Auto aus Erbschaft verschwunden

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)
Auto aus Erbschaft verschwunden

Hallo Forengemeinde!

Wie kann man den Verbleib eines Autos, stammend aus Erbschaft, feststellen?
Wie der Titel schon verrät, ist der Eigentümer/Halter verstorben, der Verbleib des Fahrzeugs ist ungeklärt und äusserst rätselhaft.

Gibt es bei der Zulassungsstelle eine Möglichkeit Abmeldedatum, abmeldende Person und neuen Halter zu erfahren?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hast Du denn Daten (Kennzeichen, Kaufvertrag, Erbschein), die Dich ausweisen, dass Du ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hast?

Die Zulassungstelle HAT die Informationen, ob sie sie rausrückt, ist eine spannende Frage. Hast Du mal vorgesprochen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Fahrzeugdaten und Kennzeichen ist bekannt, natürlich auch Erbschein vorhanden. Die Fahrzeugpapiere sind natürlich mit dem Auto verschwunden.

Persönlich denke ich schon, das mein Interesse berechtigt ist.... als Rechtsnachfolger des Verstorbenen war es ja eigentlich mein Auto :-)))

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4885x hilfreich)

quote:
von Analytik am 14.01.2014 13:57

als Rechtsnachfolger des Verstorbenen war es ja eigentlich mein Auto :-)))

falls es nicht vom Verstorbenen (mein Beileid) verkauft oder verschenkt wurde.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 756x hilfreich)

quote:
Persönlich denke ich schon, das mein Interesse berechtigt ist...


Ohne Papiere wird das aber schwer (jedenfalls für dich), das Auto könnte ja auch verschenkt oder verkauft worden sein.

Zielführend wäre hier wohl eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Diebstahls/Unterschlagung. Der Staatsanwalt kann dann ermitteln, auf wen das Auto jetzt zugelassen ist (wenn es nicht schon nach Lampukistan verbracht worden ist).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Ja selbstverständlich ist natürlich das Auto verkauft bzw. verschenkt worden.....aufgelöst in dem Sinne hat es sich nicht :-))))
Nur kann es ja nicht angehen, das nach dem Tod eines Menschen ein Selbstbedienungsladen eröffnet wird.

Auch kann ein Verstorbener in der Regel nichts mehr verschenken oder verkaufen....und zu Lebzeiten ist dies garantiert nicht geschehen, weshalb mich das schon mal interessieren würde wo es geblieben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Auch kann ein Verstorbener in der Regel nichts mehr verschenken oder verkaufen....und zu Lebzeiten ist dies garantiert nicht geschehen


Was macht dich da so sicher, dass es nicht zu Lebzeiten verkauft oder verschenkt worden ist?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Zum einen war der Verstorbene auf sein Auto angewiesen, hatte es am Todestag noch in Gebrauch. Er hatte auch nicht vor zu sterben und 3-4 Tage nach seinem Tod war das Auto auch noch da... da ist nix von ihm verschenkt worden, wirklich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
und 3-4 Tage nach seinem Tod war das Auto auch noch da


Dann kann es aber eigentlich nur eine Person gewesen sein, die Zugang zur Wohnung hatte.
Kann man da evtl. den Personenkreis auf wenige einschränken?
Kann man evtl. über die Kfz.-Versicherung eine Auskunft bekommen?

-- Editiert Scappler am 14.01.2014 19:23

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 1542x hilfreich)

Wenn du der einzige Erbe bist, dann könntest du Anzeige wegen Diebstahls erstatten. Sollte es mehrere Erben geben, dann würde ich mal mit den anderen Erben sprechen, ob die etwas über den Verbleib wissen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1954x hilfreich)

quote:
Die Fahrzeugpapiere sind natürlich mit dem Auto verschwunden.



Da war also jemand erst in der Wohnung des Verstorbenen und hat dort den Fahrzeugschein (den man nie im Auto aufbewahren sollte und den man für eine Ummeldung immer braucht) samt den Schlüsseln an sich genommen und hat danach mit dem Auto das Weite gesucht?

Hast Du an Dokumenten wenigstens noch > Versicherungsnachweis, letztes TÜV-Protokoll, KfZ-Steuerbescheid?

Also irgendwas, aus dem hervorgeht, dass es das Auto tatsächlich mal gab und damit wenigstens ein paar harte Merkmale benannt werden können?

Wenn es tatsächlich auszuschliessen ist, dass der Verstorbene das Fahrzeug verschenkt hat (s.o. andere Erben?), würde ich dann schnellstens mit etwa verbliebenen Dokumenten zur Polizei, den Sachverhalt schildern und Diebstahlsanzeige erstatten.

Bei der Zulassungsstelle hab ich schon als Privatperson Auskunft/Halterdaten erhalten, weil ich mir gerade noch das Kennzeichen notieren konnte, als einer mein Auto "angedotzt" hat und einfach weggefahren ist > Stichwort: berechtigendes Interesse.
Wenn Du die aktuelle/letzte Versicherungsgesellschaft kennst, dann kannst Du's auch mal über die versuchen.

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Zum einen war der Verstorbene auf sein Auto angewiesen, hatte es am Todestag noch in Gebrauch. Er hatte auch nicht vor zu sterben und 3-4 Tage nach seinem Tod war das Auto auch noch da... da ist nix von ihm verschenkt worden, wirklich nicht.




Da gibt es ja auch noch die KFZ-Versicherung und die Steuer.

Dafür haften zunächst die Erben weiter. Schon deshalb müsste umgehend Strafanzeige erstattet werden.

Vorher sollte man aber den potentiellen "Verkäufer" ansprechen und mit Dem eine Lösung suchen, der sollte ja heraus zu bekommen sein. Ein Strafverfahren könnte bei der weiteren Erbauseinandersetzung hinderlich sein, falls Er/Sie Miterbe ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Das Fahrzeug war definitiv im Besitz des Verstorbenen, Steuer und Versicherung wurden ca. 2 Wochen nach dem Todesfall abgemeldet.

Sicher kann man den Personenkreis einschränken und es kann auch eigentlich nur eine Person an dem verschwinden beteiligt gewesen sein..... aber die offenbart eben nichts. Es ist ein Nachlasspfleger, kein Angehöriger oder Erbe etc.. Vermutlich hat er das Fahrzeug in seiner Familie oder Bekanntenkreis weitergegeben..... Deshalb wäre es interessant zu wissen wo es sich momentan befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es ist ein Nachlasspfleger, kein Angehöriger oder Erbe etc..



Ist denn auch die Nachlassverwaltung angeordnet?

Bevor man da vielleicht unnötig Porzellan zerschlägt, sollte man den Pfleger ansprechen und die Sache aufklären.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Richtig asap... es geht nicht um Porzellan zerschlagen!
Aaaaaber der Pfleger möchte nicht reden und hat Erinnerungslücken :-))) Dementsprechend ist er eine Sackgasse... obwohl Fahrzeugschlüssel und Papiere zu 99% über ihn rausgingen...

Interessant wird das erst, wenn der Verbleib des Autos bekannt ist... dann tauchen da auch neue Aspekte auf.

Es wird ja auch Gründe haben, warum man ein soooo großes Geheimnis um das Auto macht :-)))

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.486 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.115 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen