Hallo.
Ich habe mir einen Wagen angeschaut und angezahlt. Ohne schriftlichen Vertrag. Am selben Tag noch bescheid gegeben, dass ich den Wagen doch nicht nehme. Verkäufer besteht jetzt darauf, dass ich den Wagen nehmen muss und will die Anzahlung nicht zurück geben. Ist dies rechtens?
MfG.
Auto angezahlt, Verkäufer besteht auf Abholung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ja. Es besteht ein Vertrag (wenn auch kein schriftlicher). Und dieser ist einzuhalten.ZitatIst dies rechtens? :
Durch die Anzahlung ist auch nach meiner Auffassung ein Vertrag zustande gekommen. Nur aus "jux und dollerei" zahlt man ja kein Auto an.
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Hallo,
Üblich ist mindestens, dass bei Vertragsabbruch der Verkäufer die Anzahlung behalten darf (als Schadenersatz); deshalb macht man das doch.Zitat:und will die Anzahlung nicht zurück geben.
Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass nur ein geringerer oder sogar gar kein Schaden entstanden ist.
Um welche Beträge geht es denn?
Stefan
ZitatOhne schriftlichen Vertrag. :
Irrelevant.
Relevant ist, was vertraglcuh vereinbart wurde.
Eine Anzahlung ist chon mla ein starkes Indiz für eine Kaufabsicht.
Kann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll?
Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.ZitatKann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll? :
Zitat:Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.ZitatKann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll? :
Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. Ich dachte bisher immer, die Anzahlung sei quasi nur ein Ernsthaftigkeitsbeweis zwischen den Parteien.
Die gibt es auch nicht, aber jegliche Vertragsauflösung ist dann Verhandlungssache. Ich persönlich, als VK, würde der Vertragsauflösung sicherlich nicht zustimmen ohne die Zustimmung des K die Anzahlung behalten zu dürfen.ZitatMir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. :
Zitat:Die gibt es auch nicht, aber jegliche Vertragsauflösung ist dann Verhandlungssache. Ich persönlich, als VK, würde der Vertragsauflösung sicherlich nicht zustimmen ohne die Zustimmung des K die Anzahlung behalten zu dürfen.ZitatMir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. :
Hier existiert ein Vertrag. Der VK kann auf Erfüllung klagen.
Zitat:Zitat:Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.ZitatKann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll? :
Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. Ich dachte bisher immer, die Anzahlung sei quasi nur ein Ernsthaftigkeitsbeweis zwischen den Parteien.
Habe auch nicht behauptet, dass es eine "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten"-Regel gäbe. Mir ist aber im Gegenzug keine "Bei einseitigem Rücktritt einer Partei hat die Gegenpartei diesen zu Akzeptieren und alle Leistungen rückabzuwickeln"-Regel bekannt. Insofern kann der VK die Anzahlung behalten und, wenn er denn will die Füße still halten. Wenn er ein bisschen pokert, verkauft er den Wagen "im geheimen" anderweitig und einigt sich mit dem K nach Verhandlung auf einbehalt der Anzahlung oder zumidnest eines Teils gegen Auflösung des KV.
Da eine endgültige Abnahmeverweigerung des K vorliegt muss er das nicht gehim machen.Zitat"im geheimen" anderweitig :
Die sehe ich jetzt noch nicht.Zitata eine endgültige Abnahmeverweigerung des K vorliegt :
Der K hat gesagt, dass er den Wagen doch nicht nehemen möchte. O.k., aber das sehe ich jetzt nicht als endgültige Weigerung. Der VK hat ihn darauf hingewiesen, dass der K den Wagen abnehmen muss, weil der VK auf der Erfüllung des Vertrages besteht. Meiner Meinung nach wird erst eine weitere Weigerung des K als ENDGÜLTIGE Annahmeverweigerung ausgelegt werden können.
Worauf ich nur hinauswollte, ist, wenn der K den Vertrag nicht erfüllt und ggfs. sogar auf Herausgabe der Anzahlung klagt, wie beweist der VK dann, was genau vereinbart wurde (also welches Kfz zu welchem Preis etc.)?
Er muss es nicht beweisen, nur glaubhaft darlegen. Das kann er z.B. mit der Annonce oder evtl. einer Quittung oder E-Mail....oder....oder....oder......
Hallo,
Verstehe ich nicht. Welche Geschichte soll der Käufer denn erzählen? Also, warum hat er eine Anzahlung geleistet?Zitat:wie beweist der VK dann, was genau vereinbart wurde (also welches Kfz zu welchem Preis etc.)
Wenn dann hat eher der (Ex) Käufer schlechte Karten ohne Belege den Vertrag überhaupt durchzusetzen, oder mindestens die Anzahlung zurückzuerhalten.
Ich muss mich übrigens noch selbst korriegieren, in #3 hatte ich egschrieben: "Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass nur ein geringerer oder sogar gar kein Schaden entstanden ist.".
Das trifft hier aber nicht zu, Schadenersatz gäbe es nur bei berechtigter Vertragsauflösung (z.B. wegen Irrtum).
Stefan
ZitatWelche Geschichte soll der Käufer denn erzählen? Also, warum hat er eine Anzahlung geleistet? :
Ich wollte darauf hinaus, wenn der K behauptet, die Anzahlung sei für den 1000-EUR-Golf gewesen und nicht für den 5000-EUR-BMW, dann sieht es für den Händler mau aus. Vor allem, wenn er den Golf bereits anderweitig verkauft hat...
Hallo,
OK, aber auch das müsste er beweisen.
Das ist halt das Problem wenn man absolut nichts schriftlich macht, am Ende kann niemand irgendetwas durchsetzen.
Stefan
ZitatOK, aber auch das müsste er beweisen. :
Das gilt ja in beiden Richtungen. VK sagt "Auto A", K sagt "Auto B". Ohne Zeugen und schriftlichen Vertrag bleiben damit beide beweisfällig. Wenn aber der VK auch nicht beweisen kann, was der K gekauft haben soll, dann sehe ich nicht, wieso er die Anzahlung behalten können sollte. Das wäre ja ein prima Geschäftsmodell, Auto A ohne Zeugen mündlich verkaufen, dann einen Vertrag über Auto B behaupten und die Anzahlung einkassieren.
Euch ist aber schon klar, dass ihr gerade über ungelegte Eier diskutiert???
Das hat ein Diskussionsforum so an sich.
Interessant wird es dann, wenn die Anzahlung zufällig auch nicht schriftlich festgehalten wurde. "Anzahlung...welche Anzahlung?" Das wäre dann in der Tat ein hervorragendes Geschäftsmodell.ZitatWenn aber der VK auch nicht beweisen kann, was der K gekauft haben soll, dann sehe ich nicht, wieso er die Anzahlung behalten können sollte. :
So oder so. Der K wäre hier in der Bredoullie. Er kann auch nicht so einfach auf Herausgabe der Anzahlung pochen. Irgendeinen gültigen KV muss es ja geben. Eine Anzahlung ohne existenten Kaufvertrag ist wohl auch weltfremd. Und wenn es einen Kaufvertrag gibt steht eine geleistete Anzahlung auch zunächst mal dem VK zu.
Dann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"...
ZitatIch habe mir einen Wagen angeschaut und angezahlt. :
Hast Du dabei gesagt, dass Du den Wagen kaufen willst ? (mal von der Beweisbarkeit abgesehen !)
ZitatDann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"... :
Ja, nur sagt der VK vielleicht das Gegenteil. Dann drehen wir uns wieder im Kreis...
Davon mal abgesehen: wo steht eigentlich zur Debatte, dass es ein gewerblicher VK ist. bzw. überhaupt Golf und BMW zur "Auswahl" stehen? Nicht unwahrscheinlich, dass es nur einen Wagen gibt
Hallo,
Warum gibst du Ratschläge zu einem Betrug?Zitat:Dann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"...
Für was soll er denn sonst eine Anzahlung geleistet haben?Zitat:Hast Du dabei gesagt, dass Du den Wagen kaufen willst ?
Stefan
ZitatJa, nur sagt der VK vielleicht das Gegenteil. Dann drehen wir uns wieder im Kreis... :
Eben. Das Interessante ist ja, wer muß was beweisen? Der VK kann nur beweisen "der K hat ein Auto angezahlt", aber nicht welches...
ZitatWarum gibst du Ratschläge zu einem Betrug? :
Bei der Diskussion über einen fiktiven Fall? Die Frage "was passiert, wenn..." ist doch immer interessant.
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