händler verkauft- Abmeldepflicht?
18. Januar 2014
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Frage vom 18. Januar 2014 | 14:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto an Händler verkauft- Abmeldepflicht?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2014 | 23:10
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Was steht denn dazu im KV?
Sie sollten auf alle Fälle die Zulassungsstelle + Ihre Kfz-Vers. unverzüglich über den VK mit Nennung des K inkl. vollständiger Adr. informieren.
Sollte der Händler keine Abmeldung vornehmen, sind Sie weiterhin für Steuer u. Vers. zuständig.
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#2
Antwort vom 22. Januar 2014 | 14:30
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Sollte der Händler keine Abmeldung vornehmen, sind Sie weiterhin für Steuer u. Vers. zuständig.
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Ja, aber auch die Zulassungsstelle ist verpflichtet, den Händler aufzufordern, das Fahrzeug um - oder abzumelden.
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