Auto bei Ebay ersteigert, jedoch schon verkauft

16. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nihilin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto bei Ebay ersteigert, jedoch schon verkauft

Hallo,
ich habe am 16.02.2010 also gestern einen BMW bei Ebay ersteigert. ( Auktionsnummer: 270526598791 ) Nachdem ich den Verkäufer nach unzähligen Anrufen nicht erreicht habe und er auch auf meine Emails nicht antwortete kam heute eine Email an in welcher der Verkäufer vorgibt dass er den Wagen bereits am Samstag also 2 Tage vor Auktionsende für [color=red]11300Euro[/color] sprich für 4228,- Euro mehr , an jemand anders verkauft habe. Er bedauert es sehr schreibt er lapidar, muss mir aber mitteilen dass ich den Wagen nicht bekommen kann, er danke für meine Bemühungen und Verständnis.
Tja, das Problem ist, ich benötige dringend einen Wagen. Nun ist die Frage, wie verhalte ich mich? Was steht mir zu?
Meines Wissens nach verhält es sich so:
- es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, welcher bindend ist
- wenn die Ware (das Auto) nicht vertragsgemäß gegen Zahlung herausgegeben wird. Stehen mir Schadensersatzforderungen zu

Welchen Schadensersatz kann ich fordern? Den Differenzbetrag zu 11300 Euro? Oder den Differenzbetrag zum Schwacke/DAT Wert?
Was ist mit Ausfallkosten, Verzögerungsschaden, Mietwagen etc.?

Bin ich mit seiner Email in der er mir geschrieben hat dass ich den wagen nicht haben könne weil er schon verkauft sei, davon befreit den Wagen nehmen zu müssen aber nun auf Schadenersatz zu bestehen? Denn, ich würde mir dann nun einen anderen Wagen kaufen aber Schadensersatz fordern.
Wenn nein, ab wann kann ich mich um ein andres Auto bemühen? Für den Betrag von 4228 Euro habe ich ihm nun eine Frist von 10 Tagen per Einschreiben Rückschein gesetzt.

Eine Hilfe wäre nett von euch. Da ich noch Student bin will ich genau abwägen was sinn macht und wie ich mich verhalte ohne dass es mir zum finanziellen schaden wird.

Viele Grüße

Maik

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-- Editiert am 16.02.2010 22:33

-- Editiert am 16.02.2010 22:34

-- Editiert am 16.02.2010 22:37

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Der VK behält sich zwar vor, die Auktion bei anderweitigem Verkauf zu beenden (wobei schon höchst zweifelhaft ist, ob er dazu berechtigt wäre), aber da er das nicht getan hat, ist der Passus auch hinfällig.

Somit liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor, der zu erfüllen ist.

quote:
Bin ich mit seiner Email in der er mir geschrieben hat dass ich den wagen nicht haben könne weil er schon verkauft sei, davon befreit den Wagen nehmen zu müssen


Es ist fraglich, ob der VK damit schon die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Nächste Schritte wären also beweisbare Inverzugsetzung, dann ab zum Anwalt.

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