Auto bei Ebay ersteigert aber Zahlungsunfähig

13. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
timmalte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto bei Ebay ersteigert aber Zahlungsunfähig

Hallo, ich habe bei ebay ein Auto ersteigert, leider hat sich nach dem Kauf aus persönlichen Gründen ergeben, dass ich das Auto nuicht bezahlen kann.
Der Verkäufer will nun 200€ Aufwandsentschädigung und Standgebühren für den Wagen haben. Sollte ich auf seine Foderrung nicht eingehen würde er zum Anwalt gehen.
Was soll ich tun?
Sind die 200€ gerechfertigt?
Ebay hält sich aus der Sache raus.

Vielen Dank Tim

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2011 20:16:40
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Sind die 200€ gerechfertigt?


Wenn dir das lieber ist als wenn der VK dich auf Erfüllung verklagt: ja.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wenn der Anwalt kommt und das ganze noch vor Gericht landet, wird es richtig teuer.

Daher wäre es überlegenswert die 200 EUR zu zahlen.



Wichtig wäre noch zu wissen ob der Verkäufer gewerblich war und wann die Auktion endete.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.03.2011 11:52:33
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
timmalte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Verkäufer ist Privat und die Auktion endetet am letzten Freitagabend! Gruß Tim

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Also nichts mit was aus Widerrufsrecht basteln ...


Dann wäre zahlen wohl die bessere Alternative ...
Allerdings würde ich mir von dem Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, das damit alle Ansprüche abgegolten sind.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
timmalte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Problem hierbei wäre, er wird es mir erst bestätigen wenn ich gezahlt habe.
Was tue ich wenn er mir keine Bestätigung zukommen lässt und weiterhin auf den Kaufvertrag pocht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen