Auto angezahlt, Verkäufer besteht auf Abholung

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb524421-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto angezahlt, Verkäufer besteht auf Abholung

Hallo.
Ich habe mir einen Wagen angeschaut und angezahlt. Ohne schriftlichen Vertrag. Am selben Tag noch bescheid gegeben, dass ich den Wagen doch nicht nehme. Verkäufer besteht jetzt darauf, dass ich den Wagen nehmen muss und will die Anzahlung nicht zurück geben. Ist dies rechtens?
MfG.

Problem nach Autokauf?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb524421-88):
Ist dies rechtens?
Ja. Es besteht ein Vertrag (wenn auch kein schriftlicher). Und dieser ist einzuhalten.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Durch die Anzahlung ist auch nach meiner Auffassung ein Vertrag zustande gekommen. Nur aus "jux und dollerei" zahlt man ja kein Auto an.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und will die Anzahlung nicht zurück geben.
Üblich ist mindestens, dass bei Vertragsabbruch der Verkäufer die Anzahlung behalten darf (als Schadenersatz); deshalb macht man das doch.

Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass nur ein geringerer oder sogar gar kein Schaden entstanden ist.

Um welche Beträge geht es denn?

Stefan

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb524421-88):
Ohne schriftlichen Vertrag.

Irrelevant.

Relevant ist, was vertraglcuh vereinbart wurde.
Eine Anzahlung ist chon mla ein starkes Indiz für eine Kaufabsicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Kann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll?

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Kann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll?
Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von BigiBigiBigi):
Kann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll?
Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.


Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. Ich dachte bisher immer, die Anzahlung sei quasi nur ein Ernsthaftigkeitsbeweis zwischen den Parteien.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu.
Die gibt es auch nicht, aber jegliche Vertragsauflösung ist dann Verhandlungssache. Ich persönlich, als VK, würde der Vertragsauflösung sicherlich nicht zustimmen ohne die Zustimmung des K die Anzahlung behalten zu dürfen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von BigiBigiBigi):
Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu.
Die gibt es auch nicht, aber jegliche Vertragsauflösung ist dann Verhandlungssache. Ich persönlich, als VK, würde der Vertragsauflösung sicherlich nicht zustimmen ohne die Zustimmung des K die Anzahlung behalten zu dürfen.

Hier existiert ein Vertrag. Der VK kann auf Erfüllung klagen.

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von BigiBigiBigi):
Kann der VK denn ohne schriftlichen Vertrag im Zweifel beweisen, welches Auto zu welchem Kaufpreis gekauft worden sein soll?
Will er das denn? Der VK hat das Geld. Jetzt wäre der K am Zug.


Mir ist die Regelung "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten" neu. Ich dachte bisher immer, die Anzahlung sei quasi nur ein Ernsthaftigkeitsbeweis zwischen den Parteien.


Habe auch nicht behauptet, dass es eine "bei Rücktritt des K kann der VK die Anzahlung behalten"-Regel gäbe. Mir ist aber im Gegenzug keine "Bei einseitigem Rücktritt einer Partei hat die Gegenpartei diesen zu Akzeptieren und alle Leistungen rückabzuwickeln"-Regel bekannt. Insofern kann der VK die Anzahlung behalten und, wenn er denn will die Füße still halten. Wenn er ein bisschen pokert, verkauft er den Wagen "im geheimen" anderweitig und einigt sich mit dem K nach Verhandlung auf einbehalt der Anzahlung oder zumidnest eines Teils gegen Auflösung des KV.

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
"im geheimen" anderweitig
Da eine endgültige Abnahmeverweigerung des K vorliegt muss er das nicht gehim machen.

Signatur:

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
a eine endgültige Abnahmeverweigerung des K vorliegt
Die sehe ich jetzt noch nicht.
Der K hat gesagt, dass er den Wagen doch nicht nehemen möchte. O.k., aber das sehe ich jetzt nicht als endgültige Weigerung. Der VK hat ihn darauf hingewiesen, dass der K den Wagen abnehmen muss, weil der VK auf der Erfüllung des Vertrages besteht. Meiner Meinung nach wird erst eine weitere Weigerung des K als ENDGÜLTIGE Annahmeverweigerung ausgelegt werden können.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Worauf ich nur hinauswollte, ist, wenn der K den Vertrag nicht erfüllt und ggfs. sogar auf Herausgabe der Anzahlung klagt, wie beweist der VK dann, was genau vereinbart wurde (also welches Kfz zu welchem Preis etc.)?

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Er muss es nicht beweisen, nur glaubhaft darlegen. Das kann er z.B. mit der Annonce oder evtl. einer Quittung oder E-Mail....oder....oder....oder......

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wie beweist der VK dann, was genau vereinbart wurde (also welches Kfz zu welchem Preis etc.)
Verstehe ich nicht. Welche Geschichte soll der Käufer denn erzählen? Also, warum hat er eine Anzahlung geleistet?
Wenn dann hat eher der (Ex) Käufer schlechte Karten ohne Belege den Vertrag überhaupt durchzusetzen, oder mindestens die Anzahlung zurückzuerhalten.

Ich muss mich übrigens noch selbst korriegieren, in #3 hatte ich egschrieben: "Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass nur ein geringerer oder sogar gar kein Schaden entstanden ist.".
Das trifft hier aber nicht zu, Schadenersatz gäbe es nur bei berechtigter Vertragsauflösung (z.B. wegen Irrtum).

Stefan

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#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Welche Geschichte soll der Käufer denn erzählen? Also, warum hat er eine Anzahlung geleistet?


Ich wollte darauf hinaus, wenn der K behauptet, die Anzahlung sei für den 1000-EUR-Golf gewesen und nicht für den 5000-EUR-BMW, dann sieht es für den Händler mau aus. Vor allem, wenn er den Golf bereits anderweitig verkauft hat...

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

OK, aber auch das müsste er beweisen.

Das ist halt das Problem wenn man absolut nichts schriftlich macht, am Ende kann niemand irgendetwas durchsetzen.

Stefan

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#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
OK, aber auch das müsste er beweisen.


Das gilt ja in beiden Richtungen. VK sagt "Auto A", K sagt "Auto B". Ohne Zeugen und schriftlichen Vertrag bleiben damit beide beweisfällig. Wenn aber der VK auch nicht beweisen kann, was der K gekauft haben soll, dann sehe ich nicht, wieso er die Anzahlung behalten können sollte. Das wäre ja ein prima Geschäftsmodell, Auto A ohne Zeugen mündlich verkaufen, dann einen Vertrag über Auto B behaupten und die Anzahlung einkassieren.

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Euch ist aber schon klar, dass ihr gerade über ungelegte Eier diskutiert???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das hat ein Diskussionsforum so an sich. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn aber der VK auch nicht beweisen kann, was der K gekauft haben soll, dann sehe ich nicht, wieso er die Anzahlung behalten können sollte.
Interessant wird es dann, wenn die Anzahlung zufällig auch nicht schriftlich festgehalten wurde. "Anzahlung...welche Anzahlung?" Das wäre dann in der Tat ein hervorragendes Geschäftsmodell.
So oder so. Der K wäre hier in der Bredoullie. Er kann auch nicht so einfach auf Herausgabe der Anzahlung pochen. Irgendeinen gültigen KV muss es ja geben. Eine Anzahlung ohne existenten Kaufvertrag ist wohl auch weltfremd. Und wenn es einen Kaufvertrag gibt steht eine geleistete Anzahlung auch zunächst mal dem VK zu.

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#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Dann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb524421-88):
Ich habe mir einen Wagen angeschaut und angezahlt.


Hast Du dabei gesagt, dass Du den Wagen kaufen willst ? (mal von der Beweisbarkeit abgesehen !)

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#24
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Dann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"...

Ja, nur sagt der VK vielleicht das Gegenteil. Dann drehen wir uns wieder im Kreis...

Davon mal abgesehen: wo steht eigentlich zur Debatte, dass es ein gewerblicher VK ist. bzw. überhaupt Golf und BMW zur "Auswahl" stehen? Nicht unwahrscheinlich, dass es nur einen Wagen gibt

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann nimmt der K vielleicht das kleinere Übel und sagt "die 1000 EUR waren 50% Anzahlung auf den 2000-EUR-Golf da und nicht 5% Anzahlung auf den 20.000-EUR BMW dort"...
Warum gibst du Ratschläge zu einem Betrug?

Zitat:
Hast Du dabei gesagt, dass Du den Wagen kaufen willst ?
Für was soll er denn sonst eine Anzahlung geleistet haben?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ja, nur sagt der VK vielleicht das Gegenteil. Dann drehen wir uns wieder im Kreis...


Eben. Das Interessante ist ja, wer muß was beweisen? Der VK kann nur beweisen "der K hat ein Auto angezahlt", aber nicht welches...

Zitat (von reckoner):
Warum gibst du Ratschläge zu einem Betrug?


Bei der Diskussion über einen fiktiven Fall? ;) Die Frage "was passiert, wenn..." ist doch immer interessant.

0x Hilfreiche Antwort

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